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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)

    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen einer Novelle des Energieeffizienzgesetzes sollte berücksichtigt werden, dass Rechenzentren nach umfassenderen Kriterien der Energieeffizienz bewertet werden, die über die Kennzahl PUE hinausgehen. Zwar ist PUE weiterhin weit verbreitet und durchgängig verfügbar, doch spiegelt sie die heutige technologische Realität nicht mehr angemessen wider. Ein einseitiger Fokus auf den Energieeinsatz, ohne die tatsächliche Rechenleistung zu berücksichtigen, behindert die Förderung nachhaltiger Datenverarbeitung und schwächt die Anreize für innovative, umweltfreundliche Lösungen im Bereich der Rechenleistung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen - und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und - zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Angekündigte Strategie zur Sicherstellung der Fachkräfteverfügbarkeit in der Halbleiter/Chip-Industrie
    • Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die in der KI-Strategie und im KI-Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen der Bundesregierung können einen wichtigen Beitrag leisten, die starke Basis Deutschlands in Forschung und Kompetenzen stärker in wirtschaftliche Erfolge zu überführen und zugleich einen spürbaren Nutzen für die Gesellschaft zu schaffen.
  • EU Ökodesign Verordnung für Computer

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzgebungsverfahrens der Ökodesign-Richtlinie für Computer auf nationaler Ebene in Deutschland: Wir setzten uns dafür ein, dass das Spannungsverhältnis zwischen Reparierbarkeit oder Aufrüstbarkeit und anderen Designzielen wie Haltbarkeit, Treibhausgasemissionen und Leistung in der Ökodesign-Verordnung für Computer berücksichtigt wird.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • EU-Green Claims Richtlinie

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025

    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung von EU-Initaitiven auf nationaler Ebene in Deutschland: Apple begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union, Vorschriften zur Förderung langlebigerer Geräte zu entwickeln, darunter die EU-Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung. Apple ist davon überzeugt, dass die Verbesserung der Langlebigkeit von Geräten ein kontinuierlicher Prozess ist, der sowohl der Umwelt als auch unseren Kunden zugutekommt. Es sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit geben, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre einzugehen.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzsgebungsverfahren auf nationaler Ebene in Deutschland: Die vorgeschlagene Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten hat unserer Ansicht nach das Potenzial, die Auswahl und den Wettbewerb bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu fördern und kann den Kunden Zugang zu einer breiten Palette von nationalen und grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsprodukten verschaffen. Apples Ziel ist es, den Nutzern ein sicheres, bequemes und nahtloses Kundenerlebnis zu bieten und das Potenzial für Innovationen und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in diesem Markt zu verringern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir befürworten die Öffnung des oberen 6 GHz-Bands für WLAN und setzen uns für technologieneutrale Frequenzregulierung ein. Die RSPG diskutiert die künftige Nutzung: entweder vollständig für Mobilfunk oder teilweise für WLAN. Deutschland erwägt, seine WLAN-Unterstützung zu überdenken. Apple fordert mindestens zusätzliche 160 MHz für WLAN (bis 6585 MHz) neben Mobilfunk, um WLAN 7, Gerätekommunikation und Homeoffice-Konnektivität zu ermöglichen. Eine reine Mobilfunk-Zuteilung würde bestehende WLAN-Geräte beeinträchtigen, Kosten erhöhen, die digitale Kluft verschärfen und Glasfaser-Investitionen entwerten. Stattdessen sollte für Mobilfunk das 3,8-4,2-GHz-Band geöffnet werden. Apple betont Verbraucherschutz und ausgewogene Frequenzverteilung als zentrale Vorteile.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht. Apple entwickelt Produkte und Services zum Schutz der Privatsphäre und setzt sich für ein Recht auf Verschlüsselung ein. Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, Inhalte in Messaging-Apps, E-Mails und anderen Diensten – auch verschlüsselte Nachrichten – mittels hashbasierter CSAM-Erkennung zu scannen. Apple unterstützt Kinderschutz durch langfristige Zusammenarbeit mit Organisationen sowie durch Technologien wie Communication Safety gegen Grooming und beim Austausch sensibler Bilder. Die Vorschläge sieht Apple jedoch kritisch, da sie erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken bergen. Apple fordert Anpassungen, die Kinderschutz und Privatsphäre in Einklang bringen und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung privater Kommunikation erhalten.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Apple unterstützt die Ziele der Medizinprodukteverordnung, einschließlich der Gewährleistung der sicheren Verbreitung von Software für medizinische Geräte. Apple ist bestrebt, Klarheit über die Rolle von Application Stores in diesem Bereich zu erlangen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Digital Services Act, und im Kontext des aktuellen Entwurfs der Leitlinien der Koordinierungsgruppe für Medizinprodukte.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Digitalpolitik sollte sich in der neuen Legislaturperiode auf die korrekte Umsetzung der zahlreichen neuen Vorschriften, insbesondere des DSA, DMA, Data Act, AI Act und CRA, konzentrieren, insbesondere den Datenschutz wahren und eine weitere Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Verbesserung des digitalen Diabetesmanagements

