Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.040)
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert den Vorschlag der Europäischen Kommission im Digital Omnibus zur DSGVO zur Klarstellung des relativen Personenbezugs, zur materiellen Ausgestaltung der Pseudonymisierung, zur Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage für KI-Verarbeitung und zur Vereinheitlichung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten stringent zu verfolgen. Gleichzeitig muss der Anspruch des Digital Omnibus auf Vereinfachung und Entlastung durch die geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und maschinenlesbaren Signalen (Art. 88b) besser eingelöst werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt, dass die Europäische Kommission mit dem Digital Omnibus für KI gezielte Anpassungen an der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 vorschlägt. Viele Elemente gehen in die richtige Richtung – insbesondere Vereinfachungen, Entlastungen für KMU, zusätzliche Rechtsgrundlagen zur Bias-Mitigation und der Ansatz einer harmonisierten Governance. Gleichzeitig bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form an zentralen Stellen inkonsequent, erzeugt neue Rechtsunsicherheiten und adressiert mehrere für die Digitale Wirtschaft essenzielle Fragen nicht oder nur unzureichend.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Fortführung einer Spitzensportreform festgehalten. Der DBS unterstützt dieses Vorhaben. Der DBS setzt sich für die Schaffung eines Sportfördergesetzes und einer Spitzensportagentur ein, die den besonderen Bedarfen des Sports von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
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Verbesserung der Förderung des Sports von Menschen mit Behinderung im Bundeshaushaltsgesetz 2026
Aktiv vom 15.12.2025 bis 10.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Bundeshaushaltsplan für 2026 wird im Rahmen eines Gesetzes festgelegt. Dies hat Auswirkungen auf die vielen verschiedenen Bereiche, in denen Sport für Menschen mit Behinderung gefördert wird, u.a. im nationalen und internationalen Leistungssport, der Breitensportentwicklung, aber auch dem Gesundheits- und Rehasport für alle Altersgruppen. Der DBS setzt sich weiterhin für eine Verstetigung der Mittel für den Sport von Menschen mit Behinderung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 15.12.2025
- Beschreibung: Damit bleibt als Fazit festzuhalten, dass ein gesetzeskonformer, sicherer und qualitätsgesicherter Betrieb der Teletherapie ausschließlich dann gewährleistet ist, wenn jeder-zeit zwei fachkundige MTR oder eine MTR mit einer Person nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 MTBG im Sinne des 4-Augen-Prinzips an der Anlage tätig sind. Dies ergibt sich zwingend aus den gesetzlichen Vorgaben nach § 14 StrlSchG, § 145 StrlSchV, § 5 MTBG (Vorbehaltstätigkeiten), § 6b MTBG (Ausnahmen Vorbehaltstätigkeiten) und den Personalvorgaben des BMUKN (2025). Damit ist folglich die Anwendung eines reduzierten oder fachfremden Personalmodells aus unserer Sicht rechtlich ausgeschlossen und sicherheitstechnisch unvertretbar.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Energieverbraucher gemeinnütziger e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Verbraucherinteressen sollen bei der Novelle der AVBFernwärmeV berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. nimmt Stellung zu geplanten Änderungen schifffahrtsrechtlicher Vorschriften. Es bestehen Zweifel, ob die Änderung in der Binnenschiffspersonalverordnung, mit der die Risikostrecken auf der Elbe nahezu vollständig reduziert werden, angemessen ist. Es wird angeregt, die zukünftige Entwicklung des Unfallgeschehens auf den nicht mehr als Risikostrecken ausgewiesenen Gewässerabschnitten zu untersuchen und erforderlichenfalls besondere Berechtigungen für Risikostrecken einzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: LANXESS AG am 15.12.2025
- Beschreibung: Positionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit: Energie und Klima, Chemikalienrecht, Bürokratie und Rechtsetzung, Unlauterer Wettbewerb aus China, Handel