Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Übertragungsnetzbetreibern Nach § 20 StromPBG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ... Nach § 2 Nr. 6 des StromPBG ist „Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sehen (dürfen). ..., ...den Anspruch nach § 20 StromPBG (und nachfolgend § 22a StromPBG) geltend machen. Nach..., ...Letztverbraucher liefert“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG). Unproblematisch ..., ...von „Netz“ (§ 2 Nr 13 StromPBG) verweist auf § 3 Nr....
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 27.06.2024 bis 10.02.2025
- Angegeben von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Bei der Gaspreisbremse..., ...Gesetzesbegründung vom StromPBG ausgeschlossen ist. ...
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 26.06.2024 bis 18.03.2025
- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 29.06.2024 bis 18.03.2025
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet. Problem..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...Beschaffungsorganisation vom StromPBG auszuschließen. Der Rechtsweg..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 24.06.2024 bis 18.03.2025
- Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Leo Dautzenberg
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich "die Entlastung..., ...Letztverbraucher" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz" (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.03.2025
- Angegeben von: Christine Scheel M.A. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christine Scheel M.A.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...gungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
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Einbeziehung genossenschaftlich organisierter Unternehmen in den Anwendungsbereich der Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten
Aktiv vom 28.06.2024 bis 24.03.2025
- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen sollen von den Regelungen im StromPBG erfasst werden. Entlastungsberechtigt sollen auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen sein, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Unser Anliegen bezieht sich auf Paragraf 16 Absatz 5 des StromPBG (neu). Wir möchten betonen, dass für Stromerzeugungsanlagen auf Altholzbasis der Sicherheitszuschlag gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 2 bei 7 Cent pro Kilowattstunde liegt. Fossile Brennstoffe sind in dem notwendigen Umfang als Altholz anzusehen ( Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung). Wir bitten um Berücksichtigung dieser wichtigen Präzisierung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze
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BT-Drs. 20/6873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
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- Angegeben von: Energy2market GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Mechanismus in Bezug auf netzgekoppelte Speichersysteme um ausufernde Bürokratie und unnötige Belastung des staatlichen Ausgleichsmechanismus zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5994
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
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BT-Drs. 20/5994
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bezahlbare Energiekosten für Klein- und Kleinstunternehmen
Aktiv vom 21.03.2024 bis 27.05.2024
- Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
- Beschreibung: Es wird gefordert, dass Klein- und Kleinstunternehmen auch langfristig bezahlbare Energiekosten brauchen. Der Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse, die politisch bis zum 30.04.2024 versprochen waren, führt zu immensen Mehrbelastungen bei Betrieben, die sich im Jahr 2022 für einen zweijahres-Festpreisvertrag entschieden haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In den Energiepreisbremsengesetzen müssen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden, um eine ungleiche Anwendung bei den Energiearten zu verhindern und um offensichtliche Fehler im Gesetz zu bereinigen. Derzeit beruht die Anwendung und Abwicklung noch auf ministeriellen Hinweisen, die sich häufig ändern und die außerhalb des Gesetzes wirtschaftlich wichtige Weichen stellen. Da die Endabrechnung erst 2025 abgewickelt wird, besteht an Klarstellungen auch noch Bedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Verbesserungen für die Windenergie im EEG, Umwandlung von bestehenden Windenergie-Gebieten in Beschleunigungsgebiete, und Verlängerung der EU-Notfall-VO um ein Jahr
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Strompreisbremse (StromPBG) – „Gesetz zur Einführung...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Einführung von verbrauchs- sowie produktionsseitigen Flexibilisierungen. Mit diesen systemischen Umstellungen kann der Beitrag der Windenergie zu einer sichereren und wirtschaftlichen Stromversorgung noch weiter gesteigert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
-
- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Mehr Versorgungssicherheit als Voraussetzung für die Energiesicherheit. Synergien zwischen Offshore-Windenergie, Sicherheit und Militär.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Markteingriffe wie Preisbremsen oder Erlösobergrenzen sind für den Strommarkt völlig kontraproduktiv und hebeln den Wettbewerb aus. Stattdessen braucht es unbürokratische, zielgerichtete Transferleistungen an bedürftige Kundengruppen. Außerdem sind übermäßig restriktive Vorgaben für Lieferanten innovationsfeindlich und müssen deshalb vermieden werden. Grundsätzlich kann der Wettbewerb zwischen den Lieferanten für Verbraucher gute Angebote hervorbringen, deshalb sollte dem Wettbewerb immer genug Raum gegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Die aktuelle Bau- und Wirtschaftskrise erfordert ein zügiges politisches Handeln, damit die Konjunktur in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland erhalten bleibt. Wir brauchen daher -eine umfassende baupolitische Investitionsagenda, -ein Bekenntnis zu heimischer Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft sowie -keine Übererfüllung europäischer Vorgaben ("Gold Plating").
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: WWF Deutschland am 14.11.2024
- Beschreibung: Strommarktdesign der Zukunft
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Mit der Stellungnahme hat der BDEW die Weichen dafür gestellt, welche Positionen er für die nächsten Schritte in der Energiewende vertritt. Die Änderungen im Marktdesign, insbesondere bei der Förderung Erneuerbarer Energien (EE) und dem Kapazitätsmarkt, führen zu veränderten Geschäftsmodellen und Investitionsentscheidungen. Über alle Kapitel hinweg fordert der BDEW, die Komplexität so gering wie möglich zu halten und begrüßt bzw. fordert konkrete Umsetzungsvorschläge.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Dynamischer Verweis auf § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 245e Absatz 3 und § 249 Absatz 3 BauGB: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Repowering-Vorhaben im anstehenden 5H-Abstand gewährleisten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EEG und WindBG, sowie StromPBG – LINK. 52 Vgl. Bundesrat...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Richtlinie für die Windenergie an Land: Stellungnahme zum Referentenentwurf, Konkretisierung unbestimmte Rechtsbegriffe, Verbesserung Umweltstandard - Anpassung der Transposition in deutsches Recht für Offshore-Wind, insb. Erhalt des Umweltstandards - Änderungen im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht für Onshore-Wind und PV (Beschleunigungsgebiete, Rechtsbegriffe, ...)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Überschusserlösabschöpfung im StromPBG gezeigt, dass eine derartige...