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386 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BEG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (386)

    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bereitet trotz Anlaufen der BEG große Sorgen Sehr..., ...Antragszahlen nach dem Anlaufen der BEG-Antragsverfahren als auch..., ...allein durch den Start des BEG- Antragsportals für selbstnutzende..., ...Investitionsförderung der BEG im eklatanten Widerspruch..., ...und Konditionen der neuen BEG-Förderung sind noch nicht..., ...Wärmewende und Nutzung der BEG zu werben. 3. Die kontinuierliche..., ...und Weiterentwicklung des BEG-Förderportals, u.a. durch..., ...verhaltenen Anlaufens der BEG voraussichtlich vermindert..., ...wöchentlichen Reportings zu BEG-Förderanträgen betonen....
    • Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
    • Beschreibung: Nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bezüglich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 7 EFZG nicht angepasst worden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen und Rechtsunsicherheiten für Arbeitgeber im Fall der unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei der daraus folgenden Nichtabrufbarkeit der eAU. Arbeitgeber sehen sich bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach wie vor höheren Hürden ausgesetzt als Arbeitnehmer und werden mit Bürokratie belastet. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie fordern deshalb eine Anpassung des § 7 EFZG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) wurde dem Bundesrat..., ... durch den Bundestag zum BEG IV, woraufhin bereits zwei..., ...Anhörungen folgten. Mittels des BEG IV soll die Wirtschaft ..., ...werden. Hierzu sieht das BEG IV eine Absenkung der im..., ...allerdings (bislang) nicht vom BEG IV umfasst. Der Bundesrat..., ... 7 EFZG ebenso durch das BEG IV vor-genommen werden ..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...Entgeltfortzahlungsgesetz (BEG IV) | August 2024 | Seite..., ...außerdem der Zielsetzung des BEG IV – nämlich der Bürokratieentlastung..., ...5.Fazit Der Entwurf zum BEG IV sieht zwar einige praxistaugliche...
  • Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.12.2024

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Handelsrecht (Art. 1 Abs. 2 BEG IV-E und Art. 5 Abs. 1f. BEG IV-E) 5 Änderung des Nachweisgesetzes (Art. 41 BEG IV-E) 6 3 Weitere gesetzliche..., ...Bürgerlichem Gesetzbuch (Art. 13 BEG IV-E), im Aktiengesetz (Art. 17 BEG IV-E), im GmbH-Gesetz (Art. 19 BEG IV-E) und der Gewerbeordnung (Art. 30 BEG IV-E). Sie stellen einen..., ...Handelsrecht (Art. 1 Abs. 2 BEG IV-E und Art. 5 Abs. 1f. BEG IV-E) Auf den ersten Blick..., ...Im Ergebnis verfehlt die BEG-E IV-Maßnahme damit ihr..., ...Nachweisgesetzes (Art. 41 BEG IV-E) Wir begrüßen, dass der BEG IV-E einen ersten Schritt..., ... So ist es nach Art. 41 BEG IV-E für Unternehmen, die..., ...bringen. Somit verfehlt das BEG IV-E sein eigentliches ..., ... denen einer Eingang ins BEG IV-E gefunden hat, fünf..., ...Änderungsvorschlag noch ins BEG IV-E Eingang finden kann..., ...beschlossenen Eckpunktepapier zum BEG IV-E wurde zudem angekündigt..., ...erwachsenen Erwartungen wird das BEG IV-E nicht gerecht. Eine..., ...entweder noch im Zuge des BEG IV-E oder in einem zeitnah...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aufgesattelt werden, als mit dem BEG IV mit 1 Milliarde Euro..., ... uen. Deshalb sollte das BEG IV um strukturelle Mechanismen..., ...Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) Dies wird deutlich, wenn..., ...Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) betrachtet. Das erste BEG sah eine Entlastung der..., ...Millionen Euro vor. Das zweite BEG sollte eine betrachtet. Das erste BEG sah eine Entlastung der..., ...Millionen Euro vor. Das zweite BEG sollte eine Entlastung ..., ...Jahr bringen. Das dritte BEG sollte die Wirtschaft is..., ...Jahr bringen. Das dritte BEG sollte die Wirtschaft jährlich..., ... In der Vorbereitung des BEG IV wurden von Unternehmen..., ... In der Vorbereitung des BEG IV wurden von Unternehmen..., ...weniger als ein Drittel, im BEG IV oder an ich 120, also..., ...weniger als ein Drittel, im BEG IV oder an anderer Stelle..., ...GesetzGesetzentwurf soll das BEG IV die Wirtschaft um rund entwurf soll das BEG IV die Wirtschaft um rund..., ...machen. Deshalb sollte das BEG IV um folgende strukturelle...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bereitet trotz Anlaufen der BEG große Sorgen Sehr..., ...Antragszahlen nach dem Anlaufen der BEG-Antragsverfahren als auch..., ...allein durch den Start des BEG- Antragsportals für selbstnutzende..., ...Investitionsförderung der BEG im eklatanten Widerspruch..., ...und Konditionen der neuen BEG-Förderung sind noch nicht..., ...Wärmewende und Nutzung der BEG zu werben. 3. Die kontinuierliche..., ...und Weiterentwicklung des BEG-Förderportals, u.a. durch..., ...verhaltenen Anlaufens der BEG voraussichtlich vermindert..., ...wöchentlichen Reportings zu BEG-Förderanträgen betonen....
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