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025

    • Angegeben von: Dexcom Deutschland GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das digitale Diabetesmanagement soll mithilfe der Einführung der ePA und Interoperabilität zwischen ePA, Devices und Ärzt:innen für Menschen mit Diabetes verbessert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Angegeben von: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene (FFH-Richtlinie / Berner Konvention) auf Grundlage von nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen verhindern um Quotenjagden auf Wölfe zu vermeiden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel trägt mit einer seit 2012 nahezu unveränderten gesetzlichen Vergütung vielfältige finanzielle und logistische Belastungen, die hauptsächlich durch immer neue gesetzliche Vorgaben verursacht sind. Negativ wirken zudem Sortimentsverschiebungen hin zu hochpreisigen und arbeitsaufwendigen Arzneimitteln. Die veraltete Preispolitik verschärft auch die Lieferengpass-Problematik. Der PHAGRO setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung alle notwendigen Schritte für eine fachliche Überprüfung für eine Anpassung und Neustrukturierung der AMPreisV einleitet, um die Schaffung einer auskömmlichen Vergütungsstruktur für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Zur Sicherstellung der europäischen Arzneimittelversorgung fordert der PHAGRO eine Anpassung des Artikels 56 (3) des Richtlinienentwurfes 2023/0132(COD). Pharmazeutische Unternehmer als Zulassungsinhaber sollten in der sogenannten Public Service Obligation zur Belieferung des Großhandels verpflichtet werden. Die aktuelle Formulierung lässt Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich zu. Allein die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Apotheken bedarfsgerecht und kontinuierlich mit Arzneimitteln zu versorgen. Diesen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag können die Vollversorger nur mit einem Belieferungsanspruch erfüllen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der PHAGRO setzt sich für einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen ein, die dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel durch die im Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen verursacht werden würden. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge würde für den pharmazeutischen Großhandel eine Erhöhung der Einkaufspreise solcher Arzneimittel bedeuten, die in Folge zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf, die Beschaffung sowie Versicherung dieser Arzneimittel führen. Der PHAGRO hat eine Kalkulation der möglichen finanziellen Mehrbelastungen im pharmazeutischen Großhandel erarbeitet und auf diese in seiner Stellungnahme hingewiesen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der PHAGRO engagiert sich für eine Konkretisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeabfallverordnung und schlägt dazu konkret eine Anpassung der §§3, 3a, 4 sowie der Anlagen 1 und 2 vor. Eine Stellungnahme des PHAGRO ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen einer Verbändeanhörung eingebracht worden und dort einsehbar.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Deutsche Agentur für Transfer und Innovation

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine themen- und akteursoffene Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) ein. Große, forschungsstarke Universitäten sind Zentren nationaler und regionaler Transfer- und Innovationsökosysteme und sollten ihrer Rolle entsprechend in der Konzeption neuer Fördervorhaben oder -institutionen entsprechend abgebildet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich zur Weiterentwicklung der Internationalisierung der Hochschulen für verbesserte rechtliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene ein. Dazu gehört u.a. eine Stärkung der Europäischen Hochschulnetzwerke durch Kofinanzierung auf Bundes- und Länderebene, Verbesserung von Visaregelungen und Willkommenskultur sowie zeitgemäße Regeln für Studierende (Einführung vereinfachter Regelungen zur Einschreibung in Kurzzeit- und digitalen Programmen sowie zu Kranken- und Sozialversicherungen, u.a.). Eine strategisch ambitionierte, krisenrobuste Hochschulinternationalisierung benötigt eine Erhöhung der Mittel und eine veränderte Finanzarchitektur (Vorschlag analog zu Forschungsdrittmitteln, Einführung von Overheads für Internationalisierungsdrittmittel).
  • Cyber Resiliance Act (EU)

