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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150019 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative des BMEL, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, und damit die Gefahr von Resistenzentwicklungen zu minimieren, unterstützen wir ausdrücklich. Nach der aktuellen Gesetzeslage soll der Antibiotikaeinsatz durch eine Erhebung der Therapiehäufigkeit reduziert werden. Zur Erhebung der Behandlungstage werden für jeden angewendeten antibiotisch wirksamen Wirkstoff die Anzahl der behandelten Tiere einer Nutzungsart mit der Anzahl der Behandlungstage multipliziert. Wirkstoffkombinationen werden grundsätzlich mehrfach gewertet, und dies zusätzlich unabhängig von der Art der Anwendung und ihres tatsächlichen Resistenzbildungspotentials. Das ist wissenschaftlich angreifbar und verfehlt unseres Erachtens zudem das Ziel der Antibiotikaminimierung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: § 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405150017 (PDF, 6 Seiten)
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SG2405280030 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...tierärztlichen Praxis (§ 44a TAMG n. F.) Die Anzahl von..., .../578 (§ 61a i.V.m. § 95 TAMG n.F.) Bezüglich der ...
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- Angegeben von: FNT e. V. Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker am 12.09.2024
- Beschreibung: Überwachung, dass keine Berufsverbote für Tierheilpraktiker über die Hintertür des Verordnungsverbots von frei verkäuflichen, nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Überwachung, ob die Forderung des Bundesverfassungsgerichts über die gesetzliche Regelung des Berufsstandes des Tierheilpraktizierenden, umgesetzt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf einer Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Tierarzneimittelgesetz (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorlage eines weiteren Referentenentwurfs auf dem Weg der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das Europäische Tiergesundheitsrecht. Insbesondere angesichts der Menge und des Umfangs der anzupassenden Rechtstexte und dem daraus resultierenden Unvermögen, alle nötigen Änderungen zeitgleich in Kraft treten zu lassen, bitten wir dringend darum, die (vorübergehende) Entstehung von Rechtslücken, insbesondere in Bezug auf die Meldeverpflichtungen und die erst noch in Kraft zu setzende neue Meldeverordnung unbedingt zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMEL): Referentenentwurf des BMEL zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260089 (PDF, 7 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt werden sollen..., ...Tierarzneimitteln in das TAMG überführt werden. Daher..., ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstaben..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG, dass die Zubereitung, ..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG nach den Wörtern "eines..., ...EU) 2019/6 im nationalen TAMG klargestellt wird, dass..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt, sollten nach Herstellungserlaubnis..., ...Impfstoffe weg und wird im TAMG nur für inaktivierte immunologische..., ...in das TierGesG oder das TAMG überführt wird. Auch mögliche...
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Tierarzneimittelgesetz: Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung
- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme an BMEL hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Art. 57 VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel mit dem Anliegen, dass die Grundlagen zu Meldewegen u. -systemen mit Inkrafttreten funktionsfähig etabliert sein werden, insbesondere da die Pflicht zur Meldung für Hunde und Katze deutlich früher als nach EU-Recht erfolgen soll. Gleichzeitg sollte, bei Funktionsfähigkeit der EU-Tierarzneimitteldatenbank, daran gedacht werden, Doppelmeldungen nationale und europäisch abzuschaffen. Zur weiteren Entlastung sollte außerdem Gebrauch gemacht werden von Möglichkeiten der Digitalisierung. Zumindest sollte die Option geschaffen werden, zeitnah die Verwendung einer elektronischen Packungsbeilage einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405310024 (PDF, 4 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der letzten Anpassung des TAMG eingeführte Ausdifferenzierung..., ... § 45 Absatz 6 Nummer 1 TAMG bei der Erhebung von Daten..., ... § 45 Absatz 6 Nummer 1 TAMG sowie durch die Zuordnung..., ... als Kann-Regelung (§ 8 TAMG, analog in § 26 TAMG) vorzusehen...
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- Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf betrifft als erster von mehreren Schritten insbesondere drei für die praktizierenden Tierärzte relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Ermächtigung für den Erlass einer Verordnung mit an das EU-Recht angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung der nationalen Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an die EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz Die Möglichkeit für die Pharmaindustrie zur Bewerbung von Impfstoffen unmittelbar gegenüber der Landwirtschaft lehnt der bpt ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3712
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/3712
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411060015 (PDF, 7 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) überführt werden sollen..., ...Tierarzneimitteln in das TAMG überführt werden. Daher..., ...2019/6 und dann auch im TAMG geregelt sind. Buchstaben..., ...Neuaufnahme von Absatz 3 in § 14 TAMG, dass die Zubereitung, ..., ...§ 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG, die ursprünglich aus §..., ...vor der Überführung ins TAMG auch die Humanarzneimittel..., ... seit Inkrafttreten des TAMG nicht mehr erfasst sind..., ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 TAMG nach den Wörtern "eines..., ...EU) 2019/6 im nationalen TAMG klargestellt wird, dass..., ...eine nach § 35b Absatz 1 TAMG handelt, sollten nach ..., ...Impfstoffe weg und wird im TAMG nur für inaktivierte immunologische..., ... das TierGesG oder das TAMG überführt wird. Auch mögliche...
