Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510020022 (PDF - 19 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Europäisches Tabaksteuerrecht - Binnenmarkt als Maßstab

Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.

Bereitgestellt von:
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (R000102) am 02.10.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern