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1.039 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGB 5"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.039)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Jahr 2022 ist die Zahl der Suizide in Deutschland um 10 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 hat krisenchat knapp 5.400 Hilfesuchenden geholfen, die angaben, unter Suizidgedanken und Suizidkrisen zu leiden. Das sind fast 20% aller Hilfesuchenden bei krisenchat und die Tendenz der neuen Fälle, die ich mit suizidalen Gedanken und suizidalen Krisen an krisenchat wenden, ist steigend. Suizid ist die zweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen zwischen 10 und 25 Jahren. Viele dieser Menschen erhalten keine Hilfe. Aufgrund der hohen Nachfrage kann selbst ein digitales Chatberatungstool wie krisenchat viele Hilfesuchende nicht beraten und in der extremen Notsituation nicht helfen. Das gesamte psychosoziale Versorgungssystem ist überlastet.

    • Bereitgestellt von: krisenchat gemeinnützige GmbH am 28.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14987 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Modellvorhaben unter SGB 5 § 64f für die Zusammenarbeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine digitale Erweiterung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Einführung einer bundesweit einheitlichen Vergütung für Pflegedienste für die Erbringung ergänzender Unterstützungsleistungen (eUL). Einführung eines jährlichen eUL-Kostenerstattungsbudgets für Pflegebedürftige. Eine digitale Abwicklung von pflegeadministrativen Aufgaben für Versicherte und Angehörige bei den Pflegekassen. Förderung digitaler Pflegekompetenz aller Versicherten. Einführung telepflegerische Leistungen, damit digitale Betreuung inkl. Videobetreuung auch in der Pflegeversorgung ermöglicht wird. Die Aufhebung des aktuell im SGB XI verankerten Regionalprinzips. Einführung einer Verwaltungspauschale für die Administration digitaler Anwendungen im Unternehmen.

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 357/21 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG)
      2. BR-Drs. 365/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... SGB XI (§§ 29 bis 35a SGB 5 XI) zu integrieren, um...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... SGB XI (§§ 29 bis 35a SGB 5 XI) zu integrieren, um...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entlastung von Betroffenen durch Kostenübernahme für Spezialnahrungsmittel; Stärkung von Selbsthilfeorganisationen; Fachkräftesicherung durch Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Stoffwechselkrankheiten; Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugang zu spezialisierten Stoffwechselzentren für alle Patienten; Sicherung eines schnellen Zugangs für innovative Therapieoptionen (inkl. Orphan Drugs); Versorgungsforschung für Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten nutzen, inkl. Vorsorgemaßnahmen gegen Mangelernährung. Betroffenes geltendes Recht: SGB 5; SGB 12

    • Bereitgestellt von: PTC Therapeutics Germany GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 11.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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