Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606100032
(PDF - 16 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Bio-Treppe im GModG muss jährlich anwachsen & unnötige Restriktionen für Biomasse im Ordnungsrecht streichen.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.
Bereitgestellt von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
01.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.05.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Kabinettsentwurf für eine Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes & weiterer Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 11.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]