Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Christ Capital GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv begrüßt die Integration ökologischer Kriterien in die Betragsbemessung, fordert die Sammelquote für alle Batteriearten bis zum Jahr 2032 stark zu erhöhen. Die Anforderungen an die Informationen für Verbraucher:innen müssen erhöht werden. Zudem sollten Information über die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung von Batterien an die Verbraucher:innen gespiegelt werden. Der Batteriepass muss verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.08.2025
- Angegeben von: eBay GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: eBay setzt sich dafür ein, dass es zu praxistauglichen Lösungen im Bereich des BatterieG kommt: Händler*innen - auch aus dem Ausland - müssen in der Lage sein, online und leicht verständlich ihren Verpflichtungen nachzukommen. Plattformen sollten ihnen dabei weitgehend helfen können. Auch für die Verpflichtungen der Plattformen sollte nach praxistauglichen Lösungen gesucht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Interpretation und Auslegung von: Reparatur, Labeling und Begleitdokumenten, Umgang und Kennzeichnung bei Gefahrstoffen / kritischen Rohstoffen, Benennung der zuständigen Behörden und erweiterte Herstellerverantwortung. Ausgestaltung noch offener Delegated und Implementing Acts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für die Festlegung ambitionierter CO2 Leistungsklassen und Schwellenwerte in den erwarteten Delegierten Rechtsakten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Interpretation und Auslegung von: Reparatur, Labeling und Begleitdokumenten, Umgang und Kennzeichnung bei Gefahrstoffen / kritischen Rohstoffen, Benennung der zuständigen Behörden und erweiterte Herstellerverantwortung. Zudem Beeinflussung noch offener Delegated und Implementing Acts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Umicore NV/SA
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Umicore NV/SA am 10.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 27.05.2024
- Beschreibung: Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, Änderungen zu bewirken, um unnötige Bürokratie und die Existenzgefährdung von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch zu hohe Kosten zu vermeiden. Stellungnahme SG2405300005: https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/16/7b/279915/Stellungnahme-Gutachten-SG2405300005.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Health and Environment Justice Support am 13.03.2025
- Beschreibung: Entwicklung einer starken NKWS, die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima und Menschenrechten priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Art. 8 DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung...
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- Angegeben von: Contemporary Amperex Technology AG am 19.08.2025
- Beschreibung: Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 05.08.2025
- Beschreibung: Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, Änderungen zu bewirken, da § 9 BattDG-E zu extrem hohen Kosten für Sicherheitsleistungen bei Industriebatterien führt. Der VERE Verband hat das Ziel, eine Gefährdung der Energiewende zu vermeiden und eine fachgerechte Entsorgung von Industriebatterien sicherzustellen. Stellungnahme SG2412120025 https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/45/49/383637/Stellungnahme-Gutachten-SG2412120025.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Die in der Batterieverordnung vorgesehene Ökomodulation wird nicht richtig umgesetzt, jetziger Entwurf sieht keine Systembeteiligungspflicht vor. Gefahr besteht, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren im Rahmen der Ökomodulation umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen; Sanktionsmechanismen fehlen, es bedarf verbindlicher Bedingung für die Registrierung der Organisationen für Herstellerverantwortung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RB Consulting UG (haftungsbeschränkt) am 23.06.2025
- Beschreibung: Ein Kunde der Berlin Global Advisors GmbH möchte seine Position im Rahmen der Umsetzung der EU-Batterieverordnung in nationales Recht einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: eBay GmbH am 31.01.2025
- Beschreibung: Das Batt-EU-AnpG überführt die unmittelbar geltende EU-Batterieverordnung in deutsches Recht. eBay setzt sich dafür ein, dass Deutschland keine der Verordnung widersprechenden Regelungen einführt, damit die Harmonisierung auf EU-Ebene nicht gefährdet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Rücknahmepflichten des LEH dürfen nicht zu erhöhter Brandgefahr führen; Informationspflichten sollten verhältnismäßig bleiben und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Vorgaben für die Behandlung und Beseitigung von Batterien müssen spezifiziert werden, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Batt-EU-AnpG für klare Regeln beim Batterierecycling und für mehr Verbraucherschutz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC begrüßt diese Bestrebungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien betrachtet und damit die etablierten und effizienten Strukturen im Bereich der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien beibehält, konstruktiv weiterentwickelt und den Verbraucherschutz berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDE begrüßt die Anpassungen im nationalen Batterierecht und die Ausgestaltung der europäischen Vorgaben. Im Sinne der Öffnungsklauseln der europäischen Verordnung vermisst der BDE eine ambitioniertere Steigerung der Sammelmengen für Gerätebatterien und die Verminderung der Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Batterien. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland ist es entscheidend den Blick über das Batterierecycling hinaus auf alle Stoffströme im Wertstoffkreislauf zu richten. Die durch Batteriebrände verursachten Schäden bedrohen die Entsorgungssicherheit. Da die Menge an Lithium-Ionen-Altbatterien in Zukunft deutlich zunehmen wird, braucht es jetzt Maßnahmen, die das Problem an der Wurzel anpacken und deutlich über die geplanten Regelungen des Batt-EU-AnpG hinausgehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßige und praxistaugliche Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU Batterieverordnung. Einräumung einer Ausnahme von den Händler-Rücknahmepflichten bei beschädigten Lithium-Altbatterien und Absenkung der Mindestabholmenge für LV-Batterien
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):