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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.933)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich CO2 Capture / CO2 Conditioning und bietet Kunden ein breites Portfolio von Technologien sowie vielfältige Lösungen und Services, um sie bei der Dekarbonisierung von Prozessen und Anlagen zu unterstützen. Gemeinsam mit Partnern engagiert sich Linde in verschiedenen CCUS-Projekten und verfolgt die Entwicklung der Carbon-Management-Strategie (CMS) und die Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes (KSpG) mit Interesse. Linde setzt sich dafür ein, zügig die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen und Projekte zu schaffen und Klarheit über den künftigen Regulierungsrahmen für Projekte entlang der CO2-Wertschöpfungskette zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial. - Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden. - Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten. - In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei: 1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.) 2. Kältemittel (TMA 3.4.4.) 3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.) 4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6) 5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.) 6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA) 7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.

    • Bereitgestellt von: cellcentric GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche 4) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 5) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).

    • Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
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