Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (32)
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. JTI Germany unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuergesetz steht im Spannungsfeld zwischen den staatlichen Einnahmen auf der einen Seite und einer Marktneutralität auf der anderen Seite. Der VdR setzt sich dafür ein, dass eine Tabaksteuergesetzgebung nicht unnötig in Marktgefüge eingreift. Jede Kategorie hat seine Eigenheiten und seine ganz spezifische steuerliche Belastungsfähigkeit. Eine Ausgestaltung des Tabaksteuergesetzes muss diese Eigenheiten im Blick behalten und darf nicht dazu führen, dass steuerinduzierte Marktverwerfungen zwischen den Kategorien entstehen. Das aktuelle Tabaksteuergesetz wird diesem Anspruch relativ gut gerecht. Ein größerer Eingriff in diese Strukturen würde zu Mindereinnahmen für den Fiskus führen und den Schwarzmarkt beflügeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Jan-Philipp Roth am 15.04.2024
- Beschreibung: Produkt- und Steuerregulierung von E-Zigaretten
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Jan-Philipp Roth
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Abrücken vom alleinigen Lohnkostenmodell Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV Ergänzende, steuerfinanzierte, kapitalgedeckte Säule Absenkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel und Human-Arzneimittel Stärkung der Finanz- und Beitragsautonomie der Krankenkassen Erhöhung der Mindestrücklagen von Krankenkassen Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten der Krankenkassen Prüfrechte der Krankenkassen wieder herstellen Umlagekassen zukunftsfest machen Überarbeitung des Leistungskataloges der GKV unter Evidenz- und Qualitätsgesichtspunkten Wahlfreiheit für BeamtInnen zwischen GKV und PKV
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):