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.04.2026

    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für die Ausnahme von nicht-kommerzieller Open-Source-Software von den Zertifizierungsregeln des Cyber Resilience Acts ein. Wir treten dafür ein, die regulatorische Belastung von Open-Source-Software-Projekten so gering wie möglich zu halten und die Rechtslage so übersichtlich wie möglich auszugestalten, um gemeinnützige Projekte ohne direkten Zugang zu Rechtsberatung nicht zu benachteiligen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass bei der Implementierung des Cyber Resilience Act Entwicklerinnen und Entwickler aus der Wissenschaft nicht über Gebühr von der Beteiligung an Open-Source-Projekten und der gemeinnützigen Veröffentlichung von Software und Quellcode disincentiviert und Zugänge zu bereits genutzter Open-Source-Software an Universitäten nicht gefährdet werden.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bildung, Forschung und Innovation sind entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung, Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz Deutschlands. German U15 setzt sich daher für einen Bundeshaushalt 2027 ein, der hier ambitionierte Schwerpunkte setzt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der herausgehobenen Rolle forschungsstarker Universitäten.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: U15 setzt sich auf europäischer Ebene für ein ambitioniertes, zweckgebundenes 10. Forschungsrahmenprogramm mit einem Volumen von 200 Mrd. Euro ein. Förderentscheidungen sollen weiterhin strikt qualitäts- und exzellenzbasiert erfolgen, um fairen Wettbewerb, internationale Attraktivität sowie Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität zu stärken. Eine sinnvolle, wissenschaftsadäquate Verknüpfung mit einem European Competitiveness Fund sollte die Eigenständigkeit und Exzellenzorientierung des Rahmenprogramms wahren. Zugleich spricht sich German U15 für ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen-, angewandter und marktnaher Forschung sowie für die Offenheit des Programms gegenüber der Assoziierung wichtiger Partner wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Kanada aus.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des geplanten Forschungsdatengesetzes ein. Ziel ist, die Zugänge der Wissenschaft zu forschungsrelevanten Daten zu erweitern, die Möglichkeiten zur Verknüpfung verschiedener Datensätze zu verbessern und eine Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens bezüglich des Teilens von Daten aus der Forschung zu erreichen. Auch eine forschungsfreundlichere Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung und eine Vereinfachung von bundesländerübergreifenden Datenerhebungen wird angestrebt. Darüber hinaus plädiert U15 dafür, die langfristige Nutzung und die technische Weiterentwicklung verlässlicher Infrastrukturen für die Speicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten finanziell abzusichern und auf Dauer zu stellen.
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich dafür ein, dass wissenschaftliche Kooperationen von der Umsatzsteuer befreit bleiben, da die Einbeziehung solcher Kooperationen in die Umsatzsteuerpflicht erhebliche administrative und finanzielle Belastungen mit sich bringen würde und letztlich dem wissenschaftlichen Austausch ebenso wie den Kooperationserfordernissen im Transfer enormen Schaden zufügen würden. Ein Weg dafür ist eine Bereichsausnahme von der Umsatzbesteuerung für Hochschulen, Hochschulmedizin und Forschungseinrichtungen. Bis diese gegeben ist, setzt U15 sich für eine erneute Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Programmpauschalen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein. Ziel ist es, die Pauschalen so auszugestalten, dass sie einen substanziell höheren Anteil der indirekten Kosten (Overhead-Kosten) abdecken, die Universitäten im Rahmen der Projektförderung entstehen. Die geplante Erhöhung der Programmpauschale auf 25 Prozent wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich spricht sich German U15 für eine weitere schrittweise Annäherung der Pauschale an die tatsächlichen, projektbedingt anfallenden Overhead-Kosten aus, um eine auskömmliche und nachhaltige Forschungsfinanzierung sicherzustellen.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung ist verpflichtet die Richtlinie (EU) 2023/2413 in nationales Recht umzusetzen. Der BDL schlägt in diesem Rahmen vor – in Einklang mit Unionsrecht – auf zusätzliche Verpflichtungen zur Nutzung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF), die über die von der Verordnung (EU) 2023/2405 vorgeschriebenen Mindestanteile hinausgehen, zu verzichten. Stattdessen sollen attraktive Anreize geschaffen werden, damit Unternehmen mehr SAF einsetzen als durch die europäische Verordnung vorgegeben ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem BEG IV-E möchte die Bundesregierung die datensparsame Nutzung einiger im Chip des Reisepasses gespeicherter Daten für Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber und deren Dienstleister entlang gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglichen. Der digitale Wandel soll somit durch die Option, künftig bei der Flugabfertigung Reisepässe digital auszulesen gefördert werden. Der BDL begrüßt die geplante Option der digitale Auslesemöglichkeit von Reisepässen bei der Flugabfertigung, wenn der Fluggast seine Einwilligung dazu erteilt. Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flughäfen entfallen dann an den Flughäfen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der BDL begrüßt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene. Abzulehnen sind jedoch Regulierungen, die über die europäischen Anforderungen hinausreichen und somit Unternehmen die praktische Umsetzbarkeit erschweren oder sie sogar ggü. europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Abzulehnen ist außerdem, dass die in der Richtlinie enthaltene Möglichkeit Bereiche, die bereits heute durch spezialrechtliche Normen durchreguliert sind (z.B. Luftverkehrssektor), von parallelen Anforderungen auszunehmen, unberücksichtigt bleibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, die Vorschriften über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nicht im Medizinforschungsgesetz festzuschreiben - auch nicht für eine Zwischenperiode. Die Preise sollten generell zu veröffentlichen sein. Die Geheimhaltung sollte in der gesamten EU nicht zulässig sein, denn schon jetzt gibt es innerhalb der EU Preisunterschiede von fast 200 Prozent, wie eine Recherche von Investigate Europe gezeigt hat. International muss alles dafür getan werden, dass extrem hohe Preise für neu eingeführte Medikamente sachlich begründet und nachprüfbar sind. Eingeführt werden sollte ein separater Entwurf für ein „Gesetz zur Regelung von Erstattungsbeträgen“.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der 4. OGP NAP enthält elf Verpflichtungen von 9 Bundesministerien. Ziel der Einflussnahme ist eine möglichst vollständige Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen der Ministerien im Sinne der Open Government Partnership.
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Transparency setzt sich für Verbesserungen für die Ermittlung verdächtiger Vorhaben und Vermögensabschöpfung ein. Hierfür benötigt sind neue, auch administrative Ermittlungen auf gesetzlicher Grundlage.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9648 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen sollten auf bis zu 3 Jahre erweitert werden. Die Aufnahme einer Tätigkeit muss in dieser Periode genehmigungspflichtig sein. Die Bundesregierung bzw. der Bundestagspräsident kann die Übernahme der beabsichtigten Tätigkeit im Fall schwerer Interessenkonflikte grundsätzlich untersagen. Insbesondere sollten Staatsunternehmen wie Gazprom nicht mehr in der Lage sein, ehemalige Spitzenpolitiker:innen als Lobbyisten zu rekrutieren. Die Genehmigungspflicht sollte ebenfalls für Unternehmen, Vereine und Stiftungen gelten, die mehrheitlich im Besitz von Nicht-EU-Staatsunternehmen sind oder unter der Kontrolle von (ehemaligen) nationalen oder regionalen Regierungsmitgliedern in Nicht-EU-Staaten stehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wiederholte Skandale haben die Notwendigkeit eines präventiv wirkenden Sanktionierungssystems verdeutlicht. Transparency setzt sich für ein Unternehmensstrafrecht bzw. Verbandssanktionenrecht ein. Es sollte die Transparenzerfordernisse der 2021 OECD Anti-Bribery Recommendation zu Verfahrensbeendigungen ohne Hauptverhandlung erfüllen. Das Legalitätsprinzip muss eingeführt werden. Sanktionen gegen jur. Personen müssen spürbar erhöht und können an Belegschaftsstärke/Umsatz gekoppelt werden. Neben Geldbußen sind alt. Sanktionsformen (Ausschluss von öff. Ausschreibungen, Veröff. von Gerichtsentscheidungen) zu berücksichtigen. Justiz und Ermittlungsbehörden brauchen mehr Ressourcen. Unternehmensinterne Compliance sollte in das Strafmaß einbezogen werden, ohne Strafverfolgung zu ersetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Soweit Bund, Länder oder Kommunen für eigene Veranstaltungen oder Einrichtungen Sponsoring in Anspruch nehmen bzw. selbst als Sponsoren (zum Beispiel mit einem Unternehmen in öffentlicher Hand) auftreten, unterliegen sie im besonderen Maße Transparenzanforderungen und der Verantwortung wie Sportorganisationen/-veranstalter und Unternehmen. Das gilt auch, wenn die öffentliche Hand zum Beispiel Mitveranstalter ist. Darüber hinaus müssen die jeweiligen Sportförderrichtlinien bzw. Förderkriterien für die Vergabe öffentlicher Mittel verantwortliches Sponsoring einbeziehen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es soll sichergestellt werden, dass Governance-Kriterien (z.B. Prävention von Doping, Manipulation von Sportwettbewerben, interpersonaler Gewalt, Korruption und jegliche Form von Machtmissbrauch sowie der Umgang mit bzw. die Verfahren zu entsprechenden Vorfällen) für die Sportförderung vorgegeben und in einem wirksamen Verfahren die Überprüfbarkeit sichergestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und Errichtung der Sportagentur
