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862 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (862)

    • Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...deutschen Gesetzgeber ins EnWG eingefügt .Schon die originäre..., ...Gesetzesentwurf zur Änderung des EnWG bietet die Chance, dies..., ...Auslegung des § 3 Nr. 24a EnWG – die auch auf die Auslegung des § 3 Nr. 24b EnWG ausstrahlt – führt teilweise..., ... im Sinne von EltRL und EnWG. Die meisten Energiedienstleister..., ...Klarstellung in § 3 Nr. 24a EnWG (jetzt: § 3 Nr. 59 EnWG-E) und § 3 Nr. 24b EnWG (jetzt: § 3 Nr. 60 EnWG-E..., ...Pflichten des § 5 Abs. 4a EnWG erfüllen. Das stellt eine...
    • Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...guten Regeln im EEG, MsbG, EnWG und der StromNZV zur Anbindung..., ...(oder ein anderer § 14a EnWG-Einbaufall, z.B. Wallbox...
  • Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts

    Aktiv vom 11.07.2024 bis 02.07.2025

    • Angegeben von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
    • Beschreibung: Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Bei...
    • Angegeben von: ENERTRAG am 01.12.2025
    • Beschreibung: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 05.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
    • Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
    • Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 06.12.2024
    • Beschreibung: Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang ..., ...der Umsetzung von § 14a EnWG zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen...
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 21.08.2025
    • Beschreibung: - Um CCS- und CCU-Technologien wettbewerbsfähig zu machen, ist eine auskömmliche und langfristig angelegte Förderung entlang der Entwicklungskette notwendig. - Die Energiekosten müssen rasch und signifikant gesenkt werden - In CCU-Produkten gespeichertes CO2 muss im Rahmen des EU-Emissionshandels deutlich stärker angerechnet werden. - Industrielle, hocheffiziente KWK-Anlagen dürfen nicht benachteiligt werden. - Der Net-Zero Industry Act (NZIA) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Investitionssicherheit ist schnell umzusetzen, bzw. im EnWG zu verstetigen. - Der Hochlauf der CO2-Infrastruktur muss deutlich vor Ende 2030 beginnen, um das Henne-Ei Problem zu vermeiden, bzw. die opt in Optionen in den Bundesländern gestärkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Art. 56 und 57 der Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie, die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, enthalten erstmalig Planungsvorgaben für die Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber. Die Regelungen geben vor, dass Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber der Regulierungsbehörde regelmäßig einen Plan über die Transformation bzw. Entwicklung ihres Gas- und Wasserstoffverteilernetzes (d.h. Umstellung auf Wasserstoff, Stilllegung, Bau eines neuen H2-Netzes) zur Genehmigung vorlegen müssen. Die genehmigten Gas-Transformationspläne sind nach Art. 38 der Gas-RL Grundlage für zukünftige Kündigungen oder Verweigerungen von Netzanschlüssen. Der BDEW erarbeitet im Positionspapier einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Art. 56 und 57 RL in nationales Recht (EnWG).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: RWE am 10.12.2025
    • Beschreibung: Sicherstellung einer pragmatischen Umsetzung der Regelungen, die unter anderem den passenden Rahmen für das Marktdesign und die Regulierung der Gas- und H2-Infrastrukturen sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 setzen; Erarbeitung von Input für die Stellungnahmen der Verbände.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Konsultationsbeitrag zu den Prozessen für den virtuellen Summenzähler (§20 EnWG) der Arbeitsgruppe edi@energy UTILMD AHB Strom 2.0, Kapitel 5.3.2 Beschreibung der Prozesse Der virtuelle Summenzähler wurde eingeführt, um bei Mieterstromanlagen die Kosten für den Zählerplatz mit Wandlermessung einzusparen. Der Summenzähler ist nötig, um den Netzbezug der teilnehmenden Parteien vom Bezug der übrigen Parteien abzugrenzen. Die Umsetzung der gGV mit freier Lieferantenwahl mit virtuellem Summenzähler unter unmittelbarer Anwendung heute spezifizierter Prozesse und Marktrollen im Massengeschäft ist noch nicht möglich. Der Konsultationsbeitrag schlägt die Umsetzung mit virtueller Bilanzierung vor und zielt darauf ab, den Netzzugang für diesen Umsetzungspfad abzusichern.
