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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TAMG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Anpassung des nat. Tiergesundheitsrechts an das Europ. Tiergesundheitsrecht. Wir freuen uns, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf bereits einige der Anmerkungen unserer Stellungnahme von 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Im aktuellen Tiergesundheitsgesetz ist lediglich die Verschleppung einer Tierseuche im Rahmen der Verbringung strafbewährt, während dies in der Vergangenheit (altes Tierseuchengesetz) für jegliche Verschleppung einer Tierseuche galt. U. a. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bitten wir, diese Änderung rückgängig zu machen. Zudem ist die angeführte Bußgeldbewährung für das vorsätzliche Nichtmelden einer Tierseuche ungenügend; wir fordern stattdessen eine Einordnung als Straftat.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstabe..., ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) bedauern wir, dass im ..., ...des „§ 21a Werbung“ ins TAMG ersatzlos gestrichen wurde..., ...Verordnung (EU) 2019/6 und im TAMG weisen wir gern erneut ..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt. Zu Nummer 5: ..., ... sowie den §§ 15 und 17 TAMG richtet, geändert wurde..., ...Anwendung durch § 50 Absatz 4 TAMG geregelt wäre. Zu Nummer..., ...Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 6 TAMG fortgeführt werden, sondern..., ...angedachten Vorschriften in § 14 TAMG nun endlich ein Weg für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf betrifft als erster von mehreren Schritten insbesondere drei für die praktizierenden Tierärzte relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung mit an das EU-Recht angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung der nationalen Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an die EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz Die Möglichkeit für die Pharmaindustrie zur Bewerbung von Impfstoffen unmittelbar gegenüber der Landwirtschaft lehnt der bpt ab.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 06.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3712 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 19.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt werden sollen..., ...Tierarzneimitteln in das TAMG überführt werden. Daher..., ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstaben..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG, dass die Zubereitung, ..., ...§ 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG nach den Wörtern "eines..., ...EU) 2019/6 im nationalen TAMG klargestellt wird, dass..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt, sollten nach ..., ...Impfstoffe weg und wird im TAMG nur für inaktivierte immunologische..., ... das TierGesG oder das TAMG überführt wird. Auch mögliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt werden sollen..., ...Tierarzneimitteln in das TAMG überführt werden. Daher..., ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstaben..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG, dass die Zubereitung, ..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG nach den Wörtern "eines..., ...EU) 2019/6 im nationalen TAMG klargestellt wird, dass..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt, sollten nach Herstellungserlaubnis..., ...Impfstoffe weg und wird im TAMG nur für inaktivierte immunologische..., ...in das TierGesG oder das TAMG überführt wird. Auch mögliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 27.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) analog der Systematik ..., ...In-vivo-Diagnostika) sollten künftig im TAMG abgebildet werden. Zur ..., ... sind, ebenfalls in das TAMG zu überführen. Ziffer ..., ...der größeren Sachnähe im TAMG abgebildet werden. Artikel..., ...Tierarzneimittel – in das TAMG übernommen werden. Artikel..., ...autogener Impfstoffe in das TAMG zu überführen. Siehe Kommentare..., ...2019/6 in das nationale TAMG überführt und aufgrund ..., ...immunologische Tierarzneimittel im TAMG zusammengeführt werden...., ...Artikel 2 – Änderung des TAMG entsprechend umgesetzt ..., ...direkt oder innerhalb des TAMG geregelt sind. So umfasst..., ...2019/6 erfasst und nun dem TAMG zugeordnet. Seite 8 / ..., ...Tierarzneimittel, die nun im TAMG geregelt werden. Doppelregelungen..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden der Hinweis..., ...Änderung komplett in das TAMG überführt werden und ausschließlich..., ... Art. 4 Nummer 5 in das TAMG erfolgt, kann das PEI als..., ... Tierarzneimittelrecht (TAMG) anzusiedeln. Veraltete...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14514 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 03.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der letzten Anpassung des TAMG eingeführte Ausdifferenzierung..., ... § 45 Absatz 6 Nummer 1 TAMG bei der Erhebung von Daten..., ... § 45 Absatz 6 Nummer 1 TAMG sowie durch die Zuordnung..., ... als Kann-Regelung (§ 8 TAMG, analog in § 26 TAMG) vorzusehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) umgesetzt werden. 2..., ... bringen, sollte in das TAMG übernommen werden. Artikel..., ...die Hersteller gemäß § 45 TAMG Absatz 6 und 7 stellen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wie im aktuell geltenden TAMG niedergeschriebene, um ..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG enthalten, die sich jedoch..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ...immunologischen TAM in das TAMG Tierarztanwendungs-vorbehalt..., ...Tierarzneimittelgesetz (TAMG), muss unbedingt sichergestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbändeanhörung zur Ände-rung des TAMG äußern konnten. Wie bereits...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.

    • Bereitgestellt von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 30.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn..., ...und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tierärztlichen Praxis (§ 44a TAMG n. F.) Die Anzahl von..., .../578 (§ 61a i.V.m. § 95 TAMG n.F.) Bezüglich der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...diese Angaben nach § 61a TAMG nicht verpflichtet von ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 338/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
    • Adressatenkreis:
      • 25.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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