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
- Beschreibung: Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412090021 (PDF, 12 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tierarzneimittelgesetz (TAMG) analog der Systematik ..., ...In-vivo-Diagnostika) sollten künftig im TAMG abgebildet werden. Zur ..., ... sind, ebenfalls in das TAMG zu überführen. Ziffer ..., ...der größeren Sachnähe im TAMG abgebildet werden. Artikel..., ...Tierarzneimittel – in das TAMG übernommen werden. Artikel..., ...autogener Impfstoffe in das TAMG zu überführen. Siehe Kommentare..., ...2019/6 in das nationale TAMG überführt und aufgrund ..., ...immunologische Tierarzneimittel im TAMG zusammengeführt werden...., ...Artikel 2 – Änderung des TAMG entsprechend umgesetzt ..., ...direkt oder innerhalb des TAMG geregelt sind. So umfasst..., ...2019/6 erfasst und nun dem TAMG zugeordnet. Seite 8 / ..., ...Tierarzneimittel, die nun im TAMG geregelt werden. Doppelregelungen..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden, ist der..., ...dargelegt, nun komplett in das TAMG überführt werden der Hinweis..., ...Änderung komplett in das TAMG überführt werden und ausschließlich..., ... Art. 4 Nummer 5 in das TAMG erfolgt, kann das PEI als..., ... Tierarzneimittelrecht (TAMG) anzusiedeln. Veraltete...
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 27.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung der "Nullmeldung" in der TAM-Datenbank. Änderung des Gesetzes, dass Homöopathika durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270197 (PDF, 1 Seite)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbändeanhörung zur Ände-rung des TAMG äußern konnten. Wie bereits...
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- Angegeben von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
- Beschreibung: Arzneimittelversorgung bestimmter Tiergruppen, insb. nicht-lebensmittellieferende Tiere, Dokumentation der Zweckbestimmung durch Haltererklärungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410030001 (PDF, 3 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn..., ...und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
- Beschreibung: Die im vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 547/24) erfolgte Rücknahme der um vier Jahre vorgezogenen Erfassung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Hunden und Katzen und damit 1:1 Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zur Vermeidung von zusätzlichen Bürokratieaufwuchs unterstützen wir mit Nachdruck.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100005 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Das neu geltende Tierarzneimittelrecht führt dazu, dass Zierfische nicht mehr hinreichend vor Erkrankungen geschützt werden können oder bei Erkrankung nicht mehr fachgerecht behandelt werden können. Der ZZF tritt daher für Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
- Beschreibung: Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf müssen in der noch verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100006 (PDF, 2 Seiten)
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Regelung zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs im Zuge der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Strengere gesetzliche Regeln gegen Antibiotikamissbrauch in der Tierhaltung einführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DGT e. V. Deutsche Gesellschaft für Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten am 31.05.2024
- Beschreibung: Anerkennung nicht-tierärztlche Tiertherapeutenberufe Einheitliche qualitätsorientierte Prüfungsordnung für nicht-tierärztliche Tiertherapeutenberufe Erhalt therapeutischer Vielfalt mit Komplementär- und Alternativmedizin am Tier
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V. am 31.05.2024
- Beschreibung: Anerkennung nicht-tierärztlche Tiertherapeutenberufe Einheitliche qualitätsorientierte Prüfungsordnung für nicht-tierärztliche Tiertherapeutenberufe Erhalt therapeutischer Vielfalt mit Komplementär- und Alternativmedizin am Tier
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband freier Tierheilpraktiker e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Sicherung der bestehenden nichttierärztlichen Tiertherapeutenberufe Erhalt der therapeutischen Vielfalt und die Anwendung der Komplementärmedizin am Tier durch nichttierärztliche Tiertherapeuten Einheitlich geregelte, qualitätsorientierte Prüfung für nichttierärztliche Tiertherapeutenberufe
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Anerkennung nicht-tierärztlicher Tiertherapeutenberufe Erhalt der therapeutischen Vielfalt und Komplementärmedizin am Tier Erhalt der Möglichkeiten zum Einsatz von Homöopathie am Tier Einheitliche qualitätsorientierte Prüfungsordnung für nicht-tierärztliche Tiertherapeutenberufe
- Betroffene Bundesgesetze (3):