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29 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1851"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (29)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Wir setzen uns im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie für innovative, praxisnahe und digitale Lösungen ein. Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden. Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten
Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Charge-Karten vom Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie ausnehmen
Amex unterstützt die zentralen Ziele der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Wir möchten jedoch die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Risiken lenken, die wir in der überarbeiteten Richtlinie sehen und die auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung angegangen werden können. Wir fordern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass: - "Debitkarten mit Zahlungsaufschub" ausgenommen bleiben, indem bei der Umsetzung der CCD2 in Deutschland von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Artikel 2 Absatz 5 CCD2 vorsieht, und - die vorgeschlagenen Obergrenzen sich ausschließlich gegen übermäßig hohe Zinssätze richten und nicht versehentlich jährliche Mitgliedsentgelte für andere Leistungen miterfasst werden.
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 14.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 28.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: