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252 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (252)

    • Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Begrüßung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management Strategie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Industrie, Forderung nach einem raschen Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur und Förderung von CCU/S-Projekten, Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.06.2024..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße..., ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der vfa setzt sich dafür ein, dass die beratenden Gremien bzw. die Gruppe „für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie“ um Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsforschung erweitert werden. Die forschende Pharma-Industrie ist elementarer Bestandteil des Gesundheitsdatenökosystems und mit über 9 Mrd. EUR p.a. Investitionen in Forschung und Entwicklung in Deutschland wesentlicher Treiber des medizinischen Fortschritts. Ihre Beteiligung am o.g. Gremien ist daher zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland essentiell. Nur so kann sichergestellt werden, dass Synergien bei der Datennutzung effizient genutzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2024...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
    • Beschreibung: Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 10.2024...
    • Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen müssen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angegangen werden. Änderungen des § 17 erweitern den Tatbestand des Tötens ohne vernünftigen Grund, ohne die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich auszuräumen. Hier muss für alle Beteiligte eine klare Rechtssicherheit erreicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024 ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Angegeben von: Heidelberg Materials AG am 04.03.2026
    • Beschreibung: 2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreterin gemäß LobbyRG, Registernummer R001318..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG zusätzlich ihren unternehmenseigenen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.202 ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ausgearbeitet, der die..., ...eine Nachschärfung des LobbyRG sowie die Einführung ..., ...Während die Reform des LobbyRG im Herbst 2023 verabschiedet..., ...Interessenvertreter im Zuge der LobbyRG-Reform 2023 erheblich..., ... existiert analog beim LobbyRG. Hier müssen die Interessenvertreter..., ...orientiert. Er sollte im LobbyRG geregelt sein. Zudem sollte im Gegensatz zum LobbyRG die Dokumentationspflicht...
    • Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 24.03.2026
    • Beschreibung: MSD setzt sich dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den rechtlichen Anspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck hebt MSD ungenutzte Potenziale bei der Digitalisierung hervor, fordert den Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und Stärkung der STIKO.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 11.2025...
    • Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Beschreibung: Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (6):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSCDE000108..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
    • Beschreibung: Herz-Kreislauf-Erkrankungen (HKE) sind die häufigste Todesursache in Deutschland und ein Grund für eine niedrigere Lebenserwartung im Vergleich zu anderen Ländern. Der vfa begrüßt daher die Intention des Gesetzgebers, mit dem Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) konkrete Schritte einzuleiten, um künftig vorhandene Risikofaktoren für kardiovaskuläre Erkrankungen frühzeitiger zu diagnostizieren und besser behandeln zu können. Dazu sollte der Fokus aus Sicht des vfa stärker auf ganzheitlicher Risikobeurteilung liegen und die Zeitpunkte der Untersuchungen festgeschrieben werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
  • Herz-Kreislauf Erkrankungen

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.02.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemas LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach ˜ 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Beschreibung: Der BDEW unterstützt die Anpassung des § 35e EnWG, wonach die Erhebung der Gasspeicherumlage künftig nur noch auf inländische RLM- und SLP-Entnahmestellen begrenzt wird. Dabei fordert der BDEW, die Befreiung von Gasspeichern und Speicheranschlusspunkten ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. Er weist zugleich auf mögliche Preissteigerungen für Letztverbraucher hin und fordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen bis zum Auslaufen der Speicherumlage gemäß § 35a ff. EnWG, um Planungssi-cherheit für Marktakteure zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG...., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Anbindung und Stärkung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen in diesem Kontext zwei wesentliche Fokusthemen für den vfa dar. Der vfa wirkt darauf hin, dass die Erstattungspreisfindung für DiGA ausschließlich über einen Verhandlungsprozess erfolgt und nicht über administrativ-technische Kriterien der Anwendungen definiert wird. Darüber hinaus werden branchenunbekannte Kriterien, wie z.B. Probezeiten für Medizinprodukte bzw. DIGA abgelehnt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG...., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Angegeben von: Heidelberg Materials AG am 10.07.2024
    • Beschreibung: Das BMUV hat am 18.06.2024 den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt und gleichzeitig mit dem Beginn der Ressortabstimmung eine Stakeholder-Konsultation gestartet. Bau und Gebäude bilden einen der schwerpunktmäßig betrachten Sektoren. Die zukünftigen politischen Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft sind wichtig für die Nachhaltigkeitsstrategie von Heidelberg Materials. Daher hat Heidelberg Materials Deutschland in einer Stellungnahme Empfehlungen zu ausgewählten Aspekten formuliert. Das Bundeskabinett hat die NKWS am 16.12.24 beschlossen. Die aktuelle Bundesregierung plant einen Aktionsplan vorzulegen. Je nach dessen Inhalt werden wir dazu unsere Interessen einbringen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreterin gemäß LobbyRG, Registernummer R001318..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG zusätzlich ihren unternehmenseigenen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der BPI setzt sich für eine nutzenorientierte, verlässliche und innovationsfreundliche AMNOG-Preisbildung ein. Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der AMNOG-Leitplanken wird begrüßt. Zugleich lehnt der BPI neue Instrumente ab, die die AMNOG-Systematik unterlaufen, insbesondere pauschale Zusatzabschläge, verschärfte Preis-Mengen-Regelungen, Rabattverträge im Patentmarkt und die Schwächung bundesweiter Praxisbesonderheiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ist...
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