Regelungsvorhaben

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich

Angegeben von:
Bundespsychotherapeutenkammer (R001250) am 29.06.2026

Beschreibung:
Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.05.2026 Federführendes Ministerium: BMFTR [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606250079 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.06.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

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