Stellungnahmen/Gutachten
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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FeV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (33)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Sehtests für Berufskraftfahrer durch Augenoptiker
Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 13.11.2024
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Adressatenkreis:
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13.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Augenoptikern die Berechtigung..., ...nach Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV für Berufskraftfahrer durchzuführen..., ...Sehteststellen nach § 67 Abs. 4 FeV einschließlich der Aufsicht..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für Berufskraftfahrer..., ...Die nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV erforderlichen Untersuchungen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.1 FeV Diese Prüfung erfolgt ..., ...PKW-Führerscheinsehtests nach Anlage 6, Nr. 1.1 FeV. • Prüfung der übrigen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.2 FeV Hierzu gehört die Testung..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durchführen zu können...., ...Augenoptikbetriebe sind nach § 67 Abs. 4 FeV amtlich anerkannte Sehteststellen..., ... gemäß Anlage 6, Nr. 2.1 FeV Die Einbeziehung von ..., ...Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV führt zu keinem erhöhten..., ...Führerscheinsehtest nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV könnten die Augenoptikerinnungen..., ...Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV von der erfolgreichen Prüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss verhüten
Die verkehrsrechtlichen Regelungen zu Fahrten unter Cannabiseinfluss sollen bestmöglich zur Unfallverhütung beitragen: MPU-Anordnung nicht erst beim wiederholten Verstoß, Verbot des Mischkonsums, absolutes Verbot für Fahranfänger/-innen
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) durch Einfügung des neuen § 13a FeV, demzufolge eine Überprüfung..., ... beim Alkohol (vgl. § 13 FeV) fehlt im Entwurf des Cannabisgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Cannabis)
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) umsetzen Ergänzung des „§13a FEV Klärung von Eignungszweifeln..., ...Verfahren in § 13a Ziff. 2 FEV nach lit. b einzufügen,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente, unbürokratische bzw. einfachere Umschreibung von Führerscheinen.
Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Bereitgestellt von: Deutsche Post AG am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung in § 6 Absatz 3b FeV Fahrzeuge mit einem zulässigen..., ...Berechtigung nach § 29 Abs. 1 FeV noch 6 Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde..., ...Fahrerlaubnis wird gem. § 31 FeV nur der Tag vermerkt, an..., ...bis 4,25t gem. § 6 Abs. 3b FeV fahren. Zum Vergleich..., ...Bestandsschutzregelung des § 30 Absatz 4 FeV ein: Hiernach ist auf „..., ...Regelung des § 30 Abs. 4 FeV auch in den § 31 FeV aufzunehmen..., ...für die in Anlage 11 der FeV genannten Staaten. Führerscheininhaber..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ebenfalls geändert. Wir...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Cannabis)
Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) vom 27.3.2024. Laut § 13a Ziff. 2 lit. b FEV „Klärung von Eignungszweifeln...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufkraftfahrer-Qualifizierung, Schnelle Nachschulung - auch in Frendsprachen - für Ukrainer
Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können. Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 253/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bosnien-Herzegowina ist in Anlage 11 FeV aufzunehmen, mit allen ..., ...BGL-Position: ➢ Anlage 11 FeV Bosnien-Herzegowina ist..., ...Fahrerlaubnisklassen in Anlage 11 FeV aufzunehmen (bisher fehlen..., ...Streichung § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 FeV Ausdrücklich begrüßt der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Modells Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17
Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnungsgeber • den § 21 Absatz 4 FeV durch folgenden zweiten..., ... ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate..., ... Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Cannabislegalisierung
Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des §14 FeV und Neufassung eines §13a FeV Vorschlag DGVP/DGVM Der..., ...formulierten Neufassung eines §13a FeV Entgegen des ursprünglichen..., ...formale Anpassung des §14 FeV an die neue Rechtslage ..., ...beschlossen, einen neuen §13a FeV zu schaffen und damit die..., ...In der Begründung zu §13a FeV heißt es: „Hierdurch wird..., ...i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV). Durch das BVerwG wurde..., ...im Hinblick auf Anlage 4 FeV neu definiert. Es wird..., ... 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV) nach einem erstmaligen..., ...Fahrerlaubnis erneuert werden.“ Die FeV bedarf also einer Regelung..., ... ist. Anders als in §13 FeV, wo Zuwiderhandlungen mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen
Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber ..., ... ist. Dabei wird in § 10 FeV geregelt, dass für die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfte- und Personalmangel im ÖPNV und Eisenbahnverkehr
Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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20.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gem. der Maßgaben in der..., ...eine MPU gem. § 10 Abs. 2 FeV abgeschafft werden, wenn..., ...durch Integration in die FeV bzw. das übrige Straßenverkehrsrecht..., ...Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 HS 1 FeV und Ergänzung der Anlage 7 zur FeV um die Sprache Ukrainisch...
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Zu Regelungsvorhaben: