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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ÄArbVtrG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.

    • Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      German U15 setzt sich für eine Ausgestaltung der Befristungsregeln in der Wissenschaft ein, die Beschäftigten längerfristige und möglichst verlässliche Perspektiven bietet und gleichzeitg genügend zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung eines eigenständigen akademischen Profils erlaubt. Hierfür sollen Mindestlaufzeiten für Erstverträge von Doktorandinnen und Doktoranden von drei Jahren und von zwei Jahren für PostDocs eingeführt werden. Im Postdocbereich sollte die Maximalbefristung nicht hinter die im Kabinettsentwurf veranschlagte 4+2-Regel zurückfallen. Wir sprechen uns gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus.

    • Bereitgestellt von: German U15 e.V. am 10.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
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