Regelungsvorhaben

Suchbox

84 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (84)

    • Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Angegeben von: enercity AG am 10.02.2025
    • Beschreibung: Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Entwurf zur Novelle des Mietrechts greift das Ministerium ein sehr wichtiges Anliegen im Mietrecht auf und verfolgt das Ziel, die Belastungen der Mietenden gegenüber steigenden Kosten einzudämmen sowie bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Um diesem Ziel wirksam und langfristig gerecht zu werden, wird aus Sicht des DENEFF EDL_HUB leider jedoch ein wichtiger Bereich in der Novelle nicht berücksichtigt: die explodierenden Betriebskosten, die insbesondere durch unsanierte Heizungsanlagen verursacht werden. Sie haben schon jetzt enorme soziale Sprengkraft. Denn insbesondere in älteren, unsanierten Gebäuden machen die Kosten für die Beheizung der Gebäude bereits mehr als 50% der Warmmiete aus und führen damit zu steigenden Belastungen für Mietende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4268 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erforderlich. § 556c BGB und WärmeLV bilden in der Praxis..., ...regelt, konkretisiert die WärmeLV die Anforderungen an ..., ...parallele Modernisierung der WärmeLV bleiben gesetzgeberische...
    • Angegeben von: enercity AG am 02.09.2025
    • Beschreibung: Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
    • Beschreibung: Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wirtschaftliche, regulatorische und soziale Rahmenbedingungen neu ausbalanciert werden. Das White Paper des DENEFF EDL_HUB zeigt, wie ein partnerschaftliches Marktdesign Investitionssicherheit und Verbraucherschutz miteinander verbindet und soziale Akzeptanz schafft – gemeinsam statt gegeneinander. Ausgangslage und Ziel: Die Wärmewende ist ein Schlüsselprojekt der deutschen Klimapolitik. Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmeversorgung tiefgreifend umgebaut werden: - bis 2030 mindestens 50 % erneuerbare Energien in der Fernwärme; - bis 2045 vollständige Dekarbonisierung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) behindert Investitionen..., ...gestalten • Anpassung der WärmeLV: Vergleich künftig auf..., ...Vertragsklarheit, • Novellierung der WärmeLV zur Integration der Vollkostenrechnung..., ... haben. Daher gibt die WärmeLV über das Wirtschaftlichkeitsgebot..., ...Kostenneutralität nach WärmeLV – Preissprünge vermeiden..., ... Kostenvergleiche nach WärmeLV müssten nicht länger ...
    • Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
    • Beschreibung: Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
    • Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
    • Beschreibung: Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) zu einem sinnvollen ...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Beschreibung: Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) Erneuerbare Energien..., ...nach §556c BGB (i.V.m. WärmeLV) nicht mehr aus. Eine...
    • Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
    • Beschreibung: In der europäischen EED wurde der Grundsatz „Efficiency First“ verankert und muss nun national umgesetzt werden. Im Energiedienstleistungsgesetz sind folgernd ambitionierte Vorgaben und Handlungsmöglichkeiten für die umsetzenden Energiedienstleister festzuschreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 244/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV). • Bei einer Modernisierung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
  • Energiedienstleistungsgesetz

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 10.05.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmeliefer- verordnung (WärmeLV), um diese genauer zu..., ...definieren. Problem Die WärmeLV schreibt als Umsetzungsregulierung..., ...Weiterhin verstößt die WärmeLV gegen das Diskriminierungsverbot..., ...Kostenneutralität in der WärmeLV muss auf den Vergleich..., ...rechnerischer Basis erfolgen. Die WärmeLV ist entsprechend abzuändern..., ...Kostenneutralität in der WärmeLV neu fassen:  GEG 65..., ...Rahmen, Politikvorhaben: WärmeLV Wirkung: mittelbar, ..., ...Prognos Evaluation der WärmeLV 2022...., ...Wärme-Regulierung: AVBFernwärme, WärmeLV etc. 2025 zukunftsfähig...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV). Mit der Novelle der AVBFernwärmeV strebt das BMWK insgesamt für Kunden und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für eine Versorgung der Verbraucher mit Fernwärme unter transparenten Preis- und Versorgungsbedingungen an.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 556c BGB i.V.m. der WärmeLV anzusprechen. Wir bitten...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Beschreibung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 18.03.2025
    • Beschreibung: Die Wärmewende ist unverzichtbar, kommt jedoch zu langsam voran. Komplexität und Kosten von klimaneutraler Wärmeversorgung und energetischer Gebäudesanierung sind erst einmal herausfordernd. Der Schlüssel zum Gelingen ist allerdings schon da. Er liegt in lokalen Partnerschaften: Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger setzen Projekte gemeinsam mit Energiedienstleistern um. Denn Energiedienstleister entlasten, indem sie aus einer Hand Planung, Umsetzung und Finanzierung übernehmen. Ohne eine solche Profi-Unterstützung könnten viele Projekte gar nicht gestemmt werden. So kann Energie effizient vor Ort genutzt, die regionale Wertschöpfung gestärkt und die Kosten für Standorte stabil gehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärme-Regulierung: AVBFernwärme, WärmeLV etc. 2025 zukunftsfähig...
    • Angegeben von: Roundtable Wärmewende am 24.04.2024
    • Beschreibung: Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...Ausbau der Geothermie. Die WärmeLV stellt aktuell noch ..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf..., ...in der Evaluierung der WärmeLV bereits ange- merkt,..., ...Investitionskosten in der WärmeLV • Berücksichtigung der...
    • Angegeben von: HanseWerk AG am 18.03.2026
    • Beschreibung: Fernwärme im Rahmen der Warmmietenneutralität nicht länger benachteiligen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
    • Beschreibung: Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung, um veraltete Vorgaben zu korrigieren. Der in vielen Kommunen angestoßene Fernwärmeausbau soll dadurch beschleunigt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
    • Beschreibung: Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärme lieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB) zu..., ...Kostenneutralitätsgebot gemäß WärmeLV mit einem nach hinten...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 04.09.2024
    • Beschreibung: -Erschließung des energetischen Potentials der Geothermie sowie den Ausbau von Wärmepumpen zu beschleunigen -Abbau genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern -Änderungen der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, um Verfahrensdauer zu verkürzen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg auf..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentliches..., ...nicht übersteigen.“ Die WärmeLV regelt, dass in diesem..., ... in Verbindung mit der WärmeLV lassen den Umstieg ...
Nach oben blättern