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31 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromPBG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (31)

    • Angegeben von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 19.07.2024
    • Beschreibung: Unser Anliegen bezieht sich auf Paragraf 16 Absatz 5 des StromPBG (neu). Wir möchten betonen, dass für Stromerzeugungsanlagen auf Altholzbasis der Sicherheitszuschlag gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 2 bei 7 Cent pro Kilowattstunde liegt. Fossile Brennstoffe sind in dem notwendigen Umfang als Altholz anzusehen (Anfahr-, Zünd- und Stützfeuerung). Wir bitten um Berücksichtigung dieser wichtigen Präzisierung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6873 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Übertragungsnetzbetreibern Nach § 20 StromPBG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ... Nach § 2 Nr. 6 des StromPBG ist „Elektrizitätsversorgungsunternehmen..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sehen (dürfen). ..., ...den Anspruch nach § 20 StromPBG (und nachfolgend § 22a StromPBG) geltend machen. Nach..., ...Letztverbraucher liefert“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG). Unproblematisch ..., ...von „Netz“ (§ 2 Nr 13 StromPBG) verweist auf § 3 Nr....
    • Angegeben von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Bei der Gaspreisbremse..., ...Gesetzesbegründung vom StromPBG ausgeschlossen ist. ...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet. Problem..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...Beschaffungsorganisation vom StromPBG auszuschließen. Der Rechtsweg..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich "die Entlastung..., ...Letztverbraucher" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz" (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: Christine Scheel M.A. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4685 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Christine Scheel M.A.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz (StromPBG) angewendet und die gesetzlich..., ...dem Sinn und Zweck des StromPBG, nämlich „die Entlastung..., ...Letztverbraucher“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StromPBG). Unterstellt wird, dass..., ... ein Netz“ (§ 2 Nr. 6 StromPBG) geliefert werde und ..., ...gungsunternehmen im Sinne des StromPBG sei. Das BMWK legt das..., ...teleologische Auslegung des StromPBG vornehmen und die Übertragungsnetzbetreiber...
    • Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Auch genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen sollen von den Regelungen im StromPBG erfasst werden. Entlastungsberechtigt sollen auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen sein, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
    • Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
    • Beschreibung: Das Positionspapier erläutert, welche Leitplanken bei der Einführung eines rechtssicheren und praktikablen Abschöpfungsmechanismus eingehalten werden müssen. Auf Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen skizziert es die Lehren aus den Umsetzungsschwierigkeiten des Strompreisbremsengesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisebremsegesetz (StromPBG) ......................., ...in ähnlicher Weise im StromPBG 2022 geregelt war. Der..., ...Strompreisbremsengesetzes (StromPBG). 4 von 11 2 Das Wichtigste..., ...Abschöpfung, wie sie im StromPBG geregelt wurde. • die..., ...der Erlösabschöpfung im StromPBG hat zu einer deutlichen..., ...Strompreisebremsegesetz (StromPBG) Die Einführung zweiseitiger..., ...Überschußerlöse (§18 Abs.3 StromPBG) war nicht möglich, wenn..., ...der Gesellschafter (§15 StromPBG) Mit Blick auf Gesellschaften..., ...praktischen Anwendung des StromPBG sollten bei einer aktuell...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe..., ...gemäß § 12 Abs. 2a S. 1 StromPBG und § 20 Abs. 1a S. 1..., ...Ansprüche gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG und § 20 Abs. 3 EWPBG..., ...Ermächtigungsgrundlage nach § 48 Abs. 1 StromPBG für eine explizite Regelung..., ...Endabrechnung nach EWPBG bzw. StromPBG. Weiterhin ist klarzustellen..., ...endabgrechnet“ erforderlich Im StromPBG fehlt eine dem § 34 EWPBG..., ...Verweis auf §§ 20 und 22a StromPBG könnte deshalb der Eindruck...
    • Angegeben von: Energy2market GmbH am 03.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung des Mechanismus in Bezug auf netzgekoppelte Speichersysteme um ausufernde Bürokratie und unnötige Belastung des staatlichen Ausgleichsmechanismus zu verhindern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5994 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
    • Beschreibung: Es wird gefordert, dass Klein- und Kleinstunternehmen auch langfristig bezahlbare Energiekosten brauchen. Der Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse, die politisch bis zum 30.04.2024 versprochen waren, führt zu immensen Mehrbelastungen bei Betrieben, die sich im Jahr 2022 für einen zweijahres-Festpreisvertrag entschieden haben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
    • Beschreibung: Das IDW nimmt am 18.07.2025 Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Aufgrund der aktuellen EuGH- und BGH-Rechtsprechung fordert das IDW Klarstellungen im Hinblick auf Kundenanlagen, da erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen besteht. Zudem werden Erleichterungen für geschlossene Verteilernetze in § 6b EnWG angeregt. Weitere Vorschläge betreffen Prüfpflichten bei Kontoabrechnungen der ÜNB (§ 6 EnFG), die Behandlung rückgespeister Energie bei Schienenbahnen (§ 37 EnFG) sowie eine de-minimis-Regelung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 52, 55 EnFG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entlastungen nach dem StromPBG) bzw. welche weiteren...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In den Energiepreisbremsengesetzen müssen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden, um eine ungleiche Anwendung bei den Energiearten zu verhindern und um offensichtliche Fehler im Gesetz zu bereinigen. Derzeit beruht die Anwendung und Abwicklung noch auf ministeriellen Hinweisen, die sich häufig ändern und die außerhalb des Gesetzes wirtschaftlich wichtige Weichen stellen. Da die Endabrechnung erst 2025 abgewickelt wird, besteht an Klarstellungen auch noch Bedarf.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einer Strompreisbremse (StromPBG) – „Gesetz zur Einführung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
    • Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
    • Beschreibung: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Weise bereits mit dem StromPBG getestet wurde. Der Abschöpfungsmechanismus...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
    • Beschreibung: Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14026 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025
      2. BT-Drs. 20/14235 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der europäischen und ggf. nationalen Vorgaben zur Strompreiskompensation (Behandlung indirekter CO2-Kosten) mit dem Zweck, vergleichbar betroffene energieintensive Unternehmen in der EU einheitlich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Angestrebt wird eine differenzierte Methodik/Abgrenzung bei der Berücksichtigung indirekter CO2-Kosten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten bzw. Branchen zu vermeiden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strompreisbremsengesetz – StromPBG), final con- sumers ...
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