Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (98)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e. V. am 22.08.2025
- Beschreibung: Implementierung relevanter Interessen aus Sicht der internistischen Intensiv- und Notfallmedizin.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 25.06.2024
- Beschreibung: Ziel einer Reform der Notfallversorgung sollte es sein, teure Doppelstrukturen zu vermeiden und funktionierende Strukturen zu stärken, um eine wirtschaftliche und hochqualitative Patientenversorgung zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Notfallversorgung
Aktiv vom 17.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend..., ...stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung- NotfallG (..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ...VORBEMERKUNG Die Reform der Notfallversorgung ist ein zentrales..., ...stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen..., ...Abstimmung der Reform der Notfallversorgung mit der Notfallrettung...
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 06.11.2024
- Beschreibung: - Zurückweisung der intendierten Neuregelung in § 75 Abs. 1f SGB V-E, soweit diese den KZVen künftig die Pflicht auferlegt, die Versicherten über die Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen informieren zu müssen. - Im neuen § 105 Abs. 1b SGB V(-E) eine spezielle Regelung für die KZVen auf Grundlage des bisherigen § 105 Abs. 1b SGB V, damit dieser in seiner bisherigen Form für die KZVen fortgilt. - eine als selbständig zu qualifizierende Notdiensttätigkeit auch durch Pool(zahn)ärzte ermöglichen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bertelsmann Stiftung am 12.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, ein Zielbild für die zukünftige berufliche Kooperation und die Kompetenzen unterschiedlicher Rollen im Rettungswesen vorzuschlagen, inkl. Aufwertung von Tätigkeitsprofilen im Rettungsdienst und effizientere Aufgabenverteilung.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eckpunkte einer Reform der Notfallversorgung sowie für das..., ...: Eckpunkte Reform der Notfallversorgung, 16.01.2024..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Kabinettsfassung..., ...(2023): Die Reform der Notfallversorgung 2.0 – Rahmenbedingungen..., ...erforderlichen Reform der Notfallversorgung; https://...
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfes zur Notfallreform, fordert allerdings, dass auch die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im weiteren Verfahren mit einbezogen wird. Zudem bedarf es der Einbettung in parallellaufende Versorgungsreformen wie dem KHVVG und dem GVSG. Die Integrierten Notfallzentren sollten stärker als bisher vorgesehen, zu eigenständigen Organisationseinheiten ausgebaut werden, die über eigenes Personal und eine geeignete apparative Ausstattung verfügen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Reform der Notfallversorgung soll auch den qualifizierten Krankentransport berücksichtigen und klare Finanzierungsregelungen schaffen. Dies ist insbesondere für Anbieter außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes nötig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...„Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz...
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Referentenentwurf BMG eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 15.09.2025
- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 28.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Doppelstruktur durch "zweite Offizin" neben der "normalen" Notdienstapotheke; Benachteiligung des "normalen" Notdienstes; ärztliches Dispensierrecht, solange kein Versorgungsvertrag mit Apotheke geschlossen wurde, ist nicht erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf eine verbindliche Steuerung der Hilfesuchenden durch ein klares Rangverhältnis der unterschiedlichen Versorgungsebenen, die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der KVen (und gleichzeitig der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte), eine medizinisch notwendige Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf durchgängig mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung bereitzustellen, die damit entstehenden Doppelstrukturen trotz Ressourcenknappheit, die Entstehung möglicher Fehlanreize bei der Inanspruchnahme der Akut und Notfallstrukturen, die Mehrausgaben/Kosten der KVen (und gleichzeitig der Vergütungsregelungen sowie bei einzelnen anderen Punkten – wird Änderungsbedarf gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung 25. Juni ...
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9651 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung
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BT-Drs. 20/9959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der anstehenden Notfallreform muss es gelingen, dass alle Teile der Rettungskette lückenlos ineinandergreifen. Daher setzt sich der BVMed in seiner Stellungnahme für eine Erweiterung des Reformvorhabens um den Bereich des Rettungsdienstes und eine bessere Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Strategie ...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass bei der Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) die Versorgungsbedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen eingeschlossen werden und die hierfür erforderliche fachliche Expertise in den INZ gesetzlich vorgesehen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) ..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung neue integrierte...
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Notfallgesetz (NotfallG)
Aktiv vom 20.06.2024 bis 28.03.2025
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Reform der Notfallversorgung und die damit einhergehende bessere Steuerung von Notfall-Patient:innen in die geeignete Versorgungsform werden begrüßt. Kritisiert werden hohe Mehrkosten für die GKV sowie, dass die Reform des Rettungsdienstes nicht im Rahmen der Notfallreform behandelt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die DGOU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.: 1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems 2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unfallchirurgie (DGOU) Reform der Notfallversorgung: gemeinsames..., ...Einleitung Eine Reform der Notfallversorgung steht auf der...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Stand 26.11.2025...
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- Angegeben von: Mobile Retter e.V. am 17.04.2024
- Beschreibung: Wir fordern den Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich zu verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BUNDESREGIERUNG ZUR REFORM DER NOTFALLVERSORGUNG Im vorgelegten..., ...16.01.2024 zur Reform der Notfallversorgung lautet der ..., ...Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung auf, die Smartphone-basierte...
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: In den künftigen Notfallversorgungsstrukturen müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. psychischen Krisen und die für sie notwendigen psychiatriespezifischen Krisenhilfen und Notfallbehandlungsangebote ausdrücklich mitgedacht werden. Erforderlich ist sowohl eine bessere Integration psychiatrischer Notfallversorgung in das bestehende Notfall- und Rettungssystem und die Sicherstellung einer gesonderten Struktur einer psychiatrischen Krisenhilfe, die mit der Notfallversorgung abgestimmt ist und die Vernetzung mit bestehenden Hilfeangeboten sicherstellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ vom 02.10.2024...
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- Angegeben von: Johanssen+Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH am 23.10.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung die Smartphone-basierte Ersthelfer-Alarmierung (SbEA) gesetzlich verankern, um die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern und somit zur Rettung tausender Menschenleben pro Jahr in Deutschland beizutragen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgung von Unfallopfern aufgrund von Straßenverkehrsunfällen sollte bereits in der Gesetzgebung (z.B. Rettungsdienstgesetze der Länder, künftiges Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland) als ein Sonderfall geregelt werden, damit deutlich wird, dass ihm nicht standardisiert begegnet werden kann.
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zu verabschieden..., ...der AWMF die Reform der Notfallversorgung vordringlich..., ...Gesetzesvorhaben zur Reform der Notfallversorgung war bereits..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung mit folgenden...
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Bosch Health Campus setzt sich für eine umfassende Reform der Notfallversorgung mit nahtloser Integration von ambulanter und stationärer Versorgung ein. Befürwortet werden: Etablierung integrierter Notfallzentren als zentrale Anlaufstellen, qualifizierte Ersteinschätzung durch geschultes Personal, Weiterentwicklung der telefonischen Erstberatung (116117), angemessene Vergütungsstrukturen für integrierte Notfallversorgung, Berücksichtigung regionaler Besonderheiten sowie Förderung der Digitalisierung zur Verbesserung von Kommunikation und Versorgungskoordination.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):