Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (154)
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, u.a. im SGB VI oder Teilzeit- und Befristungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der prognostizierten Beitragssatzsteigerung um 2,7 Prozentpunkte sollte die geplante Abschwächung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255e SGB VI-E nicht erfolgen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente droht erheblich unter Legitimationsdruck geraten, und den Arbeitnehmern wird immer weniger Geld für die zweifellos notwendige kapitalgedeckte Vorsorge über die betriebliche und private Altersversorgung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die geplante Stärkung von betrieblicher und privater Vorsorge ist das kontraproduktiv.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die aba empfiehlt, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Zahlung von Beiträgen für einen Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB V), als eine besonders weitreichende Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzudämmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bezüglich des geplanten Generationenkapitals hält die aba zwar auch mehr kapitalgedeckte Bestandteile in der Altersvorsorge für erforderlich. So können die spezifischen Risiken der beiden Finanzierungsverfahren gegeneinander ausbalanciert und sichergestellt werden, dass für die Altersversorgung alle Quellen des Volkseinkommens genutzt und Finanzierungslasten über die Alterskohorten gerechter verteilt werde. Den Weg über das „Generationenkapital“ halten wir aber für suboptimal. Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit einem solchen „Generationenkapital“ verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Sparda-Verband tritt für Reformen in der Altersvorsorge ein. Wir unterstützen daher, dass mit dem Rentenpaket II eine Stiftung gegründet werden sollte, welche mit am Kapitalmarkt anzulegenden Mitteln ausgestattet werden soll, um die 1. Säule abzusichern. Gleichzeitig halten wir hier ein größeres Volumen für notwendig und wollen auch die private Altersvorsorge weiter stärken. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass ein solches kapitalgedecktes Element geschaffen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf soll die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung sichern. Die Bundesregierung möchte damit finanzielle Stabilität gewährleisten und Einnahmeschwankungen abfedern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/398
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Mindestrücklagengesetz)
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BT-Drs. 20/398
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf passten die Renten 2022 an und verbessert die Leistungen für bestehende Erwerbsminderungsrenter*innen, unter anderem durch Zuschläge für Betroffene. Die Bundesregierung möchte damit bestehende Nachteile ausgleichen, die Renten dynamisch an Lohnentwicklungen anpassen und ein verlässliches Alterseinskommen sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1680
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
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BT-Drs. 20/1680
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rentenpaket II
Aktiv vom 19.06.2024 bis 09.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Generationenkapital und den entsprechenden Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll über Investitionen am Kapitalmarkt ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Der BSW sieht sieht dies als ein wichtiges Signal für die Wertpapierkultur in Deutschland, dessen Förderung ein Anliegen des BSW ist. Auch sehen wir das Regelungsvorhaben als Bestandteil eines Gesamtpakets, mit dem die Altersvorsorge insgesamt einschließlich der privaten Altersvorsorge reformiert werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Geplant ist laut Koalitionsvertrag 2025, alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dabei sollen weiterhin andere Formen der Altersvorsorge möglich bleiben, sofern sie eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, dass eine praxisnahe Ausgestaltung erfolgt. Dies insbesondere durch die Beibehaltung der bisherigen Karenzzeiten für Existenzgründer. Bestandsselbständige sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin ausgenommen bleiben. Auch Geringverdiener mit monatlichen Einnahmen unter 556 Euro sollen von der Altersvorsorgepflicht ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Das Budget der Deutschen Rentenversicherung, das für alle Leistungen zur Teilhabe inklusive Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Prävention zur Verfügung steht, ist gedeckelt. Diese Deckelung halten wir für nicht sachgerecht und streben daher eine Veränderung der Höhe oder der Bemessungsgrundlage an.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dieses Recht soll unverändert erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Gestaltung der Reform der Alterssicherungssysteme im Interesse einer Lösung, die die Wirtschaft nicht weiter abwürgt und Belastungen gerecht verteilt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
- Beschreibung: Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur langfristigen Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Rente, zur Sicherung der Generationengerechtigkeit, zur Anpassung an demografische Entwicklungen sowie zur Verbesserung des Zusammenspiels von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge im Rahmen eines zukunftsfähigen Alterssicherungssystems.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MLP SE am 04.02.2026
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zu den Beratungen nach Vorstellung der Ergebnisse der Alterssicherungskommission ("Rentenkommission") sowie den sich daraus ableitenden Gesetzgebungsverfahren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SGB VI Anpassungsgesetz (BMAS)
Aktiv vom 02.01.2026 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Umfassende Rentenform zur Sicherung der Finanzierbarkeit; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Abschaffung von Frühverrentungsanreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der DF fordert die rentenrechtliche Anerkennung von drei Entgeltpunkten für die Erziehung, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Änderung von § 172a SGB VI mit dem Ziel, dass die seit Oktober 2022 geltende Berechnungsweise für den Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 f. SGB IV) auch für Beschäftigte greift, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):