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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromPBG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Übertragungsnetzbetreibern Nach § 20 StromPBG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ... Nach § 2 Nr. 6 des StromPBG ist „Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sehen (dürfen). ..., ...den Anspruch nach § 20 StromPBG (und nachfolgend § 22a StromPBG) geltend machen. Nach..., ...Letztverbraucher liefert“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG). Unproblematisch ..., ...von „Netz“ (§ 2 Nr 13 StromPBG) verweist auf § 3 Nr....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.

    • Bereitgestellt von: Christine Scheel M.A. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Adressatenkreis:
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Christine Scheel M.A.
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...gungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet. Problem..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...Beschaffungsorganisation vom StromPBG auszuschließen. Der Rechtsweg..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.

    • Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Leo Dautzenberg
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich "die Entlastung..., ...Letztverbraucher" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz" (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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      ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Bei der Gaspreisbremse..., ...Gesetzesbegründung vom StromPBG ausgeschlossen ist. ...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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      ...einer Strompreisbremse (StromPBG) – „Gesetz zur Einführung...
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      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.02.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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      ...EEG und WindBG, sowie StromPBG – LINK. 52 Vgl. Bundesrat...
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      ...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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      ...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Stellungnahme hat der BDEW die Weichen dafür gestellt, welche Positionen er für die nächsten Schritte in der Energiewende vertritt. Die Änderungen im Marktdesign, insbesondere bei der Förderung Erneuerbarer Energien (EE) und dem Kapazitätsmarkt, führen zu veränderten Geschäftsmodellen und Investitionsentscheidungen. Über alle Kapitel hinweg fordert der BDEW, die Komplexität so gering wie möglich zu halten und begrüßt bzw. fordert konkrete Umsetzungsvorschläge.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

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      ...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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