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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (10)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die KritisV regelt den Adressatenkreis des KRITIS-Dachgesetzes und des BSI-Gesetzes über Anlagenkategorien und Schwellenwerte. Ziel des Verbandes DIE GÜTERBAHNEN ist es, bei der Ausgestaltung der Kriterien für den Schienengüterverkehr praxistaugliche Regelungen zu erwirken. Die Schwellenwerte für kritische Anlagen im Schienengüterverkehr (z. B. Betriebszentralen, Güterbahnhöfe) müssen verhältnismäßig sein und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schiene sichern.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt das Ziel, die Resilienz kritischer Dienstleistungen in Deutschland zu stärken und den Schutz zentraler Versorgungsfunktionen auch im Finanzsektor weiterzuentwickeln. Der Ansatz, Resilienz nicht mehr ausschließlich unter dem Blickwinkel der IT-Sicherheit, sondern umfassend als physische, organisatorische und digitale Widerstandsfähigkeit zu verstehen, ist richtig und im Grundsatz zu unterstützen. Gerade die jüngsten Krisen und die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen zeigen, dass ein sektorübergreifender und ganzheitlicher Resilienzansatz erforderlich ist. In seiner derzeitigen Fassung schafft der Entwurf jedoch das Risiko zusätzlicher Komplexität, ohne die Resilienz des Finanzsystems in gleichem Maße tatsächlich zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 09.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt die Zielsetzung der KRITIS-Verordnung zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung. Insbesondere die weitreichende Einbeziehung zentraler digitaler Steuerungs-, Überwachungs- und Plattformsysteme kann erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben. Der VDA fordert daher klare und verhältnismäßige Definitionen, eine rechtssichere Abgrenzung zu allgemeinen Industrie- und Unternehmenssystemen sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen mit bestehenden Vorgaben wie NIS-2, BSIG und Cyber Resilience Act. Zudem sind praxisgerechte Schwellenwerte, Übergangsregelungen und die Berücksichtigung globaler Betriebsmodelle erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AG KRITIS setzt sich dafür ein, die Schwellenwerte dieser Verordnung zu verändern, und eine Systematik entlang tatsächlich verfügbarer Ersatzversorgungskapazitäten zur Bestimmung der Schwellenwerte einzuführen.

    • Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.

    • Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hinweise und Vorschläge zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz im Sektor Finanzwesen, u. a. bzgl.: - Aufnahme weiterer Anlagekategorien für Banken, § 7 Abs. 6 KritisV - Begriffsbestimmung der Anlage und die weiteren Anlagekategorien für Banken - Anlagen eines Handelsplatzes - Anwendungsbeginn der KritisV

    • Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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