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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromPBG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
- Bereitgestellt von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übertragungsnetzbetreibern Nach § 20 StromPBG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ... Nach § 2 Nr. 6 des StromPBG ist „Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sehen (dürfen). ..., ...den Anspruch nach § 20 StromPBG (und nachfolgend § 22a StromPBG) geltend machen. Nach..., ...Letztverbraucher liefert“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG). Unproblematisch ..., ...von „Netz“ (§ 2 Nr 13 StromPBG) verweist auf § 3 Nr....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Bereitgestellt von: Christine Scheel M.A. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Christine Scheel M.A.
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...gungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
- Bereitgestellt von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet. Problem..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...Beschaffungsorganisation vom StromPBG auszuschließen. Der Rechtsweg..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Leo Dautzenberg
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich "die Entlastung..., ...Letztverbraucher" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz" (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Bereitgestellt von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Bei der Gaspreisbremse..., ...Gesetzesbegründung vom StromPBG ausgeschlossen ist. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen
In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen für die Windenergie im EEG, Umwandlung von bestehenden Windenergie-Gebieten in Beschleunigungsgebiete, und Verlängerung der EU-Notfall-VO um ein Jahr
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Strompreisbremse (StromPBG) – „Gesetz zur Einführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von verbrauchs- sowie produktionsseitigen Flexibilisierungen. Mit diesen systemischen Umstellungen kann der Beitrag der Windenergie zu einer sichereren und wirtschaftlichen Stromversorgung noch weiter gesteigert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische maritime Energieinfrastruktur schützen
Mehr Versorgungssicherheit als Voraussetzung für die Energiesicherheit. Synergien zwischen Offshore-Windenergie, Sicherheit und Militär.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des BauGB an geändertes BImschG
Dynamischer Verweis auf § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 245e Absatz 3 und § 249 Absatz 3 BauGB: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Repowering-Vorhaben im anstehenden 5H-Abstand gewährleisten
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
-
29.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EEG und WindBG, sowie StromPBG – LINK. 52 Vgl. Bundesrat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RED III - Erneuerbare Energien Richtlinie
Umsetzung der Richtlinie für die Windenergie an Land: Stellungnahme zum Referentenentwurf, Konkretisierung unbestimmte Rechtsbegriffe, Verbesserung Umweltstandard - Anpassung der Transposition in deutsches Recht für Offshore-Wind, insb. Erhalt des Umweltstandards - Änderungen im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht für Onshore-Wind und PV (Beschleunigungsgebiete, Rechtsbegriffe, ...)
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 14.11.2024
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Adressatenkreis:
-
24.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign der Zukunft
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 14.11.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Stellungnahme hat der BDEW die Weichen dafür gestellt, welche Positionen er für die nächsten Schritte in der Energiewende vertritt. Die Änderungen im Marktdesign, insbesondere bei der Förderung Erneuerbarer Energien (EE) und dem Kapazitätsmarkt, führen zu veränderten Geschäftsmodellen und Investitionsentscheidungen. Über alle Kapitel hinweg fordert der BDEW, die Komplexität so gering wie möglich zu halten und begrüßt bzw. fordert konkrete Umsetzungsvorschläge.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
22.) Faire Wettbewerbsbedingungen für Erzeuger und Lieferanten
Markteingriffe wie Preisbremsen oder Erlösobergrenzen sind für den Strommarkt völlig kontraproduktiv und hebeln den Wettbewerb aus. Stattdessen braucht es unbürokratische, zielgerichtete Transferleistungen an bedürftige Kundengruppen. Außerdem sind übermäßig restriktive Vorgaben für Lieferanten innovationsfeindlich und müssen deshalb vermieden werden. Grundsätzlich kann der Wettbewerb zwischen den Lieferanten für Verbraucher gute Angebote hervorbringen, deshalb sollte dem Wettbewerb immer genug Raum gegeben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.04.2024
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung der Baustoff-Steine-Erden-Industrie zur Bundestagswahl 2025
Die aktuelle Bau- und Wirtschaftskrise erfordert ein zügiges politisches Handeln, damit die Konjunktur in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland erhalten bleibt. Wir brauchen daher -eine umfassende baupolitische Investitionsagenda, -ein Bekenntnis zu heimischer Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft sowie -keine Übererfüllung europäischer Vorgaben ("Gold Plating").
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben: