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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TierSchVersV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Tierschutz-Versuchstierverordnung - TierSchVersV)
Der vorliegende Verordnungsentwurf dient auch der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/1262 der Kommission vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Einrichtungen und an die Pflege und Unterbringung der Tiere sowie hinsichtlich der Methoden zur Tötung der Tiere in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner am 09.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine eindeutige, rechtssichere Fassung des neuen § 28a zur Verwendung nicht einsetzbarer Tiere. Der Anwendungsbereich soll ausdrücklich auch Tiere umfassen, die zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 4 Abs. 3 bzw. § 4c Abs. 2 Nr. 4b TierSchG getötet werden. Begriffe und Verfahrensschritte sind so zu präzisieren, dass für Antragstellende und Behörden eine einheitliche Praxis gewährleistet ist.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
- Es sollte rechtlich geprüft werden, inwieweit überzählige Versuchstiere, sofern sie nicht anderweitig untergebracht oder in einem Versuch eingesetzt werden können, als Futtertiere abgegeben werden, um die Tiere somit einem sinnvollen Zweck zuzuführen. - Ein Übersetzungfehler „Überdosis eines Betäubungsmittels" ist in die Formulierung: „Überdosis eines Narkosemittels“ oder „Überdosis eines Anästhetikums“ zu korrigieren.
- Bereitgestellt von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die experimentelle hämatologische und onkologische Forschung ist unerlässlich, um wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt verantwortungsbewusst voranzutreiben. Forschende nehmen ihre ethische Verantwortung in der tierexperimentellen Forschung sehr ernst, weshalb tierexperimentelle Studien stets auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Dabei wird sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere und der Sicherstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse abgewogen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Strategiekonzept für eine Reduktionsstrategie von Tierversuchen
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zur Neufassung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV). Ziel der Einflussnahme ist die rechtliche Präzisierung und Erweiterung des §28a, um Rechtssicherheit im Umgang mit Tieren zu schaffen, die im Rahmen wissenschaftlicher Zuchtplanungen entstehen, jedoch nicht für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Darüber hinaus soll die Entscheidungskompetenz über das weitere Vorgehen mit diesen Tieren sachgerecht geregelt und an die gelebte Praxis in wissenschaftlichen Einrichtungen angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
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Adressatenkreis:
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28.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tierversuchsreduktionsstrategie- Einbeziehung von tierärztlichem Sachverstand notwendig
Der Entwurf zur Reduktionsstrategie fokussiert sich auf die Reduktion von Tierversuchen durch den Einsatz alternativer Methoden. Ein Ziel, das sowohl von der Wissenschaft als auch von Tierschutzorganisationen geteilt und bestmöglich angestrebt wird. Die BTK spricht sich für eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise unter verstärkter Einbeziehung der Tierärzteschaft als wichtiger Stakeholder aus. Zudem weist sie auf Punkte, die im Strategiepapier bislang nur unzureichend Berücksichtigung gefunden haben, hin und skizziert entsprechende Lösungsansätze.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit im Bereich Tierversuche erhöhen
Die Rechtssicherheit im Bereich tierexperimentelle Forschung muss in Deutschland erhöht werden. In der Praxis bestehet immer wieder ein rechtlicher Graubereich, der zur Verunsicherung bei Wissenschaftler:innen führt und die Forschung in Deutschland schwächt. Klare rechtliche Definition, wie zum Beispiel, wann nicht verwendbare Tiere getötet werden dürfen, würden helfen. Mittelfristig sollte ein eigenes Gesetz für die tierexperimentelle Forschung verabschiedet werden, wie es ähnlich in anderen europäischen Ländern bereits existiert.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 17.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit im Bereich Tierversuche erhöhen
Die Rechtssicherheit im Bereich tierexperimentelle Forschung muss in Deutschland erhöht werden. In der Praxis bestehet immer wieder ein rechtlicher Graubereich, der zur Verunsicherung bei Wissenschaftler:innen führt und die Forschung in Deutschland schwächt. Klare rechtliche Definition, wie zum Beispiel, wann nicht verwendbare Tiere getötet werden dürfen, würden helfen. Mittelfristig sollte ein eigenes Gesetz für die tierexperimentelle Forschung verabschiedet werden, wie es ähnlich in anderen europäischen Ländern bereits existiert.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit im Bereich Tierversuche erhöhen
Die Rechtssicherheit im Bereich tierexperimentelle Forschung muss in Deutschland erhöht werden. In der Praxis bestehet immer wieder ein rechtlicher Graubereich, der zur Verunsicherung bei Wissenschaftler:innen führt und die Forschung in Deutschland schwächt. Klare rechtliche Definition, wie zum Beispiel, wann nicht verwendbare Tiere getötet werden dürfen, würden helfen. Mittelfristig sollte ein eigenes Gesetz für die tierexperimentelle Forschung verabschiedet werden, wie es ähnlich in anderen europäischen Ländern bereits existiert.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Staatsziel Tierschutz wirksam umsetzen
Das Regelungsvorhaben wird ausschließlich zu Gunsten der Tiere betrieben, die mit dem Tierschutzgesetz geschützt werden sollen, aber bislang nicht ausreichend geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. am 16.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KHG [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- KHG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: