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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ERegG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (56)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 03.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ignoriert. Neben einer..., ...der zugehörigen Anlage 4 ERegG noch verhindert werden..., ...Pkt. 5.1 in Anlage 4 des ERegG („Die zulässige Verzinsung..., ...Formulierungsvorschlag: Minimalinvasive ERegG-Anpassung zur Begrenzung..., ...Eisenbahnregulierungsgeset- zes (ERegG) über die Verzinsung des..., ...sollte die Anlage 4 des ERegG wie folgt ergänzt werden: Anlage 4 Nummer 5.4 ERegG (neu): Abweichend von ..., ...eine Er- gänzung in § 25 ERegG vorgenommen werden. Mit..., ...sofort greifen. § 25 Abs. 6 ERegG (neu): Weicht die in dem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...minimalinvasive Änderung des ERegG in dieser Legislaturperiode..., ...Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) an, die in Form eines..., ...Formulierungsvorschlag: Minimalinvasive ERegG-Anpassung zur Be- grenzung..., ...Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG). Eine Vorgabe für eine..., ...sollte die Anlage 4 des ERegG wie folgt ergänzt werden: Anlage 4 Nummer 5.4 ERegG (neu): Abweichend von ..., ...folgende Ergänzung in §25 ERegG vorgenom- men werden: § 25 Abs. 6 ERegG (neu): Weicht die in dem..., ...Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) kurzfristig geändert ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 04.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) beschlossene heutige ..., ...nicht verhindert – und das ERegG enthält auch keine Instrumente..., ...der Arbeitsebene ist eine ERegG-Überarbeitung in dieser...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzliche Entkoppelung im ERegG). • Ebenso muss die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Trassenpreisbremse §37 Abs. 2 ERegG und abgesenkte Förderungen..., ...Trassenpreisbremse § 37 Abs. 2 ERegG) +23% +2% +8% Hilfsantrag..., ...Bahnbaugruppe DB InfraGO ERegG verbietet (direkte) Finanztransfers..., ...seit 2016: § 78 Abs. 1 ERegG: MoKo muss alle zwei Jahre..., ... erstellen § 78 Abs. 2 ERegG : „…Die Bundesregierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...•Entwürfe o BSchWAG o ERegG o DBGrG o BEZNG o MoSchG..., ... Geschäftsplan des EIU (ERegG), Wirtschaftsplan, BVWP..., ...•Entwürfe o BSchWAG o ERegG o DBGrG o BEZNG o MoSchG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherstellung und Weiterentwicklung angemessener und diskriminierungsfreier Ausschreibungsbedingungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sowie Beachtung der kartellrechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem mofair e. V. wichtig. Einerseits setzen wir uns für sinnvolle Regelungen in vergaberechtlicher Hinsicht ein (beispielsweise um sogenannte "atmende Verträge" von denen Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen im Bereich des Schienenpersonenverkehr sowie Fahrgäste und dmait letztlich das Klima profitiert, zu ermöglichen) andererseits für die Beachtung und Beibehaltung der kartellrechtlichen Regelungen.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...•Entwürfe o BSchWAG o ERegG o DBGrG o BEZNG o MoSchG..., ... Geschäftsplan des EIU (ERegG), Wirtschaftsplan, BVWP..., ...•Entwürfe o BSchWAG o ERegG o DBGrG o BEZNG o MoSchG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Belastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen zu minimieren und eine Überregulierung von im Kontext der kritischen Infrastruktur irrelevanten KMU Unternehmen zu verhin-dern. Wichtig ist zudem die Einbeziehung des parallel laufenden Verfahrens zur Umsetzung KRITIS-DachG

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) als DSLV Bundesverband..., ...nach Anlage 2 Nummer 2 b ERegG Betrei-ber von Güterterminals...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verweis auf Anlage 2 Nr. 2 ERegG für Rechtssicherheit sorgen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vollständig decken (§ 31 Abs. 2 ERegG). Nur ausnahmsweise darf..., ...Stationspreisbremse“ des § 37 Abs. 2 ERegG dür-fen die Trassenpreise..., ... sein, denn § 35 Abs. 1 ERegG lässt genau das schon ..., ...Trassenpreisbremse des § 37 Abs. 2 ERegG ist der SPNV fast vollständig..., ...Ausnahmemöglichkeit des § 31 Abs. 2 ERegG Gebrauch macht und eine..., ...Jahrelang war eine Novelle des ERegG zu diesem Themenkom-plex..., ...vorgesehen war (§ 37 Abs. 2 ERegG) und der durch die 9. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.

    • Bereitgestellt von: Trainline Deutschland TLD GmbH am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) reguliert bereits Entgelte..., ...Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), weil es bereits den ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...suchen. Gemäß §37 Absatz 2 ERegG i.V.m. § 5 Absatz 3 RegG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anleihe bei § 3 Nr. 5 und 6 ERegG infrage. Danach dient..., ...Regulierungsziele des § 3 ERegG auch die für die Eisenbahnregulierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere hinsichtlich desssen ausreichender Finanzierung wichtig. Die Regionalisierungsmittel sind schon Stand heute (zu) gering bemessen, um die enormen Kostensteigerungen (in vielerlei Hinsicht) der letzten Jahre angemessen aufzufangen. Hinzu kommt das Deutschlandticket, welches als zwar lobenswerte, gleichwohl aber auch kostenintensive Disruption den Markt des Schienenpersonenahverkehrs nachhaltig prägt. Auch um diesen Instrument zu dauerhaften Erfolg zu verhelfen, sind ausreichende Regionalisierungsmittel zwingend notwendig. Auf eine Erhöhung dieser Mittel zugunsten der Fahrgäste und des Klimas sind entsprechende Anstrengungne gerichtet.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 11.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Trassenpreisbremse“ § 37 Abs. 2 ERegG KuZuFri im Ø höher: ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel des Vorhabens ist die Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den Referentenentwurf des vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie aufzunehmen. Derzeitige papierbasierte Genehmigungsverfahren für den Personenfernverkehr (§ 42a PBefG) und Gelegenheitsverkehr (§§ 46 ff. PBefG) sollen durch digitale Prozesse ersetzt werden. Dies umfasst die Einführung eines digitalen bundeseinheitlichen Anzeigeprozesses für den Linienfernverkehr (einhergehend mit einer Überarbeitung des Bedienverbotes) und digitaler Antragsverfahren für den Gelegenheitsverkehr. Zudem soll die Nutzung elektronischer Urkunden nach § 5 PBefG gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Flix SE am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...212a BauGB oder § 68 Abs.4 ERegG wäre der Entfall der aufschiebenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Trassenpreisbremse“ des § 37 Abs. 2 ERegG vor dem EuGH Bestand ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative zielt darauf ab, die Finanzierung nichtbundeseigener Eisenbahninfrastrukturen in den öffentlichen Haushalten von Bund und Ländern zu stärken. Zwar haben sich die Finanzierungbedingungen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen und für die Zugangsstellen des Schienengüterverkehrs in den vergangenen Jahren spürbar verbessert; insbesondere durch die Einführung des SGFFG im Jahr 2013 und die Novellierung des GVFG. Dennoch: Die operative Anwendung der Finanzierungsinstrumente ist mangelhaft. Die strukturellen Nachteile gegenüber den bundeseigenen Infrastrukturunternehmen bestehen nach wie vor. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsstrukturen für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen ist unter mehreren Gesichtspunkten geboten.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) öffentliche Eisenbahninfrastrukturen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen und attraktiven Schienenpersonennahverkehrs, insbesondere hinsichtlich desssen ausreichender Finanzierung wichtig. Die Regionalisierungsmittel sind schon Stand heute (zu) gering bemessen, um die enormen Kostensteigerungen (in vielerlei Hinsicht) der letzten Jahre angemessen aufzufangen. Hinzu kommt das Deutschlandticket, welches als zwar lobenswerte, gleichwohl aber auch kostenintensive Disruption den Markt des Schienenpersonenahverkehrs nachhaltig prägt. Auch um diesen Instrument zu dauerhaften Erfolg zu verhelfen, sind ausreichende Regionalisierungsmittel zwingend notwendig. Auf eine Erhöhung dieser Mittel zugunsten der Fahrgäste und des Klimas sind entsprechende Anstrengungne gerichtet.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 11.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Trassenpreisbremse“ § 37 II ERegG 9 Offenkundig wäre die..., ...Schienenwege“ nach § 55 ERegG nimmt stetig zu. Die Personalknappheit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Das Trassenpreissystems, welches im Eisenbahnregulierungsgesetz geregelt ist und den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Genehmigung der Trassenpreise liefert, sollte grundsätzlich überarbeitet werden, um den gesetzlichen Rahmen für das seit Jahren angestrebte Ziel einer Stabilisierung der Trassenpreise zu stellen. 2. Minimalinvasiv sollte der Bund die Kopplung von Eigenkapitalhöhe und Gewinnanteil der DB InfraGO AG innerhalb des Eisenbahnregulierungsgesetzes kappen, sodass es durch eine Erhöhung des Eigenkapitals der DB InfraGO AG durch den Bund – als Mittel zur Modernisierung und Ausbau des Schienennetzes im Bundeshaushalt – nicht automatisch zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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