Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (519)
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- Angegeben von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person (also ..., ...waren noch nicht in § 203 StGB bzw. in seiner Vorläufer..., ...Personenkreis des § 203 StGB erweitert, unter anderem..., ... allen anderen in § 203 StGB genannten Berufsgruppen..., ...Schweigepflicht In § 203 StGB ist die Weitergabe von ..., ...als der in § 203 Abs. 1 StGB. Dies betrifft vor al- ..., ... 203 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB wird die Schweigepflicht..., ... Cierniak/Niehaus, MüKo StGB, 4. Aufl. § 203 Rz. 132 21 Fischer, 70. Aufl. StGB § 203, Rz. 8 22 Fischer..., ...hat, die in § 203 Abs. 1 StGB genannt ist, genügt die..., ... der Person gem. § 203 StGB abzuleiten ist30. Eine ..., ...- pflichtig nach § 203 StGB wären sie – sofern eben..., ...die Regelung des § 203 StGB an. Während sich das ZVR..., ...nicht mit den in § 203 StGB genannten Berufsträgern..., ...Im Ge- gensatz zu § 203 StGB ist § 383 Abs. 1 Nr. 6 ..., ...zunächst alle in § 203 StGB benannten Personen. Mit..., ...schutzrecht oder in § 203 StGB noch bestehen. Denkbar..., ...Art. 103 Rz. 2 15 203 StGB schweigepflichtig sind ..., ...sen“ im Sinne des § 203 StGB fehlen. Etwas anderes ..., ...des § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Der Grund hierfür ist ...
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anderen in § 203 Abs. 1 und 3 StGB genannten Person (also ..., ...Personenkreis des § 203 StGB erweitert, unter anderem..., ... allen anderen in § 203 StGB genannten Berufsgruppen..., ...Schweigepflicht In § 203 StGB ist die Weitergabe von ..., ...Schweigepflicht nach § 203 StGB zieht nicht in jedem Falle..., ...als der in § 203 Abs. 1 StGB. Dies betrifft vor al-lem..., ... 203 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB ge-nannten Stellen arbeiten..., ... 203 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB wird die Schweigepflicht..., ... gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor allem Beamte (Amtsträger..., ... Cierniak/Niehaus, MüKo StGB, 4. Aufl. § 203 Rz. 132 21 Fischer, 70. Aufl. StGB § 203, Rz. 8 22 Fischer..., ...hat, die in § 203 Abs. 1 StGB genannt ist, genügt die..., ...aus der Person gem. § 203 StGB abzuleiten ist30. Eine ..., ...Schweige-pflichtig nach § 203 StGB wären sie – sofern eben..., ... die Regelung des § 203 StGB an. Während sich das ZVR..., ... nicht mit den in § 203 StGB genannten Berufsträgern..., ... Im Ge-gensatz zu § 203 StGB ist § 383 Abs. 1 Nr. 6 ..., ... zunächst alle in § 203 StGB benannten Personen. Mit..., ...Art. 103 Rz. 2 15 203 StGB schweigepflichtig sind ..., ... des § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB. Der Grund hierfür ist ...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland lehnt ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgestaltung des § 232a Abs. 6 StGB nicht ausreichend sei. ..., ...Strafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB ist es dabei, dass der ..., ...Gemäß § 261 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich bei der..., ...Einziehung gemäß § 261 Abs. 10 StGB. Nachdem erst 2021 der ..., ...gewährleistet: So wird gemäß § 180a StGB die Ausbeutung von Prostituierten..., ... bestraft. Gemäß § 181a StGB wird Zuhälterei mit Freiheitsstrafe..., ...nachzugehen, ist gemäß § 184f StGB, die jugendgefährdende Prostitution gemäß § 184g StGB, strafbewehrt. Menschenhandel..., ...gemäß § 232 und § 232a StGB zwingend mit Freiheitsstrafe...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Strafgesetzbuches (StGB)“ sich auf eine Auswertung..., ...Wohnungseinbruchdiebstahl“ nach § 244 Abs. 4 StGB, um den allein es bei dem..., ...Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und schweren Bandendiebstahl (§ 244a StGB) unterscheidet. Denn die...
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- Angegeben von: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt am 19.03.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hasskriminalität in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB strafschärfend berücksichtigt..., ... und 5 SGB sowie § 192a StGB anschlussberechtigt sind..., ...die Bedrohung nach § 241 StGB in die Regelbeispielaufzählung..., ...46 Abs. 2 S. 2, 1. Alt. StGB in den Beiordnungstatbestand..., ...Einfügung der in § 46 Abs. 2 StGB benannten Beweggründe erfolgen..., ...Formulierung – wie in § 46 Abs. 2 StGB gewählte Formulierungen..., ...Umfassung in § 46 Abs. 2 StGB entschieden. Taten aus ..., ...innerhalb der in § 46 Abs. 2 StGB aufgezählten Beweggründen..., ...bereits in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eingeführten Begriffen ..., ...Hasskriminalität in §46 Abs. 2 Satz 2 StGB strafschärfend berücksichtigt...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 68b Satz 3 Nr. 3 StGB, insbesondere bei der Gefahr...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung des Rechtsrahmens zur organisierten Kriminalität für die Option nichtlegislativer Maßnahmen einsetzt. Im Falle der Wahl einer legislativen Option (Option 2 im Sinne der Aufforderung zur Stellungnahme durch die EU-Kommission) soll die Definition der „kriminellen Vereinigung“ auf einer engen und rechtsdogmatisch fundierten Grundlage beruhen und die Sicherstellung zentraler Beschuldigtenrechte sichergestellt sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 129 StGB fällt, kann ausufernd eingesetzt..., ...der Anwendung des § 129 StGB gegen politische Bewegungen..., ...in Verbindung mit §129 a StGB, für welchen die Beteiligung..., ...Vereinigung“ im Sinne des §129 StGB Tatbestandsvoraussetzung..., ...Strafbarkeit nach § 129 StGB auch aus verfassungsrechtlicher...
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DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Aktiv vom 16.07.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung -
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle RV hierzu]
- StPO [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- WRegG [alle RV hierzu]
- MiLoG [alle RV hierzu]
- ArbSchG [alle RV hierzu]
- AEntG 2009 [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- SGB 1 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 7 [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- FKSDVO [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straftatenkatalogs des § 100a StGB zu TKÜ-Maßnahmen vorgesehen..., ...der Systematik des § 266a StGB entgegen, die keine Versuchsstrafbarkeit..., ...266a Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB bezeichneten Handlung erweitert..., ...Arbeitsentgelt nach § 266a StGB bezogen auf Arbeitnehmer..., ...Beihilfehandlung zum § 266a StGB strafbare Handeln gezielt..., ...der Haupttat des § 266a StGB entkoppeln und die getrennte..., ...der Systematik des § 266a StGB ist, der keine Versuchsstrafbarkeit..., ...Straftaten - über § 266a StGB hinaus (siehe § 14a SchwarzArbG..., ...auf Straftaten nach § 263 StGB im Fall zu Unrecht bezogener..., ...eine Straftat nach § 266a StGB oder nach § 263 StGB darstellt...
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DAV gegen Ausweitung der FKS-Befugnisse und Strafverschärfungen im SchwarzArbG
Aktiv vom 16.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Entwurf zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab. Der Entwurf sieht Änderungen in §§ 8, 9, 14, 14a, 14b, 14c, 16, 24, 25 SchwarzArbG sowie § 31a AO und § 9 PStTG vor. Geplant sind u. a. eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine stärkere Digitalisierung der Prüfverfahren, eine eigenständige Durchführung von Ermittlungen durch die FKS und die Vorverlagerung der Strafbarkeit. Insbesondere die Einführung eines Straftatbestandes in § 9 SchwarzArbG und der weitreichende Datenzugriff der FKS werden als rechtsstaatlich bedenklich kritisiert. Der DAV lehnt diese Eingriffe ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Systematik des § 266a StGB entgegen, die keine Versuchsstrafbarkeit..., ...266a Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB bezeichneten Handlung erweitert..., ...Arbeitsentgelt nach § 266a StGB bezogen auf Arbeitnehmer..., ...einer Straftat nach § 266a StGB in der Praxis zu erheblichen..., ...Beihilfehandlung zum § 266a StGB strafbare Handeln gezielt..., ...der Haupttat des § 266a StGB entkoppeln und die getrennte..., ...entgegen der Systematik § 266a StGB, der keine Versuchsstrafbarkeit..., ...strafbefreienden Rücktritt nach § 24 StGB bleiben soll, wenn bereits..., ...Straftaten - über § 266a StGB hinaus (siehe § 14a SchwarzArbG..., ...auf Straftaten nach § 263 StGB im Fall zu Unrecht bezogener..., ...eine Straftat nach § 266a StGB oder nach § 263 StGB darstellt...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Beschreibung: Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bedrohung (§ 130 Abs. 1, 2, 5 StGB; § 192a StGB; § 241 StGB..., ... die § 130 Abs. 1, 2, 5 StGB, § 192a StGB sowie § 241 StGB vorgesehen. Der Deutsche..., ...Abs. 4, 249 bis 255, 316a StGB). Insofern könnten bereits..., ...Beleidigungstatbestände der §§ 185 bis 189 StGB aufgeführt, so dass es ..., ...Beleidigung gem. § 192a StGB aufzunehmen. In dem RefE..., ...Delikten [scil.: §§ 185 ff. StGB] (…) sinnvoll [erscheine..., ...der Bedrohung gem. § 241 StGB betrifft, fehlt es an einer...