Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507300013
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung der Mitglieder der Versorgungswerke bezüglich der Arbeitgeberbeiträge im Übergangsbereich
Änderung von § 172a SGB VI mit dem Ziel, dass die seit Oktober 2022 geltende Berechnungsweise für den Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 f. SGB IV) auch für Beschäftigte greift, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Bereitgestellt von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025)
am
30.07.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]