Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.193)
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.07.2026
- Beschreibung: Das Papier dient der Vorbereitung eines Entwurfs für ein Gesetz zur Änd. d. TAMG. BMLEH-Referat 325 bittet mit Schreiben vom 07.07.2026 um Einschätzung der aufgeführten Punkte. Zu den im Eckpunktepapier aufgeführten Punkten als Änderungsvorschläge im TAMG geben wir unsere fachliche Einschätzung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.07.2026
- Beschreibung: Wir haben die gemeinsame Eingabe der Spitzenverbände der Wirtschaft mitgetragen. Unsere Branche ist nicht direkt betroffen. Es geht um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten Einführung einer Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine Änderung des Bewertungsgesetzes und gegebenenfalls des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, damit landwirtschaftliche Flächen bei einer zeitlich befristeten Nutzung für PV-Freiflächenanlagen nicht vollständig ihre erbschaftsteuerliche Begünstigung verlieren. Der BDEW setzt sich vorrangig für die weitere Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ein. Hilfsweise fordert er einen eigenständigen Begünstigungstatbestand, einen pauschalen Bewertungsabschlag, einen Freibetrag oder eine anteilige Bewertung als Grundvermögen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 17.07.2026
- Beschreibung: Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, Poolen und Infrastrukturangebote dürfen individuelle Anspruch nicht entfallen lassen oder einschränken, keine Belegungssteuerung, gemeinschaftliche Jugendplanung auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Akteuer*innen, keine Änderung des § 41 SGB VIII, Aufgabenwahrnehmung durch öffentliche Träger darf nicht zu Monopolstrukturen führen, keine Verschärfung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses, Beibehaltung der Schutz- und Qualitätsstandrads im Betriebserlaubnisverfahren, keine Aushöhlung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Trianel GmbH am 17.07.2026
- Beschreibung: Die EU-Methanverordnung sieht Anpassungen ab 2027 vor, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Daher braucht es Regelungen für Importeure von Gas, Öl oder Kohle, die rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes - Ziel der bezweckten Einflussnahme: Höhere Leistungen beziehungsweise Freibeträge für Menschen mit Behinderung, damit sie sich das Leben in der Wohnung leisten können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) - Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Rechtslage für Menschen mit Behinderung, die oft einen Pflegegrad haben und auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Sie benötigen die Pflege in der Häuslichkeit, in Wohngruppen oder besonderen Wohnformen; eher selten in Pflegeheimen. Weiteres Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger (Pflegepersonen). Sie benötigen ebenfalls Entlastung, um die Herausforderung von Pflege, Beruf und Familie zu meistern. Schlussendlich setzt sich die Lebenshilfe auch für die Interessen der Leistungserbringer ein. Ohne sie können die o. g. Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige nicht erbracht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):