Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.978)
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- Angegeben von: Fédération bancaire française am 18.02.2026
- Beschreibung: Forderung nach einer verhältnismäßigen aufsichtsrechtlichen Behandlung der Handelsfinanzierung sowie einer Lockerung der Modellierungsbeschränkungen für Spezialfinanzierungen, um Wettbewerbsnachteile bei EU-Banken zu vermeiden.
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- Angegeben von: Fédération bancaire française am 18.02.2026
- Beschreibung: Einsetzen für die Ausweitung und automatische Gewährung von Einzel- und Unterkonsolidierungsbefreiungen, um die aufsichtsrechtliche Fragmentierung zu verringern und es europäischen Bankengruppen zu ermöglichen, die integrierten Effekte der Bankenunion voll auszuschöpfen.
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- Angegeben von: Fédération bancaire française am 18.02.2026
- Beschreibung: Anstreben einer Angleichung der EU-FRTB-Umsetzung an die US-Vorschläge und eine Überarbeitung der IRRBB-Modellierung, einschließlich der Abschaffung der Fünfjahresgrenze für Sichteinlagen, um verhältnismäßige und risikobasierte Kapitalanforderungen zu gewährleisten.
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- Angegeben von: Fédération bancaire française am 18.02.2026
- Beschreibung: Anstreben einer Vereinfachung der EU-Bankenvorschriften durch Überprüfung der Kapitalpufferanforderungen in der CRD (Systemrisikopuffer, O-SII-Puffer, Pufferfreigaberegeln) und Vereinfachung der Vertriebsbeschränkungen. Unterstützung einer Neukalibrierung der CRR- und CRR3-Anforderungen, einschließlich der aufsichtsrechtlichen Bewertungsregeln und der Beseitigung von Duplizierungen. Forderung einer Angleichung des EU-MREL-Rahmens gemäß BRRD und SRMR an den internationalen TLAC-Standard zur Verbesserung der Klarheit und Reduzierung der Komplexität. Empfehlung zur Aufhebung der NPL-Rücklage und zum Verzicht auf neue klimabezogene Kapitalpuffer, um die Konsistenz und Verhältnismäßigkeit des Rahmens zu gewährleisten.
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich auf Europäischer Ebene für eine Überarbeitung der Europäischen Vergaberichtlinien einzusetzen, die den Auftraggebern und Bietern eine größere Flexibilität ermöglicht und bei der die vergaberechtlichen Bestimmungen auf ihre verfahrensrechtliche Funktion beschränkt bleiben. Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich gegen die Einführung verpflichtender, sog. qualitativer Zuschlagskriterien auszusprechen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 18.02.2026
- Beschreibung: Für große Familienunternehmen ist der globale Handel ein zunehmend wichtiger Faktor des wirtschaftlichen Erfolgs. Europa sollte – mit Unterstützung der Bundesregierung – das Mercosur-Abkommen möglichst zeitnah finalisieren und Abkommen mit weiteren Handelspartnern wie Indien abschließen. Die Vereinbarungen sollten sich auf handelsspezifische Fragen fokussieren. Nichthandelsbezogene Kriterien sollten die Abkommen nicht überfrachten. Nachhaltigkeitsregularien wie die Lieferkettenrichtlinie und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten im Hinblick auf Informationsanforderungen entlang der Lieferkette so gestaltet sein, dass sie im Grundsatz internationale Handelsbeziehungen von Unternehmen nicht unnötig beeinträchtigen.
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- Angegeben von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 18.02.2026
- Beschreibung: Während der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte soll es weiterhin effektiven Zugang zur Überprüfung von grund- und menschenrechtlich begründeten Familiennachzugsansprüchen in Einzelfällen geben. Personen mit subsidiären Schutz sollen Zugang zu einem Antragsverfahren haben, das transparent und rechtssicher ausgestaltet ist. Die Kriterien für humanitär oder völkerrechtlich begründete Einzelfallvisa nach §22 AufenthG müssen für den Familiennachzug an die Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 8 EMRK und Art. 6 GG angepasst werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die zumutbare Dauer von unfreiwilligen Familientrennungen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (7):