Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609010004 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) (R000578) am 01.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.08.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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