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Bereich der Meldung und der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dem entschiedenen Einschreiten bei Kindeswohlgefährdungen, die auch durch Missbrauch anvertrauter Macht bis hin zur Korruption entstehen können, fehlt es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen, die Mindeststandards zur Einrichtung und Erreichbarkeit von Meldewegen, der Ausgestaltung von Meldestellen sowie der Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen definieren, wenn Hinweisgebende auf Verdachtsfälle hinweisen. Die im Juni 2024 von Transparency Deutschland und SOS Kinderdörfer weltweit veröffentlichte Studie "Licht ins Dunkel bringen" zeichnet ein sehr heterogenes Bild der Hinweismöglichkeiten, die oft unzureichend kommuniziert und ausgestaltet sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Jahressteuergesetz sollte mehr Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen geschaffen werden. Es sollte eine Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke erfolgen mit dem Ziel, gemeinnütziges Engagement in den Bereichen demokratische Teilhabe, politische Bildung, Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Antidiskriminierung, Frieden und gleichberechtigte Teilhabe abzusichern und zu stärken. Gemeinnützige Vereine und Stiftungen sollten sich gelegentlich zu satzungsfremden Zwecken engagieren können. Eine Teilregelung wurde 2022 in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgenommen und sollte nun auf die Abgabenordnung übertragen und konkretisiert werden. Die Umkehr der Beweislast in Bezug auf vermeintlich verfassungsfeindliche Bestrebungen sollte gestrichen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Lobbyregister sollte weiter verbessert werden. Transparency Deutschland setzt sich, auch mit den Partnerorganisationen in der Allianz für Lobbytransparenz, insbesondere für den Wegfall von Ausnahmen von der Eintragungspflicht z.B. für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein. Außerdem sollten die Herkunft der finanziellen Zuwendungen an Lobbyorganisationen über 50.000€ offengelegt werden, um Transparenz zu schaffen wer wessen Interessen vertritt. Darüber hinaus setzt sich Transparency für die Übertragung der Erfassung der Stellungnahmen auf die Ministerien im Rahmen des Fußabdruck ein und eine Kontakttransparenz (Offenlegung der Termine mit Interessenvertreter:innen) für die Ministerien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 36/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10376 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2020 eine globale Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in Bezug auf die Menschenrechte eingeführt, die es ihm ermöglicht, Einzelpersonen und juristische Personen, die in schwere Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verwickelt sind, mit Sanktionen zu belegen. Nach dem Vorbild des Global Magnitsky Act der Vereinigten Staaten hat die EU-Kommission als Teil des Pakets zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit im Mai 2023 angekündigt, das EU-Sanktionsregime auch auf Fälle schwerer Korruptionsdelikte ausweiten zu wollen. Bislang wurde dies jedoch nicht beschlossen. Die Bundesregierung sollte sich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme einsetzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wir fordern die Einführung einer Offenlegungspflicht für die Termine von Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre mit Interessenvertretern. Das Parlament der Europäischen Union hat bereits eine ähnliche Regelung eingeführt, sodass EU-Abgeordnete alle Treffen mit Lobbyisten – einschließlich Diplomaten von Drittländern – veröffentlichen müssen. Somit wäre nachvollziehbar, welche Interessenvertreter sich wie oft und zu welchen Themen mit Bundestagsabgeordneten treffen. Diese Maßnahme wird nicht nur von Transparency Deutschland, sondern u.a. auch von Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) empfohlen und wäre eine wichtige Ergänzung zu den Angaben in Lobbyregister und Lobby-Fußabdruck.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Mitglieder der EU-Kommission und EU-Abgeordnete müssen nach jeweils eigenständigen Vorgaben ihre Vermögenverhältnisse deklarieren, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Relevant sind hier insbesondere private Geschäftsbeziehungen, Firmenbeteiligungen und Verbindlichkeiten mit Bezug zu Partnern außerhalb der EU. Dies fordert Transparency entsprechend für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleitungen sowie Bundestagsabgeordnete gefordert. Sie sollten eine Vermögensabklärung mit Angaben zu ihren finanziellen und geschäftlichen Interessen einschl. Vermögenswerten und Verbindlichkeiten abgeben. Die Vermögenserklärung sollte ebenfalls Angaben zu den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Familienangehörigen enthalten.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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