Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (101)
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Einheitliche Einordnung von Unfallversicherungsträgern und Spitzenverband in § 29 BSIG-E
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 19.06.2024
- Beschreibung: Die DGUV sieht Bedarf für eine zeitnahe Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung zur abschließenden Bewertung der Betroffenheit der gesetzlichen Unfallversicherung und fordert eine einheitliche Einordnung von Unfallversicherungsträgern und Spitzenverband in § 29 BSIG-E.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 41 BSIG ein, um das Anzeigeverfahren und die Untersagungsmöglichkeiten beim Einsatz kritischer IT-Komponenten in der Energiebranche praxistauglich auszugestalten. Ziel ist es, Rechts- und Investitionssicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen herzustellen, Versorgungssicherheit und Digitalisierung nicht zu gefährden sowie unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...kommunaler Unternehmen zum § 41 BSIG: Die Untersagung des Einsatzes..., ...Anzeigepflicht gemäß § 9b BSIG mit Fokus auf 5G-Technologie..., ...1.3 Duldungswirkung der BSIG-Regelung erzeugt Rechtsunsicherheit..., ...Energiebranche bzgl. §41 BSIG .........................., ...Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) ........ 7 3.2 Anzeigeverfahren (§ 41 Abs. 1–3 BSIG) ........................., ...Gesetzesanpassung im §41 BSIG mit praktikablen Lösungen..., ...Prüfverfahren gem. § 9b BSIG bzw. § 41 BSIG (NIS2UmsuCG..., ... Prüfverfahren gem. §9b BSIG / §41 BSIG zu streichen..., ...gestalten Mit dem § 41 BSIG im Rahmen des NIS-2-Umsetzungs..., ...Anzeigepflicht gemäß § 9b BSIG mit Fokus auf 5G-Technologie..., ...Die Einführung des § 9b BSIG er-folgte ursprünglich ..., ...Spitzentech-nologie 5G. Mit dem § 9b BSIG wurde des-halb die gesetzliche..., ...1.3 Duldungswirkung der BSIG-Regelung erzeugt Rechtsunsicherheit..., ...Energiekosten dro-hen Der § 9b BSIG bzw. der neue § 41 BSIG..., ...Energiebranche bzgl. §41 BSIG BDEW und VKU weisen mit..., ...Komponenten (§ 41 Abs. 4 BSIG) Ein rückwirkender Rückbau..., ...Anzeigeverfahren (§ 41 Abs. 1–3 BSIG) Das vorgesehene Anzeigeverfahren..., ... Ausgestaltung des § 41 BSIG konterkariert jedoch dieses...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass bei der Novellierung der Anforderungen gemäß § 8a Abs. 5 BSIG verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehört die Definition von Begrifflichkeiten wie "unternehmensfremd", die mangelnde Notwendigkeit für ein Vier-Augen-Prinzip, die Streichung von Reifegradabstufungen und Darstellung der Netzstrukturpläne, Gültigkeit der Prüfergebnisse, relevante Maßnahmen aus der Anwendbarkeitserklärung, Verweis auf die Nebenabweichungen des bestehenden ISO-Zertifikats sowie die Streichung des Begriffs „Authentizität“.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Diese enthält in § 38 BSIG-RefE eine Regelung zu den...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW lehnt die aktuelle Ausgestaltung des §41 BSIG ab und fordert eine Anpassung an die spezifischen Anforderungen der Energiewirtschaft. Die bestehenden Anzeige- und Prüfverfahren erzeugen unverhältnismäßige Bürokratie, Rechtsunsicherheit und gefährden Versorgungssicherheit, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Der Verband setzt sich für Bestandsschutz, risikobasierte Prüfungen und einheitliche europäische Regelungen ein. Statt pauschaler Rückbaupflichten sollen Black- oder Whitelists sowie praktikable Übergangs- und Mitigationsmaßnahmen eingeführt werden, um Cybersicherheit zu stärken, ohne Versorgung und Energiewende zu gefährden.
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Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) gem. Anforderungen nach § 8a Absatz 5 BSIG.
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt, gem. § 8a Abs. 5 BSIG eine weiterentwickelte Version der verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren festzulegen. Der BDL begrüßt das Vorhaben, bittet jedoch die Formulierung "die relevanten Kontrollen auf Wirksamkeit [zu] überprüfen" in N.BG.05 eindeutig klarzustellen. Dabei sollte unbedingt vermieden werden, dass im Falle von bereits bestehenden Prüfungen oder Zertifikaten die KRITIS-Prüfer die vorangegangenen Prüfungen und Zertifizierungen für den KRITIS-Geltungsbereich noch einmal wiederholen müssen.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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Anforderungen im Nachweisverfahren GAiN2.1
Aktiv vom 28.03.2025 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: BVE Stellungnahme zu dem gem. § 8a Abs. 5 BSIG geplanten Update die verbindlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) Vorschläge zur Weiterentwicklung.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 25.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung der Regelungen im Zusammenhang mit dem BSIG und der NIS2-Richtlinie (vor allem bei verwendeten Begriffen und Definitionen, in Bezug auf die Umsetzungsprozesse und die Kompetenzen der beteiligten Behörden), Vermeidung von Doppelregulierung und Inkonsistenzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Informationstechnik (BSIG) geregelt. Durch die Umsetzung..., ... Schließlich wird gemäß BSIG-E § 2 Nr. 22 eine kritische..., ...Verglichen mit den Regelungen im BSIG scheint deshalb eine Anpassung..., ...erforderlich: Dort gelten (§ 39 BSIG-E) Nachweispflichten für..., ...analog zu § 5 Abs. 4 und 5 BSIG). § 20 Bemerkenswert ...
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- Angegeben von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 08.04.2025
- Beschreibung: Zur Sicherheit in der Informationstechnik der kritischen Infrastrukturen können Nachweise von der zuständigen Behörde verlangt werden. Die konkreten Anforderungen sollen hier geändert werden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...allgemein die Vorgaben des BSIG (vgl. § 30 Abs. 1 BSIG)..., ... zu § 30 Abs. 6 BSIG verwiesen. 11. § 65 BSIG..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden (gilt..., ...auch für § 65 Abs 3 S. 1 BSIG). § 31 BSIG regelt die ..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden. § 31..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...von § 28 Abs. 4 S. 2, 3 BSIG § 28 Abs. 4 S. 3 BSIG ..., ... auf § 31 BSIG gestrichen werden. § 31..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ..., Nr. A. Nr. 9 [zu § 28 BSIG], A. Nr. 11 [zu § 30 BSIG..., ...2 BSIG ausgeschlossen wird, soweit..., ...§ 41 BSIG - Untersagung des Einsatzes..., ... 3 BSIG (Anforderung der Nachweise..., ... (vgl. BSIG, Anlage 1.1.6) ist hierfür...