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: 100 prozent erneuerbar stiftung am 11.09.2024
    • Beschreibung: Das BMWK legt mit dem RefE zwei wichtige Änderungen in Bezug auf die Teilhabewirkung der Energiemarktregulierung vor. Hierbei geht es erstens mit einer Regelung zu Energy Sharing im EnWG um die Umsetzung der neuen EU- Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht. Leider handelt es sich hier um eine Minimalumsetzung des EU-Rechts (Art. 15a EMD) handelt, die dem Geist des EU-Rechts keine Rechnung trägt. Zweitens geht es um die Einführung einer bundesweiten Rahmengesetzgebung für Gemeinde- und Bürger:innenbeteiligung im Rahmen des EEG. Anstelle echter Bürger:innenbeteiligung sollen i die Möglichkeiten der Länder stark eingeschränkt werden. Eine solche Regelung schafft keine Akzeptanz und wird dem Wunsch nach mehr Beteiligung nicht gerecht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ...§ 118a EnWG-Subdelegationsverordnung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...neuen Absatzes 9 in § 43l EnWG auf die §§ 5 bis 9 WassBG..., ...Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG und die mit dem Gesetz ..., ... Satz 5 (zukünftig 28q) EnWG übertragen Angesichts ..., ....“ § 28r Absatz 8 S. 5 EnWG regelt derzeit, dass die..., ...auch in § 44c Abs. 1 S. 3 EnWG neu wird auf den „Auf- ..., ...und 3 sowie von Absatz 3b EnWG § 43 Abs. 3a S. 2 EnWG..., ... Absatz 2 Sätze 4 und 5 EnWG neu aufgenommen werden:..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... aa. § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen..., ... Nummer 4 LNGG in § 44c EnWG übernehmen § 44c sollte..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ............. 19 6. § 43g EnWG - Bewährten Einsatz von..., ... so dass § 43a Absatz 2 EnWG neu wie folgt nach Satz..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen...
    • Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Klarstellende/konkretisierende Regelungen für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; gesetzlicher Anspruch auf Vertragsanpassung zugunsten von Nachzüglern bei Verträgen über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; Abnahmeverpflichtung des Mieters bei vermieteten Eigentumswohnungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§§ 41f, 41g, 42c RefE-EnWG. Ziel der Einfügung des..., ...Ziel der §§ 41f und 41g EnWG ist die Übernahme der..., ...Strom als auch Gas in das EnWG aus der StromGVV und der..., ...Streichung § 41b. Abs. 2 EnWG, Einfügung §§ 41f, 41g RefE-EnWG) Die Regelungen zu Versorgungssperren im EnWG zu bündeln, wird grundsätzlich..., ...§ 41g RefE. Mit § 41b EnWG gibt es bereits eine Regelung..., ...vorzunehmen. Durch § 118b EnWG wurden diese Möglichkeiten..., ... des § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG besteht ein Kontrahierungszwang..., ...64 (Einfügung § 42c RefE-EnWG) Die Möglichkeiten der bisher in § 42b EnWG geregelten gemeinschaftlichen..., ...Regelung erweitert. § 42b EnWG ist gebäudebezogen – er..., ...Gebäudestromanlage gemäß § 42b EnWG zu betreiben, um mehrere..., ... den Pflichten des § 5 EnWG aus, damit auch von der..., ...umfangreichen Pflichten des § 5 EnWG und der §§ 40-42 EnWG zu..., ... – ebenso wie bei § 42b EnWG – gerade keine Vollversorgung..., ...Gebäudestromanlage gem. § 42b EnWG sowohl durch einen Vertrag..., ...Regelungsinhalts des § 42b Abs. 6 EnWG in § 42c RefE an. Dazu ..., ...Änderungsbedarf bei § 42b EnWG Ungeachtet dessen nimmt..., ...Gebäudeversorgung gemäß § 42b EnWG im Fall von GdWE noch nicht...
    • Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
    • Beschreibung: Beibehaltung oder praxistaugliche und EU-rechtskonforme Anpassung der Regelung zu allgemeinen und betrieblichen Kundenanlagen. Dadurch Abwendung von administrativen und bürokratischen Mehraufwendungen, Senkung bzw. Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch physische Umbaumaßnahmen, Personalkostensenkung. Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandort Deutschland.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG handele. Der BGH legte ..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG mit dem EU-Recht, dem EuGH..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG über allgemeine Kundenanlagen..., ...müssen. „Seitdem kennt das EnWG zwei Typen von Kundenanlagen..., ...Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG sowie die Kundenanlage ..., ...Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG, die auf einen industriellen..., ...Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG in Deutschland eine wichtige..., ...das Urteil zu § 3 Nr. 24a EnWG über Kundenanlagen auch..., ...regulierte Netzformen im EnWG (1) Netze der allgemeinen Versorgung (§3 Nr. 17 EnWG) und (2) Geschlossene Verteilernetze (§110 EnWG). Der Unterschied zwischen..., ...enge Kriterien lt. § 110 EnWG zu erfüllen, wie bspw. ..., ...Versorgung gemäß §3 Nr. 17 EnWG. “. Sollte die Grundlage..., ...regulatorischen Pflichten gem. EnWG, zugehörenden Verordnungen..., ... Entflechtung gem. § 6a EnWG, buchhalterische Entflechtung gem. § 6b EnWG, der rechtlichen Entflechtung gem. § 7 EnWG sowie operationelle Entflechtung gem. § 7a EnWG sowie weitere Veröffentlichungspflichten des § 23c EnWG. Betroffene Unternehmen..., ...Netzanschlussbegehren nach §17 EnWG/ §8 EEG/ §3 KWKG nachkommen...
    • Angegeben von: inetz GmbH am 31.03.2025
    • Beschreibung: Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abschnitt 3b des EnWG enthaltenen Vorschriften..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ...maßgeblich auf § 21 Abs. 2 EnWG und § 1 Abs. 2 EnWG. Überdies..., ... bis 28p EnWG Regelungen, die mit „Regulierung..., ...Abs. 2 S. 1 EnWG normierte Effizienzkriterium..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern ..., ... 28k bis 28o EnWG unterfällt. Nach § 15d Abs. 3 S. 1 EnWG soll die Regulierungsbehörde..., .... 1 S. 1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., .... 3 S. 1 EnWG bestä􀆟gt wurden. 23 ..., ...28r Abs. 1 S. 1 EnWG auch für Errichtung und..., ...§ 28j Abs. 1 EnWG.39 Dies bedeutet, dass ..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG  Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... des § 21 Abs. 2 EnWG In § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG..., ....63 2. Anpassung des § 1 EnWG In § 1 Abs. 2 S. 2 EnWG..., .... 2 EnWG sollte nach den Worten ..., ... 28o Abs. 1 S. 3 EnWG jährlich anhand der zu...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E Die Festlegung von Fristen..., ...Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG-E Dass die Bundesnetzagentur..., ...mit § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E) denkbar: Anschlussnehmer..., ...dürfen. • Zu § 14e Abs. 2a EnWG-E Für eine erfolgreiche..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 2 EnWG-E Es ist für Anschlussnehmer..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 9 EnWG-E Bei Nicht-Vollständigkeit..., ... § 17 Abs. 5 Satz 9, 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ... Zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E Eine Vereinheitlichung..., ... Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E § 17a Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E enthalten Regelungen ..., ... 17a Satz 8 und Satz 11 EnWG-E Auch hier ist eine zentrale..., ...zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ...mit § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E) denkbar: Anschlussnehmer..., ...dürfen. • Zu § 14e Abs. 2a EnWG-E Für eine erfolgreiche..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 9 EnWG-E Bei Nicht-Vollständigkeit..., ... § 17 Abs. 5 Satz 9, 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ... Zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E Eine Vereinheitlichung..., ... Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E § 17a Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E enthalten Regelungen ..., ...zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... a) Die in § 12j Abs. 1 EnWG aufgenommene Ermessensregelung..., ...im Verfahren nach § 43n EnWG nicht zur Anwendung kommen..., ... an (vgl. § 12j Abs. 10 EnWG). b) Die Einführung der..., ... in § 43m Abs. 2 Satz 8 EnWG, § 43n Abs. 6 EnWG und ..., ...Versuch in § 43m Abs. 2a EnWG, § 43n Abs. 5 EnWG und ..., ... in § 43m EnWG und § 70b Wind-SeeG) geregelten..., ...der Rege-lung nach § 43m EnWG (EU-Notfall-VO) und der..., ... zu § 43n Abs. 4 Satz 4 EnWG kann lediglich die BNetzA..., ...WindSeeG, § 43m Abs. 2 Satz 8 EnWG und § 43n Abs. 6 EnWG: ..., ...WindSeeG, § 43m Abs. 2a EnWG und § 43n Abs. 5 EnWG: ..., ...Versuch in § 43m Abs. 2a EnWG, § 43n Abs. 5 EnWG und ..., ... in § 43m EnWG und § 70b WindSeeG) geregelte..., ...der Regelung nach § 43m EnWG bzw. der Möglichkeit der..., .... § 12j Abs. 10 Satz 4 EnWG Die Regelung des § 12j ..., .... Vorschlag: 1. § 43m EnWG wird wie folgt geändert..., ...erfolgt ist.“ 2. § 43n EnWG wird wie folgt geändert..., ... Abs. 1 EnWG In § 12j Abs. 1 wird folgender..., ... ist eine Anpassung des EnWG (§12c Abs. 2b EnWG neu)..., ...Analogie zu § 43m Absatz 3 EnWG bzw. § 43n Absatz 10 EnWG..., ...Regelung in § 43m Abs. 3 EnWG bzw. § 43n Abs. 10 EnWG...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Verfahren nach § 43n EnWG nicht zur Anwendung kommen..., ... an (vgl. § 12j Abs. 10 EnWG). b) Die Einführung der..., ... in § 43m Abs. 2 Satz 8 EnWG, § 43n Abs. 6 EnWG und ..., ...Versuch in § 43m Abs. 2a EnWG, § 43n Abs. 5 EnWG und ..., ... in § 43m EnWG und § 70b Wind-SeeG) geregelten..., ...der Rege-lung nach § 43m EnWG (EU-Notfall-VO) und der..., ... zu § 43n Abs. 4 Satz 4 EnWG kann lediglich die BNetzA..., ...WindSeeG, § 43m Abs. 2 Satz 8 EnWG und § 43n Abs. 6 EnWG: ..., ...WindSeeG, § 43m Abs. 2a EnWG und § 43n Abs. 5 EnWG: ..., ...Versuch in § 43m Abs. 2a EnWG, § 43n Abs. 5 EnWG und ..., ... in § 43m EnWG und § 70b WindSeeG) geregelte..., .... § 12j Abs. 10 Satz 4 EnWG Die Regelung des § 12j ..., ... Abs. 1 EnWG In § 12j Abs. 1 wird folgender..., ...§ 43n Absatz 6 EnWG wird wie folgt gefasst ..., ... ist eine Anpassung des EnWG (§12c Abs. 2b EnWG neu)..., ...Analogie zu § 43m Absatz 3 EnWG bzw. § 43n Absatz 10 EnWG..., ...Regelung in § 43m Abs. 3 EnWG bzw. § 43n Abs. 10 EnWG..., ...Analogie zu § 43m Absatz 3 EnWG bzw. § 43n Absatz 10 EnWG..., ...Regelung in § 43m Abs. 3 EnWG bzw. § 43n Abs. 10 EnWG..., ...) § 43n Absatz 1 Satz 4 EnWG / § 43m Abs. 2 Satz 3 EnWG...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
    • Beschreibung: Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach §§ 16b bis 16e EnWG-E dauerhaft außer Betrieb..., ... ist § 48b Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E so anzupassen, dass die..., ...folgende Änderung in § 48b EnWG-E vor: § 48b Absatz 1 Satz 1 EnWG-E: (1) Der Eigentümer sowie..., .... § 48b Absatz 1 Nr. 2 EnWG-E wird wie folgt gefasst..., ... NDAV (oder Regelung im EnWG) sollte wie folgt angepasst..., ...Ergänzung in § 15a Abs. 6 EnWG-E vor: Ergänzung eines..., ...Änderung in § 17 Abs. 2c EnWG-E vor. Ergänzung eines ..., ...am Ende von § 17 Abs. 2c EnWG-E: „Bei der Entscheidung..., ...folgende Änderung in § 17k EnWG-E vor: Ergänzung eines..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben und primär auf..., ... für § 17k EnWG-E: Die Fristen für die ..., ...Netzbetreiber nach § 17k EnWG-E nicht nur gegenüber dem..., ...und Anschlussnehmer (§ 17 EnWG). Der Netzbetreiber hat..., ... 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG nicht besteht. Der Entwurf..., ... 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG nicht dahingehend, dass..., ...Anschlusstrennung (§ 17k EnWG-E) vor, ergänzt jedoch § 18 EnWG nicht entsprechend. Damit..., ...folgende Ergänzung in § 17 k EnWG-E vor: § 17k EnWG-E ist..., ...folgende Änderung in „§ 42c EnWG vor: „§ 42c EnWG wird ...
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