Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (58)
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mitgliederliste nach §30 GenG geführt werden. Darüber..., ... pro Kopf verteilt (§91 GenG). Wir schlagen deshalb ...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zu den Vorgaben z. B. im GenG ergibt. Bericht über..., ...Aufsichtsrates sollen gem. § 38 GenG-E ergänzt werden hinsichtlich..., ...Themas sollte dies analog im GenG vorgenommen werden, um ..., ...53 Abs. 5 und 58 Abs. 2 GenG-E ist eine entsprechende..., ...Genossenschaften, die nach § 336 GenG-E zu einer entsprechenden..., ...Prüfung nach § 53 Abs. 1 GenG bei Kreditinstituten in..., ...sich nicht aus § 53 Abs. 2 GenG, sondern aus § 340k HGB..., ...Berichterstattung nach § 58 Abs. 2 GenG-E. Insofern sollte hier..., ...vorgesehenen Änderungen in § 63e GenG-E werden vom Wortlaut her..., ...vorgesehenen Änderungen des § 63h GenG-E angepasst werden. ..., ...Billigungserfordernisse § 55 GenG-E Gemäß der CSRD-RL soll..., ...wird. § 55 Abs. 2 S. 5 GenG enthält die korrespondierenden...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.06.2026
- Beschreibung: Der VID begrüßt das vom BMJV und BMF vorgelegte Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform kann einen wichtigen Beitrag für langfristig orientierte und nachhaltige Unternehmensführung leisten. Für eine praxistaugliche Ausgestaltung braucht es jedoch insbesondere im Insolvenzrecht noch klare und differenzierte Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Genossenschaftsgesetz (GenG) enthält in den §§ 98 bis 118 GenG einen eigenständigen Regelungsblock..., ...Insolvenzfähigkeit (§ 98 GenG) Die Vorschrift des § 98 GenG enthält eine spezialgesetzliche..., ...nach § 19 InsO. Nach § 98 GenG ist die Überschuldung bei..., ...eigenständigen Regelung im GenG bedurfte es insoweit nicht..., ...die Sonderregel des § 98 GenG rechtfertigen würde. Für..., ...101 GenG in seiner aktuell geltenden..., ...Genossenschaft nach § 117 GenG setzt voraus, dass das ..., ... der §§ 105 bis 115e GenG setzt die Nachschusspflicht..., ...VII. Insolvenzplan (§ 116 GenG) Die Vorschrift des § 116 GenG in seiner aktuell geltenden..., ... Insolvenz (§§ 117, 118 GenG) Die Vorschrift des § 117 GenG regelt die Möglichkeit ..., ...Die Vorschrift des § 118 GenG regelt das Sonderrecht ..., ... richtet sich nach § 34 GenG. Die Vorschrift des § 34 GenG entspricht inhaltlich §..., ...das GmgVG eine dem § 34 GenG entsprechende Haftungsnorm..., ... nach § 102 GenG. Übertragbar ist ferner..., ...Haftungssystematik des § 34 GenG für Vorstandsmitglieder...
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- Angegeben von: Energiegenossensschaft Fünfseenland eG am 30.09.2025
- Beschreibung: Modernisierungsschub für Genossenschaften
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müssen EnWG-Novelle und GenG-Reform wie zwei Zahnräder..., ...Messpflichten, Marktrollen –, das GenG liefert die passende Organisationsform..., ...Rechtsform ohne Marktzugang (GenG). Gemeinsam hingegen schaffen..., ...Referentenentwurfes (RefE GenG, Stand 05. Juli 2025) ..., ...Einzelbestimmungen § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft..., ...der eG. Damit wird § 1 GenG zugleich moderner und präziser..., ...Mitgliedstaaten. § 4a GenG – Digitale Gründungsversammlung..., ... Modelle. § 6 Abs. 3 GenG E – Digitale und hybride..., ...Standort. § 7a Abs. 3–4 GenG E – Ehrenamt als Beitrag..., ...Gemäß Kommentierung zum GenG können immaterielle Leistungen..., ... zu entlohnen. § 8b GenG – Begrenzung des Einflusses..., ...Mitbestimmung (§ 1 Abs. 1 GenG, § 43 GenG). Seit 2006 ..., ... Zusätzlich sollte § 43 GenG präzisiert werden, dass..., ...respektieren. § 9 Abs. 5 GenG – Umlaufbeschlüsse und ..., ...Empfehlung: § 9 Abs. 5 GenG sollte klarstellen, dass..., ...Verwaltungskosten senken. § 11 GenG – Gründungsprüfung und ..., ...geringer ist. § 24 Abs. 4–6 GenG – Vorstandszahl und Freistellungen..., ...machen, sollte § 1 Abs. 3 GenG klarstellen, dass die Förderung..., ...Ohne eine ambitionierte GenG Reform wird Deutschland..., ... entscheidend, dass das GenG: • den Förderzweck eindeutig...
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- Angegeben von: Bundesverband zur Förderung der Genossenschaftskultur e.V. am 10.03.2026
- Beschreibung: Förderung der Genossenschaftskultur des Mittelstandes und Absicherung der Förderung der Genossenschaftsmitglieder.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftsgesetzes (GenG-E) Stellung zu nehmen. ..., ...Beispielen unterlegen: § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft..., ...Kommentierung betont für § 1 GenG bereits die Notwendigkeit..., .... z.B. Lang/Weidmüller, GenG, § 1 Rn. 28 ff.). Empfehlung..., ...Personen. Kommentare zum GenG zu §§ 3 4 (Rn. 18 ff.) ..., ...zusammenpassen. § 6 Abs. 3 GenG-E – Digitale und hybride..., ...sollte mit § 7a Abs. 3–4 GenG-E ein bislang unzureichend..., ...Implikation Mit § 7a Abs. 3–4 GenG-E wird ein wesentlicher..., ...Mitbestimmung angelegt (§ 1 Abs. 1 GenG, § 43 GenG). Investierende..., ...Mitglieder sind seit der GenG-Novelle 2006 zugelassen..., ...interessiert sind (§ 8b GenG). Während dies insbesondere..., ...• Präzisierung des § 43 GenG dahingehend, dass das „..., ...Verwaltungskosten. § 11 GenG – Gründungsprüfung und ..., ...Teilhabe. § 27 Abs. 1 GenG – Weisungsbefugnis der ..., ... und Mitgliedern. § 28 GenG – Anmeldung von Namens ..., ...Vorgänge eingebunden. § 31 GenG – Einsichtnahme in die ..., ...Willensbildung, den § 1 GenG ausdrücklich schützen soll..., ...Zweifel abgeschafft. § 53 GenG – Pflichtprüfung; § 60 GenG – Einberufungsrecht des..., ...Unionsrechts in das deutsche GenG-Update. ...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Genossenschaftssgesetz (GenG); der Referentenentwurf..., ...in Grundzügen“ an § 43a GenG. Dagegen ist der Ausschluss..., ... II. Widerspruch zum GenG als Vorbild für § 26 Abs..., ... § 43a Abs. 3 Satz 2 GenG normiert den Ausschluss..., ...regelt § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Nach dieser Vorschrift..., ... § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG ist damit als maßgeblicher..., ...der Vorbildvorschrift des GenG wer-den aber nur diejenigen..., ...das StBerG kennt das das GenG zwar keine Beratungsstellen..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen. Darüber..., ...Genossenschaftsgesetz, § 43a GenG, Rn. 23). Insoweit handelt es sich bei § 43a GenG um eine abschließende Regelung..., ... Jedoch erlaubt § 14 GenG die Einrichtung von organisatorisch..., ...von Zweigstellen nach dem GenG nicht vom Vertreteramt ..., ...des § 43a Abs. 2 Satz 1 GenG. Anders als die Begründung..., ...in Grund-zügen an § 43a GenG orientiere, vermuten ließe..., ...Vorbildfunktion des § 43a GenG – nicht ersichtlich. ..., ... als auch der mit § 43a GenG gewählte Vergleichsmaßstab..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) mit dem wesentlichen Unterschied..., ...Vergleichsmaßstab des § 43a GenG nicht vorgesehen.. •...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung der genossenschaftlichen Besonderheiten im Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist, § 54 Abs. 1 Satz 1 GenG. Gemäß § 55 Absatz 1 Satz 1 GenG wird die Genossenschaft..., ...Tatbestand des § 55 Abs. 3 GenG, sodass weiterhin der bisherige..., ... einen nach § 55 Abs. 3 GenG zulässigen geeigneten Prüfer...