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47 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (47)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge..., ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 436/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
      2. BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
      3. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Adressatenkreis:
      • 23.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Adressatenkreis:
      • 18.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
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