Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510020022
(PDF - 19 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Europäisches Tabaksteuerrecht - Binnenmarkt als Maßstab
Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
Bereitgestellt von:
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (R000102)
am
02.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]