Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (3.300)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umstellung der Immobilienbewertung bei Unterstützungskassen in Satz 3 der Übergangsregelung in § 52 Abs. 7 EStG-E berücksichtigt bei größeren Umbauten an alten bebauten Grundstücken, die zu einem Neubau führen, nicht eine mögliche Unkenntnis oder Trennbarkeit alter Anschaffungskosten. Die neue Bewertung weg von Einheitswerten hin zu Herstellungskosten auch bei alten Herstellungskosten, die bisher mit dem Einheitswert veranschlagt wurden, entsteht ein Bewertungssprung, der nicht mit den Kosten korrespondiert. Dies kann entsprechende Baumaßnahmen verhindern. Wir empfehlen in der Übergangsregel den bisherigen Wert (also der Einheitswert zum 31.12.2023) zuzüglich der neuen Herstellungskosten anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: buildingSMART Deutschland e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: buildingSMART Deutschland setzt sich für eine digitale, interoperable und nachhaltige Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 ein. Das betrifft insbesondere die Einführung des Digitalen Produktpasses und die Integration von Bauproduktdaten in offene Formate des Building Information Modelings (BIM). Ziel ist ein effizientes, transparentes und vernetztes Bauproduktemanagement, das Innovation und Nachhaltigkeit im Bausektor fördert. Der Digitale Produktpass schafft Transparenz, fördert die Nachhaltigkeit und ebnet den Weg für eine kreislauforientierte Bauwirtschaft. Grundlagen sind durchgängige, strukturierte und maschineninterpretierbare Daten sowie Standards, Bauproduktnormen, international gültige Klassifikationen und Werkzeuge wie das buildingSMART Data Dictionary (bSDD).
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- Angegeben von: Verallia Deutschland AG am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir werben um Unterstützung von energieintensiven Unternehmen bei der Transformation von fossilen Brennstoffen zu mehr Elektrifizierung u. dem Einsatz von nachhaltigen, erneuerbaren Energieträgern. Sie benötigen auf ihrem Weg, eine CO²-Reduzierung (Dekarbonisierung) zu erreichen, finanzielle Unterstützung u. eine Entlastung von bürokratischen Hürden. Dabei verfolgte Ziele: - Erleichterung der formalen Rahmenbedingungen für energieintensive Unternehmen bei Transformation von fossiler zu erneuerbarer Energie (z.B. Erleichterung bei baurechtliche Vorgaben). - Förderung der Transformation durch finanzielle Unterstützung bei damit einhergehenden Investitionen. - Berücksichtigung der Schwierigkeiten in der Praxis, auch im Hinblick auf die benötigte Sicherheit in der Energieversorgung
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- Angegeben von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 31.12.2025
- Beschreibung: Bonus-System für Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (siehe Drucksache 19/8557) – Ein Schritt zur gelebten Inklusion Ziel des Vorhabens: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befinden sich viele Betroffene, die auf diesem Weg eine Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfahren könnten und nicht mehr für ein Taschengeld in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf Einzelarbeitsplätzen in der freien Wirtschaft beschäftigt werden (arbeitsähnliche Tätigkeit). Die ungerechte, derzeitige Regelung verstößt nicht nur aus meiner Sicht gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention, Werkstätten müssen radikal reformiert werden, die Parteien halten leider am System der Werkstätten fest. Chancengleichheit, Transparenz und Augenhöhe sind die Zukunft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Menschen, die auf diesem Weg eine Inklusion auf dem ...
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 18.06.2025
- Beschreibung: Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen...
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- Angegeben von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Der in Deutschland zunehmende Stellenabbau und Standortschließungen machen sichtbar: Die Deindustrialisierung Deutschlands hat nicht nur begonnen, sondern sie beschleunigt sich. In mit-telständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Auf-merksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden im-mer größer. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach..., ...verhindert die Umstellung weg von fossilen Energien hin...
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...alle Unternehmen auf dem Weg der sozial-ökologischen..., ...wir für keinen gangbaren Weg. Zudem sollte der Markt...
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- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Viele Dinge sind auf dem Weg. Natürlich gibt es auch...