Stellungnahmen/Gutachten
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353 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WPG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (353)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) wird von der WPK als Körperschaft..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie umfassender Sanktionsrahmen..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG Berufsgerichtliche Entscheidungen..., ...einzelne Wirtschaftsprüfer und WPG sowie einen umfassenden..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahme gegen eine WPG bis zu einer Million Euro..., ...Berufsangehörigen und der WPG. Wir weisen darauf hin..., ...Maßnahmen in den einzelnen WPG konkret näher ausgestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Wärmeplanungsgesetz (WPG) oder im Ver-teilernetzentwicklungsplan..., ...Gasleitungen stillgelegt werden. Im WPG hingegen ist der Fokus ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen; Anpassung der TEHG-Fristen an bestehende Vorgaben; Festlegung von Fristen; Regelungen zur Veräußerung von Emissionszertifikaten BEHG/ETS2; Zusätzliche Anmerkungen zur Anpassung des CO2KostAufG
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) konterkariert. Nach § 3 Abs. 4 WPG ist Wärme aus TAB-Anlagen..., ...Abfallverbrennungsanlagen einerseits gemäß WPG als klimaneutral eingestuft..., ...Wärmenetze ohnehin bereits im WPG geregelt wird. Es sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit dem 1. Januar..., ...Darüber hinaus beinhaltet das WPG mehrere Zwischenstufen ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023..., ...unvermeidbarer Abwärme im Sinne des WPG sollte keine CO2-Kostenausweisung..., ... Methodik und Zielen des WPG und der damit verbundenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle
Der europäische Emissionshandel stellt ein wichtiges Element zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele dar. Die mit der Novellierung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes (TEHG) verfolgten Maßnahmen sind notwendige Bedingungen, um die nächsten Meilensteine für die nächste Phase der Energiewende und der Dekarbonisierung der Energieversorgung zu erreichen. Mit der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes und dem Positionspapier zur Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes zeigt der BDEW konkreten Änderungsbedarf bei der TEHG-Novelle auf.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das seit dem 1. Januar..., ...Darüber hinaus beinhaltet das WPG mehrere Zwischenstufen ..., ...Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20. Dezember 2023..., ...unvermeidbarer Abwärme im Sinne des WPG sollte keine CO2-Kostenausweisung..., ... Methodik und Zielen des WPG und der damit verbundenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Fern- und Nahwärme
Der Wert von effizienter Wärme und der vorzuhaltenden Kapazitäten soll gesichert werden, sowohl bei großräumigen Wärmenetzen als auch dezentral, bei Abwärme ebenso wie bei der Bereitstellung von Prozesswärme. Entsprechend sollten Regelungen zur Berechnung von Primärenergie- und Emissionsfaktoren, die Förderkulissen des Bundes, und ein künftiges KWKG, GEG bzw. GModG ausgestaltet werden. Berücksichtigt werden sollen geothermische Potenziale; dazu zählt, dass zukünftig solchen Vorhabenträgern vorrangig Erlaubnisse zur Aufsuchung und Gewinnung von Wärme aus Tiefengeothermie erteilt werden können, die über einen relevanten Zugriff auf Wärmeerzeugungsinfrastrukturen und Wärmenetze verfügen.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren Bei der..., ...Wärmeplanungs gesetzes (WPG) darstellen. Zu diesen ...
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Zu Regelungsvorhaben: