Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
Angegeben von:
Bundespsychotherapeutenkammer (R001250)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: BMFTR [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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