Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)

Angegeben von:
BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. (R005679) am 28.03.2025

Beschreibung:
Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) Datum des Referentenentwurfs: 07.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503280056 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.10.2024 an:

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