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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KRITISDachG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (8)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
Die KritisV sollte Klarstellungen hinsichtlich der Betroffenheit von IT-Töchtern von Versicherungsunternehmen treffen und diese klar vom Anwendungsbereich ausnehmen, wie bereits durch das KRITIS-Dachgesetz vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
Ziel der Einflussnahme ist die Präzisierung der Regelungen durch (1) eine bundesweit einheitliche Definition von „Auftrag“, (2) klare Zurechnungs-/Additionsregeln bei Laborverbünden und Mehrstandorten inkl. zentraler IT/Logistik/Befundung, (3) Klarstellung für Unterauftragnehmer-/Einsendelabore sowie (4) ggf. ergänzende Kriterien/Instrumente zur Abbildung notfallrelevanter Strukturen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) e. V. am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern: Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz und KRITIS-Verordnung
Der PHAGRO setzt sich im Rahmen der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes und der Kritisverordnung für praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Anforderungen an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel ein. Der Verband unterstützt die Stärkung der Resilienz kritischer Versorgungsstrukturen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der besonderen Struktur des pharmazeutischen Großhandels. Hierzu gehören insbesondere sachgerechte Schwellenwerte und Erfassungskriterien, klare Anforderungen an kritische Anlagen und Schutzmaßnahmen, praktikable Vorgaben für Risikoanalysen, Prüf- und Meldepflichten sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen durch die Anerkennung bestehender Standards und Nachweise.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Klarstellung von Begriffsdefinitionen und dem Anwednungsbereich der KritisV
Der BWE begrüßt die vorliegenden Reglungsentwürfe, regt aber Klarstellungen bei Begriffsdefinitionen (Anlagenkategorien „Anlage zur Anbindung einer Erzeugungsanlage an ein Verteilnetz oder Übertragungsnetz“ ) an und dass der Anwendungsbereich der KRITIS-Verordnung (KritisV) auch Betreiber digitaler Energiedienste mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfasst.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf der RVO zur Bestimmung kritischer Anlagen (Kritisverordnung)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
Hinweise und Vorschläge zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz im Sektor Finanzwesen, u. a. bzgl.: - Aufnahme weiterer Anlagekategorien für Banken, § 7 Abs. 6 KritisV - Begriffsbestimmung der Anlage und die weiteren Anlagekategorien für Banken - Anlagen eines Handelsplatzes - Anwendungsbeginn der KritisV
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs bei Verteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bedeutung des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs bei Verteidigung, Zivil- und Katastrophenschutz in der politischen Arbeit stärker Berücksichtigung findet. Dazu gehört insbesondere, dass Bund und Länder die dafür nötige Vorhaltung von Fahrzeugen, Ersatzteilen oder auch Anlagen, die nötige Ertüchtigung der Infrastruktur oder auch die damit verbundene Personalbindung vollständig finanzieren; auch unter Einbeziehung von EU-Finanzierungsinstrumenten. Für Schutz- und Versorgungsfunktionen, die der ÖPNV und der Eisenbahnverkehr bieten können, braucht es ferner gesonderte Standards und klare Zuständigkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke für kritische Energie- und Wasserinfrastrukturen
Der BDEW setzt sich für die Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke zur Stärkung der Resilienz kritischer Energie- und Wasserinfrastrukturen ein. Der BDEW fordert freiwillige regionale Kooperationsstrukturen, ein geschütztes virtuelles Billboard für den überregionalen Austausch von Material, Fachpersonal und Lageinformationen sowie praxistaugliche Mindeststandards. Der BDEW fordert zudem, erhöhte Sicherheits- und Resilienzkosten regulatorisch als nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen und ergänzend über einen Resilienzfonds sowie den Verteidigungsetat zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung von Veröffentlichungspflichten für KRITIS Netzdaten zur Stärkung der Resilienz
Anpassung von Transparenz-, Melde- und Veröffentlichungspflichten für Betreiber kritischer Energie- und Versorgungsinfrastrukturen. Insbesondere sollen netz-, leistungs- und geodatenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Lage, Struktur und Schutzbedürftigkeit von KRITIS Anlagen zulassen, künftig nur eingeschränkt oder zugriffskontrolliert verfügbar sein. Zudem wird eine dezentrale Datenhaltung bei den Netzbetreibern anstelle einer zentralen Speicherung sensibler Infrastrukturdaten bei staatlichen Stellen angestrebt, um Cyber- und Sabotagerisiken zu reduzieren und die Resilienz der Versorgungssysteme zu stärken.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben: