Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.021)
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Schutz der Ressource Wasser; Vermeidung von Verschmutzungen von Oberflächengewässern und Grundwasser; Vermeidung einer Übernutzung und Überlastung der Wasserressourcen (Klimawandel), Beachtung des Vorsorge- und Verursacherprinzips; Priorität für Wasser zum Verzehr.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Nationale Wasserstrategie
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BT-Drs. 20/6110
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Aufnahme einer Regelung zur Flexibilisierung der Übertragungsmöglichkeit stiller Reserven nach § 6b EStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Erhalt der notwendigen Möglichkeit zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). In der „Ankündigung von Änderungen bei der 2. Verlängerung der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden in Deutschland“ (Stand März 2024) hat die Zulassungsbehörde für Biozidprodukte in Deutschland, die BAuA, ausgeführt, dass ab dem 01.01.2026 in Deutschland „keine Anwendung von Antikoagulanzien ohne zuvor festgestellten Befall“ mehr stattfinden soll und „die derzeit noch geltenden Ausnahmen von dem Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige Dauerbeköderung) damit nicht länger vorgesehen sind“.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: TURN2X unterstützt die Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten für Erdgasleitungsinfrastrukturen, betont jedoch die Bedeutung erneuerbarer Gase. Diese spielen eine zentrale Rolle beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und der Defossilisierung, wie sie auch die Nationale Wasserstoffstrategie vorsieht. TURN2X produziert erneuerbares Erdgas (RNG) – auch als synthetisches oder elektrisches Methan bezeichnet – aus erneuerbarer Energie durch Elektrolyse und anschließende Methanisierung mit biogenem CO2. RNG ist somit ein emissionsfreies Gas, das bereits heute über die bestehende Erdgasinfrastruktur zuverlässig an industrielle Abnehmer geliefert werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TURN2X GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: TURN2X unterstützt das Ziel des WassBG, den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen und so einen zentralen Beitrag zur Energiewende und globalen Emissionsminderung zu leisten. Allerdings ist der Anwendungsbereich des Gesetzes zu eng gefasst. TURN2X plädiert dafür, auch erneuerbares Erdgas (RNG, z. B. aus Elektrolyse und anschließender Methanisierung mit biogenem CO2) einzubeziehen. RNG ist emissionsfrei, technisch mit Erdgas kompatibel und ermöglicht bereits heute die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Eine technologieoffene Regulierung würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und die Klimaziele schneller und verlässlicher erreichbar machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung soll geändert werden, bevor er vom Bundestag beschlossen wird.
Aktiv vom 25.06.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Ausdrückliche Zulassung der Festsetzung von Innenraumpegeln wiederaufnehmen. Tragende Prinzipien des BauGB, wie etwa das Planmäßigkeitsprinzip, nicht voraussetzungslos opfern. Klarstellen, ob und welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 31 Abs. 3 BauGB-E hat und praxistauglich konkretisieren. Klarstellen, welche praktische Folge aus dem Tatbestandsmerkmal in mehreren vergleichbaren Fällen in § 34 Abs. 3a BauGB-E folgt, und eine Abgrenzung zum Tatbestandsmerkmal in § 31 Abs. 3 BauGB-E vornehmen. Klarstellen, Teilung nach § 250 BauGB-E kann nicht untersagt werden, wenn durch bauliche Maßnahmen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, etwa durch eine Aufstockung oder den Ausbau des Dachgeschosses.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU und der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Unterstützung der Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB, BeurkG u.a.
Aktiv vom 25.06.2025 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 21/1505
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Angekündigte Überarbeitung der Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie dem untergeordneten Regelwerk. Ziel der Interessensvertretung ist es, dass zukünftig eine Sachverständigenprüfung auch bei Genehmigunsverfahren als Vorraussetzung zu erwähnen ist. Weiterhin soll darauf hingeweisen werden, dass bei der geplanten Vereinfachung des Fachkundeerwerbs für Prüfung von IGRT/OBI-Einrichtungen durch Sachverständige aus dem Bereich Strahlenschutz die Ausbildung nur durch Sachverständige mit vollwertiger Fachkunde für Geräte nach Anlage 19 StrlSchV Gruppe A2.1 erfolgen darf.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine zügige und praxisgerechte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht. Zugleich sollen GEG und Wärmeplanungsgesetz (WPG) besser verzahnt werden, um Synergien in der Wärmewende zu heben. Der BDEW fordert stabile und langfristige Förderbedingungen im Rahmen der BEG und BEW sowie die Fortentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) mit Zielrichtung Treibhausgasneutralität. Ziel ist es, Investitionssicherheit für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen, die Wärmewende sozialverträglich umzusetzen und die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sicher zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):