Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410030001
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
- Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
Bereitgestellt von:
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (R003633)
am
08.02.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 19.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG hierzu]
- Tierschutz [alle SG hierzu]