Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (176)
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erhalt von § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG), also der maximalen Arbeitszeit pro Werktag von 8 Stunden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3169 - Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aufzuweichen und die ..., ...ZaPF die Einhaltung des ArbZG an Hochschulen und Forschungseinrichtungen..., ... als auch die durch das ArbZG vorgegebenen Arbeitszeitbegrenzungen..., ...oben genannten Ziele des ArbZG (z.B. Studie der Universität...
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit wie in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 03.07.2026
- Beschreibung: Das Bündnis befürwortet die Beibehaltung der Regelung des Arbeitszeitgesetzes zur Tageshöchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) und lehnt die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 30.06.2025
- Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehenen Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie "blended“ vacation" oder "workations".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: METRO AG am 08.09.2026
- Beschreibung: METRO setzt sich dafür ein, den europarechtlichen Gestaltungsspielraum der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen und die nach § 3 ArbZG geregelte tägliche Höchstarbeitszeit durch eine Wochenhöchstarbeitszeit zu ersetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Freizeiteinrichtungen unterliegen besonderen betrieblichen Anforderungen: Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen, saisonale Spitzen und wetterbedingte Schwankungen erfordern flexible Arbeitszeitgestaltung. Das geltende ArbZG mit seiner starren täglichen Höchstarbeitszeit erschwert die betriebliche Praxis erheblich. Der VDFU setzt sich für den Übergang zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG ein. Zudem setzt sich der VDFU dafür ein, dass die Sonntagsbeschäftigungserlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG praxistauglich bleibt und die saisonalen Besonderheiten der Branche berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
- Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):