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115 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (115)

    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 ihren Bericht mit zahlreichen Vorschlägen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten ein Festhalten an der geförderten privaten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Vereinfachung und Verbesserung des heutigen Systems. Das BMF hat angekündigt, noch in 2024 einen Referentenentwurf vorzulegen, der sich an diesen Empfehlungen orientiert. Der Verband begrüßt im Wesentlichen die Empfehlungen der Fokusgruppe und setzt sich für deren Umsetzung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anbietern § 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG sieht bereits eine Deckelung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 4 § 2a Absatz 3 AltZertG (Kosten in der Auszahlungsphase..., ... § 1 Absatz 1b Satz1 AltZertG (Zulassung von Einzelinstrumenten..., ...widersprechen. § 1 Absatz 1c AltZertG (Referenzdepot mit nur...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1b AltZertG) ist der entscheidende..., ... Prozent (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Digitale Geschäftsmodelle..., ...zugelassen (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Die Ausgestaltung des...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Änderungsvorschlag: AltZertG § 1 Abs. 1; Satz 1 Nr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... 1 Absatz 1b Nummer 2 AltZertG-neu werden die für das..., ... 2 Buchstaben a und b AltZertG-neu wie folgt zu fassen..., ...sind,“ In § 1 Absatz 1c AltZertG-Neu sind als Folgeänderung..., ...Nummer 4 Buchstabe b) AltZertG-neu ergänzt werden. ..., ...4 Buchstaben 1 und b AltZertG-neu) Investitionen zu..., ...1 Absatz 1c Nummer 4 AltZertG-neu. Maßgeblich sollen..., ...sollte in § 1 Absatz 1b AltZertG-neu klargestellt werden..., ... 1 Absatz 1 Nummer 10 AltZertG-neu auch in Form einer..., ...Sinne des § 7 Absatz 4 AltZertG-neu ist, für die jeweils..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Die im RefE vorgeschlagenen..., ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) um Unternehmensanleihen..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG um „Schuldverschreibungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sinne des § 1 Abs. 1a AltZertG in Form von Altersvorsorge-Bausparverträgen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG (bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG i. d. F. des Altersvorsorgereformgesetzes..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG erforderlich. § 12 Abs..., ...Altersvorsorge-Bausparvertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG. § 9 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG-E..., ...Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllt und nach § 5 AltZertG zertifiziert ist. Nach § 1 Abs. 1c AltZertG ist ein Standarddepot-Vertrag..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG, für den zusätzliche ..., ...nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AltZertG vor, wenn u. a. die Anforderungen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG erfüllt sind. Nach § ..., ... 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG ist eine Vereinbarung..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG vereinbart worden ist..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG sollte aufgehoben werden..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG abgeschlossen hat – beispielsweise...
    • Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
    • Beschreibung: Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
    • Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeu-tig..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Re-gelung in AltZertG-E – in der Definition..., ...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 5, Änderung des AltZertG Die Möglichkeit der ..., ...eines neuen § 1 Absatz 1f AltZertG für höchst bedenklich..., ...geplante Fassung des § 1f AltZertG wird nachträglich und..., ... Einführung des § 1 f AltZertG steht zudem sogar im ..., ...Einführung des § 1 Abs. 1f AltZertG auch aus verbrau-cherschutzrechtlicher...
    • Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
    • Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vergleichsplattform: § 15 und § 17 AltZertG sind nicht eindeutig ..., ...wird, richtet sich § 17 AltZertG an alle Anbieter von ..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der Definition...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
    • Beschreibung: Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Basisrentenvertrag..., ...Einzahlungen auf nach § 5 AltZertG-neu zertifizierte Altersvorsorgeverträge..., .... 1a, Abs. 1b oder 1c AltZertG-neu in der Fassung ab...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.06.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mechanik des Riester/AVD (AltZertG) übertragbar - Mit dem..., ... 1 S. 1 Nr. 10 lit. b AltZertG), flankiert durch gedeckelte..., ...kostenfrei (§ 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG n.F.) - Das Funktionsprinzip..., ...Gesetzgeber kann die bewährte AltZertG-Mechanik daher im Wesentlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach den Maßgaben des AltZertG aufzusetzen. 2. Staatliches...
  • Private Altersvorsorge effizienter machen

    Aktiv vom 30.09.2024 bis 17.03.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mögliche Stellschrauben im AltZertG 1. Kriterien Auszahlungsphase...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gleiche Spielregeln nach AltZertG; ermöglicht den Kunden...
    • Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgezulagen bei nach § 5 AltZertG zertifizierten Altersvorsorgeverträgen...
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen grundsätzlich die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eine staatlich verwaltete Altersvorsorgelösung durch eine Ermächtigungsverordnung sollte mit einheitlichen Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter einhergehen. Der Einsatz eines staatlich verwalteten Produkts kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach sorgfältiger Marktanalyse Versorgungslücken zeigen und private Lösungen diese nicht ausreichend abdecken. Die Frühstartrente sollte zeitnah eingeführt werden. Wir unterstützen Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn das finanzielle Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4088 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bietet dafür eine geeignete...
    • Angegeben von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 29.04.2026
    • Beschreibung: Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetzes zur Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4996 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Geförderte private Altersvorsorge

    Aktiv vom 05.08.2025 bis 16.06.2026

    • Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Beschreibung: Die Aufnahme des ELTIF in die Positivliste für einen Altersvorsorgedepot-Vertrag.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Umsetzung der Verabredung Frühstart-Rente im Koalitionsvertrag. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und das neue Vorsorgeprodukt miteinander verbunden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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