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25 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BattDG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (25)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1150 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 26.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... An: Cc: Betreff: BattDG: Verlängerung der Registrierungspflicht..., ...Anliegen an Sie: Gemäß §􀯗64 BattDG sind Hersteller verpflichtet..., ...rechtskonformen Umsetzung des BattDG. Derzeit fehlt jedoch ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgesehenen Regelungen des RE-BattDG folgende Stellungnahme..., ...Dieser Begriff ist im RE-BattDG selbst nicht definiert..., ... (§ 7 Abs. 1 Satz 2 RE-BattDG). Die OfH hat dann dem..., ...Masse i.S.v. § 7 Abs. 2 RE-BattDG, sondern vielmehr an die..., ...gebildet wird (§ 8 Abs. 6 RE-BattDG). Die Begründung des ..., ..., wie in § 7 Abs. 1 RE-BattDG geplant, für überflüssig..., ...eine auch im Bereich des BattDG einzuführende Gemeinsame..., ...näher unten zu § 33 RE-BattDG). • Glaubhaftmachung ..., ... nach § 8 Abs. 6 RE-BattDG ist das jährliche Höchstgewicht..., ... gemäß § 29 Abs. 7 RE-BattDG von der zuständigen Behörde..., ...Einzelnen § 29 Abs. 7 RE-BattDG). Letztlich errechnet ..., ...siehe unten zu § 33 RE-BattDG). § 12 – Wegfall einer..., ...: § 12 Abs. 3 RE-BattDG regelt einen Ausgleichsanspruch..., ...Behörden (§§ 28 ff. RE- BattDG) Vorbemerkungen zu den..., ...Behörde i.S.v. § 28 RE-BattDG in Regelsetzung und Vollzug..., ...Behörde i.S.v. § 39 RE-BattDG in Regelsetzung und Vollzug..., ...OfH aus § 24 Abs. 2 RE-BattDG übernehmen kann. Aufgrund..., ...zur Beleihung § 33 RE-BattDG wird dahin geändert, dass..., ...Behörde i.S.v. § 28 RE-BattDG (UBA) verbleiben. Das ..., ...33a bzw. § 34 neu RE- BattDG) vorgeschlagen: „(1) ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns für eine rechtssichere, praktikable und fristgerechte Umsetzung des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG, BattDG) ein. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen und unverhältnismäßigen Belastungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien setzen wir uns daher für ein Vollzugsmoratorium ein, um eine realistische Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung, eine angemessene Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen sowie eine flächendeckende und rechtssichere Registrierung der Hersteller bei der Stiftung EAR zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 16.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sieht eine vollständige..., ...fristgerechten Umsetzung des BattDG. Damit weder die Wirtschaft...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgesehenen Regelungen des RE-BattDG folgende Stellungnahme..., ...Verkehrsverbote in § 4 RE-BattDG knüpfen an das „Bereitstellen..., ...Dieser Begriff ist im RE-BattDG selbst nicht definiert..., ... (§ 7 Abs. 1 Satz 2 RE-BattDG). Die OfH hat dann dem..., ...Masse i.S.v. § 7 Abs. 2 RE-BattDG, sondern vielmehr an die..., ... i.S.v. § 8 Abs. 6 RE-BattDG anknüpfen, die in anderer..., ...Masse i.S.v. § 7 Abs. 2 RE-BattDG. Der Regelung der maximalen..., ...gebildet wird (§ 8 Abs. 6 RE-BattDG). Die Begründung des ..., ..., wie in § 7 Abs. 1 RE-BattDG geplant, für überflüssig..., ...eine auch im Bereich des BattDG einzuführende Gemeinsame..., ...näher unten zu § 33 RE-BattDG). • Glaubhaftmachung ..., ... nach § 8 Abs. 6 RE-BattDG ist das jährliche Höchstgewicht..., ...Einzelnen § 29 Abs. 7 RE-BattDG). Letztlich errechnet ..., ...siehe unten zu § 33 RE-BattDG). § 12 – Wegfall einer..., ...: § 12 Abs. 3 RE-BattDG regelt einen Ausgleichsanspruch..., ...Behörde i.S.v. § 28 RE-BattDG in Regelsetzung und Vollzug..., ...Behörde i.S.v. § 39 RE-BattDG in Regelsetzung und