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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ÄArbVtrG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (WissZeitVG)
Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 09.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Arbeitsbedingung und Karrierewege in Wissenschaft und Psychotherapie
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Arbeitsbedingung und Karrierewege in Wissenschaft und Psychotherapie
Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) sprechen sich für eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in politische Entscheidungsprozesse aus. In Schreiben an die Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD benennen sie sieben zentrale Handlungsfelder – und geben evidenzbasierte Empfehlungen für eine zukunftsfähige Politikgestaltung.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 11.04.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
German U15 setzt sich für eine Ausgestaltung der Befristungsregeln in der Wissenschaft ein, die Beschäftigten längerfristige und möglichst verlässliche Perspektiven bietet und gleichzeitg genügend zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung eines eigenständigen akademischen Profils erlaubt. Hierfür sollen Mindestlaufzeiten für Erstverträge von Doktorandinnen und Doktoranden von drei Jahren und von zwei Jahren für PostDocs eingeführt werden. Im Postdocbereich sollte die Maximalbefristung nicht hinter die im Kabinettsentwurf veranschlagte 4+2-Regel zurückfallen. Wir sprechen uns gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus.
- Bereitgestellt von: German U15 e.V. am 10.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Befristungsreglungen im Bereich Wissenschaft für die Medizin
Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: