Stellungnahmen/Gutachten
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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ÄArbVtrG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung von WissZeitVG und ÄArbVtrG
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt den am 26.05.2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt das wichtige Ziel, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher, planbarer und familienfreundlicher zu gestalten und damit die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) Psychologische Perspektiven..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG. Diese stellen einen ..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Die geplanten Regelungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ...vereinbaren. 2 Änderungen des ÄArbVtrG tragen zur Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG). Befristete Arbeits-verträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG sind damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 3 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...Änderungsbedarf in § 1 Absatz 6 neu ÄArbVtrG Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ÄArbVtrG auf Psychotherapeut*innen..., ...Facharzt“ in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG genutzt. Bei Psycho-therapeut..., ...dagegen in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG auf die Bezeichnung „..., ...die Anwendbarkeit des ÄArbVtrG auch auf Psychotherapeut..., ...Psychotherapeut*innen im ÄArbVtrG und vermeidet Missver-ständnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (WissZeitVG)
Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 09.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) genommen. Der Fakultätentag Psychologie begrüßt, dass der aktuelle Referentenentwurf gegenüber früheren Regelungsvorhaben verschiedene Verbesserungen enthält. Insbesondere begrüßen wir die wissenschaftskomptible Regelung der Befristung in er psyhotherapeutischen Weiterbildung im Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Zugleich wird jedoch weiterer Änderungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Promotionszeit bei den Postdoc-Befristungszeiten.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) kommentieren zu können..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG uneingeschränkt positiv..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...des WissZeitVG vor dem ÄArbVtrG §1 (6), die Psychothera-peutinnen..., ...Jahren, die sich nach dem ÄArbVtrG auf regelhaft acht plus..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg sehr begrüßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer setzt sich für sinnvolle Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung ein, insbesondere für sinnvolle Verlängerungsmöglichkeiten bei wissenschaftlicher Tätigkeit während der Weiterbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) ......................., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vor. Die Bundesärztekammer..., ...WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVtrG, da dies für die ärztliche..., ...Härtefallregelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG, die eine Verlängerung..., ...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Regelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG ermöglicht unter bestimmten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich / Weiterbildung
Es mögen die Besonderheiten der doppelapprobierten MKG-Chirurgen bei den Vorgaben zur Befristungsmöglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Weiterbildung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ...des Wiss-ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da-mit auch an ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich / Weiterbildung
Es mögen die Besonderheiten der doppelapprobierten MKG-Chirurgen bei den Vorgaben zur Befristungsmöglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Weiterbildung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ... Wiss ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da mit auch an...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Arbeitsbedingung und Karrierewege in Wissenschaft und Psychotherapie
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen. (Siehe auch aktuelle Stellungnahme)
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Arbeitsbedingung und Karrierewege in Wissenschaft und Psychotherapie
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) sprechen sich für eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in politische Entscheidungsprozesse aus. In Schreiben an die Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD benennen sie sieben zentrale Handlungsfelder – und geben evidenzbasierte Empfehlungen für eine zukunftsfähige Politikgestaltung.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
- Bereitgestellt von: German U15 e.V. am 10.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der unterschiedlichen Fächerkulturen im WissZeitVG
Berücksichtigung der unterschiedlichen Fächerkulturen im WissZeitVG Die Möglichkeit von befristeten Arbeitsverträgen in der Weiterbildung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin für Tierärzte und Tierärztinnen durch Wegfall dieser Sonderregelung im WissZeitVG, ist für die Veterinärmedizin nicht nachvollziehbar.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Weiterbildung (ÄArbVtrG) mit einbezogen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inklusion im Wissenschaftsbereich stärken
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Träger der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zum Referentenentwurf Stellung. Die Stellungnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die Einschätzung möglicher inklusionspolitischer Auswirkungen und Potenziale der Gesetzesnovelle. Die bestehenden Schutzmechanismen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weiterentwickelt werden, dass behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile in wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen wirksam ausgeglichen und gleichberechtigte Qualifizierungschancen gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Studierendenwerk am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie § 1 Absatz 4 Nr. 5 ÄArbVtrG genannten Funktionen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG): Änderungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Befristungsreglungen im Bereich Wissenschaft für die Medizin
Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: