Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (98)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Die Boerse Stuttgart Group setzt sich für die Änderungen im Regelungsvorhaben ein, dass neben Garantieprodukten nun auch renditeorientierte Altersvorsorgedepots ohne Garantie angeboten werden können und so den Bürgerinnen und Bürgern eine breitere Produktauswahl für ihre Altersvorsorge zur Verfügung steht, die auch die Potenziale des Kapitalmarkts berücksichtigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Die im RefE vorgeschlagenen..., ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen...
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- Angegeben von: Trade Republic Bank GmbH am 10.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein durch ein Altersvorsorgedepot allen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Änderungsvorschlag: AltZertG § 1 Abs. 1; Satz 1 Nr...
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 23.12.2025
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... 1 Absatz 1b Nummer 2 AltZertG-neu werden die für das..., ... 2 Buchstaben a und b AltZertG-neu wie folgt zu fassen..., ...sind,“ In § 1 Absatz 1c AltZertG-Neu sind als Folgeänderung..., ...Nummer 4 Buchstabe b) AltZertG-neu ergänzt werden. ..., ...4 Buchstaben 1 und b AltZertG-neu) Investitionen zu..., ...1 Absatz 1c Nummer 4 AltZertG-neu. Maßgeblich sollen..., ...sollte in § 1 Absatz 1b AltZertG-neu klargestellt werden..., ... 1 Absatz 1 Nummer 10 AltZertG-neu auch in Form einer..., ...Sinne des § 7 Absatz 4 AltZertG-neu ist, für die jeweils..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeu-tig..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Re-gelung in AltZertG-E – in der Definition..., ...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeutig ..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der Definition...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Basisrentenvertrag..., ...Einzahlungen auf nach § 5 AltZertG-neu zertifizierte Altersvorsorgeverträge..., .... 1a, Abs. 1b oder 1c AltZertG-neu in der Fassung ab...
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Private Altersvorsorge effizienter machen
Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: E-Mail an MdB mit Bewertung einzelner Empfehlungen der Fokusgruppe pAV durch den vzbv
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
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- Angegeben von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 28.06.2024
- Beschreibung: Senkung des Verwaltungsaufwands und Bürokratiekosten im deutschen Versicherungswesen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
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Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen den Regierungsentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und das Eckpunktepapier zur Frühstartrente. Insbesondere unterstützen wir die Etablierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ohne die bisherigen verpflichtenden Garantieanforderungen, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren sowie eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen. Weiterhin unterstützen wir Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn ein kompetentes finanzielles Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
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- Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
- Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetzes zur Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Die Aufnahme des ELTIF in die Positivliste für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Flint Germany GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung des Koalitionsvertrag "Reform der Riester-Rente"
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Aktiv vom 18.12.2024 bis 05.06.2026
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 18.12.2024
- Beschreibung: 1. Einbezug der Selbständigen in die Förderung privater Altersvorsorge. 2. Zeitgemäße Reform der bestehenden Riester-Rente. 3. Geplante Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (§ 2a Abs. 4): „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.“ – keine solche Ermächtigung für das BMF.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung des Koalitionsvertrag "Reform der Riester-Rente"
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flint Germany GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Umsetzung der Verabredung "Frühstart-Rente" im Koalitionsvertrag
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sind bei den nach § 5 AltZertG zertifizierten privaten...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
- Beschreibung: Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen unter § 2a Abs. 4 AltZertG. Die Möglichkeit der ...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines verständlichen Altersvorsorgedepots mit maximalen Gesamtkosten von einem Prozent. Abbildung der Kapitalanlage in den globalen Aktien- oder Anleihenmarkt über breit gestreute ETFs. Steuerfreiheit von Erträgen in der Anspar- und Auszahlungsphase, dafür keine steuerliche Begünstigung von Sparbeiträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: - Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente - Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots - Absenkung der Beitragsgarantien - Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren - Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):