Regelungsvorhaben
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21 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (21)
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- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 06.08.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient der eins-zu-eins Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (EU-Abfallrahmenrichtlinie), insbesondere der jüngsten Richtlinien (EU) 2025/1892 und 2018/851 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (Änderungsrichtlinien) sowie von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes..., ...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Angestrebt werden eine praxisgerechte Flexibilisierung der Kaskadennutzung mit Blick auf Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung, weitergehende Regelungen zur sachgerechten Entsorgung von Feuchttüchern und Hygieneartikeln sowie die Einführung einer Herstellerverantwortung für hierdurch verursachte Entsorgungs- und Reparaturkosten in der Abwasserinfrastruktur. Zudem sollen Arzneimittel in die Beratungspflicht nach § 46 Abs. 3 KrWG aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 12.08.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. zeigt auf, dass bei Regelugen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen nur auf vermeidbare Lebensmittelverschwendungen abgestellt werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 07.08.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung zu stärken sowie die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen zur Förderung der Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände und zur Weiterentwicklung der Produktverantwortung. Zudem sollen Risiken für Menschen, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen, etwa durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien, stärker berücksichtigt und entsprechende Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: VinylPlus Deutschland e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Mitgestaltung einzelner Regelungen des Referentenentwurfs zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dies betrifft insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen zur Abfallhierarchie und des Recyclingbegriffs zur technologieübergreifenden Nutzung von Recyclingverfahren einschließlich einer Legaldefinition von Sekundärrohstoffen, die Ausgestaltung der Abfallvermeidungsziele mit dem Ziel der Verringerung der Umweltwirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus sowie bürokratiearme Regelungen für Organisationen der Produktverantwortung. Ziel ist eine kohärente Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen im Einklang mit den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 13.08.2026
- Beschreibung: Die IGT befürwortet die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Verbesserung der Rückführung kritischer Rohstoffe, spricht sich jedoch dafür aus, bestehende Regelungen und Rücknahmesysteme zunächst zu evaluieren, bevor weitere Verbotsinstrumente diskutiert werden. Zudem wird eine trennscharfe Produktdefinition sowie eine verhältnismäßige und evidenzbasierte Ausgestaltung möglicher Folgeregelungen angeregt. Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 24 KrWG und die in der Entwurfsbegründung ausdrücklich genannte Möglichkeit eines Vertriebsverbots für Einweg-E-Zigaretten durch Rechtsverordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes...
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Für qualitätsgesicherte Kompost- und Gärprodukte sollten auf nationaler Ebene einheitliche Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft geschaffen werden. Die anerkannte Gütesicherung nach § 12 KrWG sollte dabei als Grundlage für den Nachweis einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Verwertung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Eine Ausnahme von der Überlassungspflicht aufgrund der Eigenverwertung von Bioabfällen sollte nur zulässig sein, wenn die anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß behandelt und der erzeugte Kompost auf geeigneten und ausreichend bemessenen Flächen pflanzenbaulich sinnvoll und schadlos verwertet werden kann. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollten nähere Anforderungen durch Satzung festlegen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Die Kennzeichnung von Abfallbehältern und die Abfallberatung sollten stärker auf die Vermeidung von Fehlwürfen und die Verbesserung der Sortenreinheit von Bioabfällen ausgerichtet werden. Insbesondere sollten klare Hinweise zu Kunststoffen, Verpackungen und als biologisch abbaubar oder kompostierbar beworbenen Produkten vorgesehen und widersprüchliche Entsorgungshinweise vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Der DAV sieht hinsichtlich der Vollzugstauglichkeit Verbesserungsmöglichkeiten: Die neuen Begriffsdefinitionen (u. a. Rohstoffsouveränität, Abfallintensität, Produktverantwortung) hält der DAV für unverständlich oder systematisch unzweckmäßig. Er empfiehlt eine klarere Ausgestaltung der materiellen Regelungen Die vorgesehenen Ziele zur Abfallvermeidung sollten stärker in die bestehenden Programme integriert werden. Der DAV bewertet die neuen Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger –etwa zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger Gegenstände– kritisch Die Regelung zum Wertausgleich hält der DAV für entbehrlich und verfassungsrechtlich problematisch. Nach Auffassung des DAV bestehen ausreichend Instrumente zur Inanspruchnahme der Verantwortlichen illegaler Abfallablagerungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.07.2026
