Stellungnahmen/Gutachten
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18.977 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.977)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung zentraler Punkte der Wärmewende bei Systementwicklungsstrategie
Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung in der Abwasserbehandlung
Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung aus der EU-Kommunalabwasser-richtlinie in nationales Recht unter praktikabler und verlässlicher Ausgestaltung für kommunale Abwasserentsorger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Investitions- und Finanzierungsbedarf für wasserwirtschaftliche Infrastrukturen
Schaffung geeigneter Instrumente, um den Investitionsbedarf für Infrastrukturerhalt und Anpassung an den Klimawandel zu stemmen und zu finanzieren, unter Berücksichtigung der Anforderungen an angemessene (Ab-)Wasserentgelte.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit
Öffentliche Wasserversorger müssen bei der Verteilung von Wasserrechten bevorzugt behandelt werden. Im Falle von akuter Wasserknappheit bedarf es eines klaren Handlungsrahmens, wenn die Priorisierung von Wassernutzungen erforderlich wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt beim Kapazitätsmechanismus
Die Bundesregierung hat einen Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke angekündigt, der bereits 2028 operativ sein soll. Eine Einigung auf Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus sollte noch im Sommer 2024 erfolgen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Verteilung einer Absenkung der Netzentgelte durch staatliche Zuschüsse
In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Rechtsrahmens zu Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten
Die Forderungen des VKU sind: Vorsorge durch bauliche Maßnahmen stärken Haftung für Kommunen bei Ausnahmen in Überschwemmungsgebieten minimieren Planungsbeschleunigung weiter ausbauen Handlungsspielraum der Kommunen erhalten Private Eigenvorsorge und Objektschutz verbessern Starkregenvorsorgekonzepte weiter präzisieren Finanzierung der Starkregenkarten klären Gewässerrandstreifen zur Gewässerentwicklung ausbauen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: