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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EBeV 2030"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (17)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu Heizzwecken in der EBeV 2030 zur Einhaltung der Vorgaben..., ...erfolgen kann. Mit der EBeV 2030 wurde für Flüssiggas..., ...Einstufung in Anlage 2 EBeV 2030 korrekt abgerechnet ..., ... Weiteren wird in der EBeV 2030 für Biopropan (Anlage..., ... für Biopropan in der EBeV 2030 an den tatsächlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) in Bezug auf die wirksame..., ... Mengen gemäß §8 der EBeV 2030 zu offenen Fragen und..., ...Behörde“ im Sinne § 8 EBeV 2030 (nabisy-Datenbank) und..., ...Inkonsistenzen: Zur Erfüllung der EBeV 2030 ist für gasförmige Brennstoffe..., ...der BioStr-NachV gemäß EBeV 2030 Ausgehend von der aus..., ...Anteils §8Absätze 2 und 3 EBeV 2030 zur Anwendung. Es ist..., ...Letzte Schnittstelle nach EBeV 2030 In §8 Abs. 3 EBeV ..., ...begründet darauf, dass die EBeV 2030 erst am 21.12.2022 in..., ...Treibhausgaseinsparung nach §8 EBeV 2030 erfüllen, als biogener..., ...Anteil im Sinne des §8 EBeV 2030. Für Lösungsvorschläge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030) enthalten und mit einer..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030), betrieben werden. ..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030). Der Nachweis ist auf..., ...Brenn-stoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030) nicht möglich gemacht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...offiziellen Fassung der EBeV 2030 enthalten sind. ..., ...Emissionsfaktoren nach EBeV 2030 nicht berücksichtigt..., ...biogenen Anteils gemäß EBeV 2030, Anlage 3, Teil 3 korrekt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Überwachungsvorschriften der EBeV 2030 für die betroffenen ..., ...eingestuft. Im Rahmen der EBeV 2030 (Anlage 2 Teil 5) wird..., ...Überwachungsvorschriften der EBeV 2030 für die betroffenen ..., ...eingestuft. Im Rahmen der EBeV 2030 (Anlage 2 Teil 5) wird..., ...der Standardwerte der EBeV 2030 zugelassen werden. ..., ...Die Standardwerte der EBeV 2030 ermöglichen hierfür ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) Emissionen erfassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Stellungnahme fordert ITAD, dass der in § 52 TEHG vorgesehende vorzeitige nationaler Opt-in in den EU-ETS 1 von einigen Thermischen Abfallbehandlungsanlagen gestrichen wird. ITAD fordert die Bundesregierung dazu auf die Impact Analyse der Europäischen Kommission zum Opt-in der europäischen Abfallwirtschaft in den EU-ETS 1 abzuwarten.

    • Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Standardfaktoren gemäß EBeV 2030). c. Der vom BMWK angestrebte..., ... 0,95 Zertifikate (s. EBeV 2030 - Standartfaktor) •...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zielt auf die Anpassung und Harmonisierung des CO2-Emissionshandels zwischen nationalen und EU-Recht ab. Kernforderungen des VKU sind: Fristverlängerung für den ersten Überwachungsplan im ETS II Ablehnung des Preismechanismus im BEHG 2026 Ablehnung des nationalen Opt-In von Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I ab 2027 Frist zur Berichtspflicht über die CO2-Emissionen nicht praktikabel

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berichterstattung nach § 15 EBeV 2030) und Nachweispflicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung sind die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Einsparung von Treibhausgasen grundsätzlich immer einzuhalten, wenn eine Förderung erteilt wird und die Biomasse auf die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) sowie für die Erreichung der nationalen Klimaziele angerechnet werden. Hier gilt es, Bewirtschaftungsfreiheit für die Waldeigentümer bei der Produktion von forstlicher Biomasse im Hinblick auf die Unsicherheit der klimatischen Entwicklungen und die notwendige Flexibilität zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) die Möglichkeit geschaffen..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) wird in § 8 auf die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., § 90 EEG, BEHG, § 7 EBeV 2030, MRR EU ETS, EEG § 44...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) die Möglichkeit geschaffen..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) wird in § 8 auf die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) die Möglichkeit geschaffen..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) wird in § 8 auf die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) die Möglichkeit geschaffen..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) wird in § 8 auf die...
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