- Beschreibung: CO2 muss, unabhängig davon, ob biogen/fossil oder für die anschließende Nutzung/Sequestrierung, am Ende des Prozesses bei der TAB seine Abfalleigenschaft verlieren. Das Chemische Recycling (CR) wird mit der werkstofflichen Verwertung auf eine Stufe gestellt, ohne weitere Bedingungen hinsichtlich Ausbeute, Effizienz und Umweltrelevanz. Es sollte eine eigene CR-Verordnung erlassen werden. CR und CCU sollten gleichgestellt werden. Öffentliche Auftraggeber müssen stärker zum Einsatz von Rezyklaten und Ersatzbaustoffen verpflichtet werden. § 45 KrWG muss daher um eine drittschützende Regelung ergänzt werden, die auch gerichtlich einklagbar ist - insbesondere wenn Primärbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen den Sekundärbaustoffen ohne Begründung vorgezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Bei der Erfolgskontrolle der getrennten Sammlung von Bioabfällen sollten neben den noch im Restabfall enthaltenen Bioabfallmengen auch die Sortenreinheit und Fremdstoffbelastung der getrennt erfassten Bioabfälle berücksichtigt werden. Zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten sollten praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
- Beschreibung: Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Basell Polyolefine GmbH am 21.08.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Novelle soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sowie an weitere umsetzungsrelevante Rechtsänderungen angepasst werden. Zudem soll es die Erfüllung der Doppel-Recyclingquote nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ermöglichen und das chemische Recycling in die Abfallhierarchie aufnehmen. LYB setzt sich für einen technologieneutralen und europarechtskonformen Rechtsrahmen ein, der mechanisches und chemisches Recycling gleichbehandelt, Investitionen ermöglicht und neue Rechtsunsicherheiten vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Novelle soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sowie an weitere umsetzungsrelevante Rechtsänderungen angepasst werden. Zudem soll es die Erfüllung der Doppel-Recyclingquote nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ermöglichen und das chemische Recycling in die Abfallhierarchie aufnehmen. Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele der Novelle, setzt sich jedoch für einen technologieneutralen und europarechtskonformen Rechtsrahmen, der mechanisches und chemisches Recycling gleichbehandelt, Investitionen ermöglicht und neue Rechtsunsicherheiten vermeidet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 07.08.2026
- Beschreibung: Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Exit Plastik am 03.08.2026
- Beschreibung: Im Hinblick auf die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Implementierung der EU-Richtlinien appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, und die Abfallhierarchie in ihrer ganzen Fülle zu adressieren. Aus unserer Sicht kommt der Stärkung der obersten Hierarchiestufen “Vermeidung und Wiederverwendung” und deren Ermöglichung, sowie deren Umsetzung eine weitaus größere Rolle zu als einer Ausweitung von technischen und teils wenig erforschten Recyclingmethoden. Die Anpassung an europäisches Recht gibt nicht zwangsläufig vor, „chemisches Recycling“ und werkstoffliches Recycling gleichzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kunststoffrohrverband e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Keine Einführung von verbindlichen Mindestrezyklatquoten für Kunststoffe.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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- Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 19.08.2026
- Beschreibung: Die Rückführung gebrauchter Handys in den Wertstoffkreislauf sollte insbes. dadurch erleichtert werden, dass sie innerhalb eines qualifizierten Rücknahmesystems außerhalb des Abfallregimes auf dem regulären Postweg von Verbrauchern zu einer Erstbehandlungsanlage transportiert werden dürfen, auch wenn vor dem Versand noch nicht abschließend feststeht, ob eine unmittelbare Wiederverwendung, Reparatur bzw. Aufbereitung, Teilegewinnung oder Recycling erfolgt. Dies würde die Rückführungsquote deutlich erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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