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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der KRITIS-Verordnung
Die DB setzt sich für eine praxistaugliche, angemessene, risikobasierte und differenzierte Einbeziehung der Schieneninfrastruktur in den Geltungsbereich der KRITIS Verordnung ein.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
Die KritisV regelt den Adressatenkreis des KRITIS-Dachgesetzes und des BSI-Gesetzes über Anlagenkategorien und Schwellenwerte. Ziel des Verbandes DIE GÜTERBAHNEN ist es, bei der Ausgestaltung der Kriterien für den Schienengüterverkehr praxistaugliche Regelungen zu erwirken. Die Schwellenwerte für kritische Anlagen im Schienengüterverkehr (z. B. Betriebszentralen, Güterbahnhöfe) müssen verhältnismäßig sein und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schiene sichern.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei Kritisverordnung Komplexität reduzieren und klar abgrenzen zu restlicher Regulatorik
Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt das Ziel, die Resilienz kritischer Dienstleistungen in Deutschland zu stärken und den Schutz zentraler Versorgungsfunktionen auch im Finanzsektor weiterzuentwickeln. Der Ansatz, Resilienz nicht mehr ausschließlich unter dem Blickwinkel der IT-Sicherheit, sondern umfassend als physische, organisatorische und digitale Widerstandsfähigkeit zu verstehen, ist richtig und im Grundsatz zu unterstützen. Gerade die jüngsten Krisen und die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen zeigen, dass ein sektorübergreifender und ganzheitlicher Resilienzansatz erforderlich ist. In seiner derzeitigen Fassung schafft der Entwurf jedoch das Risiko zusätzlicher Komplexität, ohne die Resilienz des Finanzsystems in gleichem Maße tatsächlich zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der KRITIS-Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach KRITIS-Dachgesetz
Der VDA begrüßt die Zielsetzung der KRITIS-Verordnung zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung. Insbesondere die weitreichende Einbeziehung zentraler digitaler Steuerungs-, Überwachungs- und Plattformsysteme kann erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben. Der VDA fordert daher klare und verhältnismäßige Definitionen, eine rechtssichere Abgrenzung zu allgemeinen Industrie- und Unternehmenssystemen sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen mit bestehenden Vorgaben wie NIS-2, BSIG und Cyber Resilience Act. Zudem sind praxisgerechte Schwellenwerte, Übergangsregelungen und die Berücksichtigung globaler Betriebsmodelle erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und praxistaugliche Ausgestaltung der KRITIS-Verordnung
Die DB setzt sich für eine praxistaugliche, angemessene, risikobasierte und differenzierte Einbeziehung der Schieneninfrastruktur in den Geltungsbereich der KRITIS Verordnung ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung und Einordung der Luftrettung im Bereich der Kritischen Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die AG KRITIS setzt sich dafür ein, die Schwellenwerte dieser Verordnung zu verändern, und eine Systematik entlang tatsächlich verfügbarer Ersatzversorgungskapazitäten zur Bestimmung der Schwellenwerte einzuführen.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS- Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz und KRITIS-Verordnung
Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
Ziel der Einflussnahme ist die Präzisierung der Regelungen durch (1) eine bundesweit einheitliche Definition von „Auftrag“, (2) klare Zurechnungs-/Additionsregeln bei Laborverbünden und Mehrstandorten inkl. zentraler IT/Logistik/Befundung, (3) Klarstellung für Unterauftragnehmer-/Einsendelabore sowie (4) ggf. ergänzende Kriterien/Instrumente zur Abbildung notfallrelevanter Strukturen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern: Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
Hinweise und Vorschläge zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz im Sektor Finanzwesen, u. a. bzgl.: - Aufnahme weiterer Anlagekategorien für Banken, § 7 Abs. 6 KritisV - Begriffsbestimmung der Anlage und die weiteren Anlagekategorien für Banken - Anlagen eines Handelsplatzes - Anwendungsbeginn der KritisV
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: