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Gefundene Regelungsvorhaben (26.703)

    • Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufnahme von gemeinsamen Einrichtungen in § 17 SchwarzArbG, um Informationen aus dem zentralen Informationssystem zur Erfüllung der tarifvertraglichen Aufgaben abrufen zu können. Die ULAK spielt aktuell eine maßgebliche Rolle bei der Erfüllung der in § 16 AEntG normierten Zuständigkeit des Zolls zur Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingung Urlaub nach § 5 Nr. 3 AEntG am Bau mit der Durchführung des Urlaubsverfahrens. Dafür stellt die ULAK die erforderlichen Daten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG notwendig sind und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc. ermöglichen, zur Verfügung. Um diese Rolle effizienter zu erfüllen, ist eine digitale Verfahrensvereinfachung nötig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Rentenversicherung erhält per Post viele Auskunftsersuchen gemeinsamer Einrichtungen. Zweck ist das Einholen beschäftigtenbezogener Daten zur Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebender Aufgaben. Dieses analoge Verfahren verursacht erhebliche personelle Aufwände. Mit dem bereits bestehenden digitalen Verfahren eSolution wurde für bestimmte Institutionen die Möglichkeit geschaffen, Sozialdaten (Arbeitnehmerstammdaten) aus den Dateisystemen der Träger der Rentenversicherung für den Einzelfall abzurufen. Erforderlich ist eine Ergänzung des § 148 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach auch gemeinsame Einrichtungen berechtigt sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die gemeinsame Einrichtung muss Angaben von Sozialversicherungsträgern nicht nur zu bereits bekannten, sondern auch zu „neuen“ Baubetrieben erhalten, deren Verpflichtung zur Verfahrensteilnahme noch nicht geklärt ist, um ihrer tarifvertraglich geregelten Ordnungsfunktion nachzukommen. Neben arbeitnehmerbezogenen Angaben (aus dem Ar-beitgebermeldeverfahren) benötigt die ULAK betriebsbezogene Angaben. Diese befinden sich zum Beispiel in den Datenbeständen der Berufsgenossenschaften, auf die gemeinsamen Einrichtungen einen gesetzlich legitimierten Zugriff haben müssen (§ 198a SGB VII).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Nachfolgeregelung zur KredInstAufwV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.02.2026

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BDLI fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen der dt. RF-Industrie durch klare Genehmigungs- und Haftungsregelungen sowie Erleichterung im Bereich Export von Raumfahrt-Gütern durch Abstimmung des Weltraumgesetz mit dem AWG, AWV und KrWaffKontrG geschaffen werden. Der Umgang mit geistigem Eigentum sollte bei Erfindungen während einer Mission, die Registrierung von Weltraumgegenständen, die Vermeidung und Rückholung von Weltraumschrott und Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern thematisiert werden. Außerdem sollte das Verhältnis des Weltraumgesetzes zum Satellitendatensicherheitsgesetz klargestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie im internationalen Vergleich darf keinen Schaden nehmen. Auch das EU Space Law ist in dem Zusammenhang von Bedeutung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4515 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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