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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.977)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.

    • Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das KI-Durchführungsgesetz für Deutschland soll innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine kohärente Aufsichtsstruktur schaffen Eine Fragmentierung der Kompetenzen zwischen Bund und den Bundesländern muss vermieden werden. Außerdem soll ein für die komplexe Materie geeigneter Instanzenzug gewährleistet werden.

    • Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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