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15 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (15)

    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Der BVMW begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG). Ziel muss es aus Sicht des BVMW sein, Deutschland als Einwanderungsland für Startups zu positionieren und zu etablieren. Ein attraktiver Kapitalmarkt zur Mobilisierung privater Investitionen ist dabei ebenso entscheidend wie ein international wettbewerbsfähiger und gründungsfreundlicher steuerlicher Rahmen. Zu den Kernforderungen des BVMW zählen dabei: - Mitarbeiterbeteiligung steuerlich optimieren - Stärkung des Kapitalmarkts - Stärkung der Finanzierungsquellen des Mittelstands
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Angegeben von: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das ZuFinG führt insbesondere zu Änderungen im Verbraucherschutz (u.a. für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen) einschließlich der kontrovers diskutierte Cooling-Off-Phase bei Restschuldversicherungen. Die Wartefristen für Restkreditversicherungen sollten hinterfragt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out- Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.05.2025

    • Angegeben von: Christ&Company Consulting GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert wird und zugleich Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025

    • Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 24.07.2024
    • Beschreibung: Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen. Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bei dem Gesetzesvorhaben ging es um die Erleichterung von Investitionen in innovative Industrien und künftige Infrastrukturen. Ziel der Diskussionsbeiträge war eine Wahrung der Aktionärsrechte und Erleichterungen für Fonds, Investitionen in Unternehmen zu leisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
      2. BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
    • Beschreibung: Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft am 06.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7d Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung des bestehenden Gestaltungshinweises 3 mit der Angabe des § 7d VVG; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 5; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 13 mit den Angaben des § 7d VVG. Nicht-Einführung der neuen rechtlichen Regelung des Artikels 32 "Änderung des Versicherungsvertragsgesetz" des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9363 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Jahressteuergesetz 2024

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 19.12.2024

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