Vollzug..., ...OfH aus § 24 Abs. 2 RE-BattDG übernehmen kann. Aufgrund..., ...Seite 9 von 10 § 33 RE-BattDG wird dahin geändert, dass..., ...Behörde i.S.v. § 28 RE-BattDG (UBA) verbleiben. Das ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), mit dem die EU-Batteriever-ordnung..., ...folgende zwei Paragrafen des BattDG-Entwurfes positiv hervorhe-ben..., ...STELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG Batterierecht muss Wiederver-wendung..., ...STELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG 2 NABU-Forderungen Wiederverwendung..., ...vor einem Recycling. Im BattDG fehlen Anreize zur Wiederverwendung..., ...Batterieverordnung, bzw. im geplanten BattDG, könnte es zu einem vorzeitigen..., ...Wiederverwendung explizit im BattDG priorisiert werden. Es..., ...verpflichtend sein in § 22 BattDG. Auch eine Wiederverwendungsquote..., ...hierfür müssen ElektroG und BattDG angepasst werden und ..., ...STELLUNGNAHME | EINFÜHRUNG DES BATTDG 3 ein Verbot von Einmal-E-Zigaretten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) wird vom ZVEI in vielen Punkten unterstützt. Er schafft Klarheit bei der Rücknahme und dem Management von Altbatterien und beseitigt somit Unklarheiten aus dem früheren BattG. Der ZVEI verfolgt einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Produktion bis zur Entsorgung.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 27.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) wird vom ZVEI in vielen..., ...aufweisen. Der Entwurf des BattDG macht daraus aber eine..., ... werden jetzt mit § 50 BattDG konkretisiert. Die Benennung..., ...die Regelungen aus § 50 BattDG mit denen des LKSG oder..., ...auch im Gesetzestext des BattDG erfolgen, z.B. in der ..., ...zusätzlichen Anhang zum BattDG. Sehr hilfreich wäre in..., ...welche Regelungen aus § 50 BattDG denen aus dem LKSG und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) im Rahmen des Batt-EU-AnpG..., ...Berechnungsmodus in § 9 Abs. 3 BattDG-RE.Anlage zur Stellungnahme..., ...entspricht § 30 Abs. 3 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 30 Abs. 4 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 31 Abs. 2 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...Regelung wurde aus § 25 BattDG-RE (dort an die Gesamtheit..., ...Anlehnung an § 30 Abs. 7 BattDG-RE, der infolgedessen ..., ...Die bisherigen §§ 29 ff. BattDG-RE werden zu §§ 33 ff...., ... und 4 sowie 31 Abs. 2 BattDG-RE (die dortigen Aufgaben..., ... Weitere Änderung des BattDG-RE in § 34 – Ermächtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) im Rahmen des Batt-EU-AnpG..., ...Berechnungsmodus in § 9 Abs. 3 BattDG-RE.Anlage zur Stellungnahme..., ...entspricht § 30 Abs. 3 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 30 Abs. 4 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 31 Abs. 2 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...Regelung wurde aus § 25 BattDG-RE (dort an die Gesamtheit..., ...Anlehnung an § 30 Abs. 7 BattDG-RE, der infolgedessen ..., ...Die bisherigen §§ 29 ff. BattDG-RE werden zu §§ 33 ff...., ... und 4 sowie 31 Abs. 2 BattDG-RE (die dortigen Aufgaben..., ... Weitere Änderung des BattDG-RE in § 34 – Ermächtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...LV-Batterien streichen (§ 8 BattDG) Hinsichtlich des Brandrisikos..., ... das Brandrisiko (§ 14 BattDG) Eine Rücknahmepflicht..., ...Informationspflichten (§ 23 BattDG) Die bisher geltenden..., ...Verordnungstext anpassen (§ 5 BattDG) Bezüglich der Registrierungsinformationen..., ...Für die Formulierung im BattDG sollte daher die Formulierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die zukünftig gem. §9 BattDG erforderlichen Sicherheitsleistungen..., ...eines § 34 bzw. § 33a BattDG), eingefügt werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.11.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... RL 2006/66/EG Nein BattDG VO 2023/1542 Ja: Art..., ...Die PROs, die gem. § 8 BattDG einer Zulassung bedürfen..., ... 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BattDG vielmehr verpflichtet,..., ...von Händlern nach § 18 BattDG, örE und Wirtschaftsakteuren..., .... 233. 102 § 7 Abs. 1 BattDG. 103 siehe auch Art. ..., ...durch Händler nach § 18 BattDG, örE, Wirtschaftsakteure..., ... Nach § 20 Abs. 2 S. 1 BattDG können örE sämtliche Starter..., ... nach § 20 Abs. 2 S. 2 BattDG dann selbst gemäß den ..., ...zu.111 Nach § 37 Abs. 1 BattDG ist das UBA ermächtigt..., ...LV-Altbatterien §§ 14 ff. BattDG und für die Rücknahme ..., ... 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 BattDG. 106 § 15 BattDG. 107 § 20 BattDG. 108 Art. 66 Abs. 2 Buchstabe..., ... 30.05.2025. 110 § 30 BattDG. 111 Siehe dazu § 31 BattDG. 42 wird deshalb auch..., ...beliehen ist. Nach dem BattDG sind die PROs verpflichtet..., ...einräumen. 112 § 10 Abs. 1 BattDG. 113 § 10 Abs. 2 BattDG..., ...Ebenso wie künftig das BattDG geht auch das ElektroG..., ...dagegen den Ansatz des BattDG im Bereich der Ökomodula-tion..., ...ElektroG, § 24 BattG, § 30 BattDG. 185 Entsprechend § 29..., ...VerpackG. 186 § 10 Abs. 2 BattDG. 65 E. Zusammenfassung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Themen Übergang zum BattDG sowie einer Gemeinsamen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern..., ...Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) übertragen werden, wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...betrifft: In §33 Abs.1 BattDG sieht der Entwurf Aufgaben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die zukünftig gem. §9 BattDG erforderlichen Sicherheitsleistungen..., ...eines § 34 bzw. § 33a BattDG), eingefügt werden. Sollten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequenzen und Tragweite des §9 BattDG-E im Hinblick auf die ..., ...den Auswirkungen des § 9 BattDG-E auseinandergesetzt und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der EU-BattVO, noch im BattDG ist eine Definition dieses...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/570 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen. Der Entwurf des BattDG macht daraus aber eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der EU-BattVO, noch im BattDG ist eine Definition dieses...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen. Der Entwurf des BattDG macht daraus aber eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hierfür müssen ElektroG und BattDG (momentan ebenfalls in...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Online-Plattformen (§ 4 Abs. 4 BattDG-E): § 4 Abs. 4 BattDG-E..., ...Regelung in § 4 Abs. 4 BattDG-E sollte ersatzlos gestrichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) zur Anwendung kommen. Im Entwurf zu § 10 BattDG ist vorgesehen § 10 Berücksichtigung..., ...dass mit § 10 Abs. 2 S. 3 BattDG tatsächlich nur formelle..., ...Prüfung nach § 10 Abs. 2 BattDG nicht zu erwarten.30 (35) Wie auch in § 10 BattDG würde es den PROs im Bereich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 29.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1150 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es soll die überschießenden Umsetzung durch Abweichung des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung von der finalen Version der EU Batterieverordnung beseitigt werden. Dazu sind Unnötige Weiterungen zu streichen. Es wird ebenso gefordert, die Pflicht zur Registrierung von Marken zu streichen. Wir fordern den Grundsatz der 1:1 Übernahme von EU- Verordnungen nicht zu verletzen und schlagen eine Änderung des §5 Abs. 1 BattDG-E vor.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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