Regelungsvorhaben

Suchbox

771 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GEG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (771)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleich mehreren Gesetzen (GEG, WPG, RED III) niedergeschlagen..., ...und die Umsetzbarkeit von GEG, WPG, RED III sowie prospektiv..., ...Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen zugunsten eines...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
    • Beschreibung: Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... angekündigt, wurde § 71 GEG gestrichen. Damit entfällt...
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 27.05.2026
    • Beschreibung: Anpassungen am Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Kabinettsbeschluss 13.05.2026) im parlamentarischen Verfahren: (1) Anhebung der Bio-Treppe in § 43 Abs. 1 GModG auf 80 Prozent ab 2042 und 100 Prozent ab 2045; Ausdehnung der Bio-Treppe ab 2045 auf alle Öl- und Gasbestandsheizungen. (2) Streichung der Begrenzung auf 30 Prozent Brennstoffanteil in § 5a Abs. 3 Nr. 3 KostAufG. (3) 70-Prozent-Pauschale für Erhaltungsanteile bei § 43-Heizungen in § 559c BGB. (4) Mindest-Wärmepumpenanteil von 50 Prozent der Jahresheizarbeit für Hybridheizungen in § 43 Abs. 4 GModG. (5) Erweiterung der Vorbildfunktion in § 4 GModG auf behördlich oder sozial genutzte Gebäude. (6) Einschränkung der Wahlfreiheit in § 42 GModG für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beschränkt sich der bisherige § 4 GEG auf eine Prüfpflicht für...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... - Die Novellierung des GEG und die Umsetzung der EPBD..., ...Bei der Novellierung des GEG sollte die Technologieoffenheit...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorgängerregierung novellierten GEG haben in weiten Teilen ..., ...ab 2045 gestrichen (§ 72 GEG). Wie Klimaneutralität ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...BEG-Förderprogramm im Rahmen des GEG anerkennen, welches - wie..., ...Förderfähig nach BEG – und GEG konform - sind diese Produkte..., ...beim Betrieb mit ca. 65% GEG-konformem Biomethan, was..., ...– und ohne Änderungen an GEG oder BEG – sogar erheblich..., ... CO2-Einsparungen als im GEG vorgesehen realisiert werden..., ...Herstellung im Vergleich zu GEG-konformem Biomethan entsteht..., ...Beitrag zu den Zielen des GEG leisten könnte. Diese Option..., ...dass ein Änderungsbedarf in GEG oder BEG entsteht. Diese...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Beschreibung: Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... Gebäudeenergiegesetz (GEG) Punkt 8 des Sofortprogrammes..., ...bezeichnet die 2. Novelle des GEG, welches durch die Ampel..., ...Korrekturen am aktuellen Stand des GEG provozieren weitere Irritationen..., ...marktoffene Ausgestaltung des GEG aufgesetzt werden. Diese..., ...gefährden. Zudem ist das GEG in der heutigen Form insbesondere..., ...Heizungsgesetzes und damit GEG-Rücksetzung auf den Stand..., ...der Emissionsfaktoren in GEG Anlage 9 für die geplante...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmeversorgung gemäß § 71 Abs. 1 des GEG eingesetzt wird. Dies könnte..., ...wenn sie alternative und GEG-konforme dezentrale Wärmeversorgungslösungen..., ...Wärmeversorgung mit einer GEG-konformen Heizung möglich..., ...vorgesehen, es sei denn, man baut GEG-konforme Technik ZDH 2024..., ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Umfang..., ...mittels einer dezentralen und GEG-konformen Technologie beheizen..., ...Erfüllung des § 71 Absatz 1 GEG (mind. 65 Prozent erneuerbare..., ...vollständig gem. § 71 Absatz 1 GEG deckt. Die Einschränkung..., ... Anlehnung an §71 Abs. 2 GEG (Gleichwertigkeit) gestrichen..., ... Wärmeerzeuger nach § 71 GEG spätestens mit dem Vorliegen..., ...Prozent-EE-Anforderung aus dem GEG also schneller umgesetzt..., ...Wärmeversorgungs-system gem. § 71 GEG zu decken. Fraglich ist..., ...Wärmeversorgungsoptionen gem. GEG bzw. § 3 AVBFernwärmeV ..., ...erhalten bestehende dezentrale, GEG-kon-forme Heizungsanlagen..., ...Anschluss- und Benutzungszwang“) GEG verankert: „Die Gemeinden..., ...Ressourcenschutzes mit einer GEG-konformen dezentralen Wärmeerzeugungsanlage..., ...WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG). In § 1 Abs. 1 Satz 3 ..., ...sind Anfang 2020 in § 69 GEG über-gegangen, welcher ...
    • Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
    • Beschreibung: Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Fortführung der..., ...Wärmeplanungsgesetz), dem GEG und daraus abgeleiteten...
Nach oben blättern